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   LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02   

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https://dejure.org/2003,10227
LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02 (https://dejure.org/2003,10227)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11.03.2003 - 6 Sa 237/02 (https://dejure.org/2003,10227)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11. März 2003 - 6 Sa 237/02 (https://dejure.org/2003,10227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsabgeltungsansprüche bei streitiger Beendigung und rückwirkender Einigung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Ausreichen einer Aufforderung, Ansprüche abzurechnen, zur Einhaltung der Verfallfrist für Entgeltansprüche bei im Tarifvertrag festgelegtem ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    RTV § 49 für das Maler- und Lackiererhandwerk
    Urlaubsabgeltung, Geltendmachung - Ausschlussfristen und Abrechnungspflicht

  • Judicialis

    RTV § 49 für das Maler- und Lackiererhandwerk

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 33
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02
    Ist der Urlaubsanspruch ohne Rücksicht auf das Bestehen des Arbeitsverhältnisses endgültig erloschen, steht dem Arbeitnehmer auch kein Abgeltungsanspruch mehr zu (so für den Vergleich bei rückwirkender Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich BAG vom 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 6).
  • LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94

    Ausschlussfrist; Abrechnungshemmung; 13. Monatseinkommen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend dargestellt, dass der Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, nur dann die für Zahlungsansprüche geltenden Ausschlussfristen hemmt, wenn der Arbeitnehmer ohne die Abrechnung nicht oder jedenfalls nicht ohne besonderen Aufwand in der Lage ist, seine Ansprüche zu erkennen oder zu beziffern (BAG v. 27.11.1984, 3 AZR 596/82, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 64; BAG v. 06.11.1985, 4 AZR 233/84, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 67; BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 543/00, EzA § 138 BGB Nr. 30; ausdrücklich auch LAG Hamburg vom 02.09.1994, 3 Sa 4/94, LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 34).
  • BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 233/84

    Versagung der Berufung auf die Versäumung einer gesetzlichen Ausschlussfrist bei

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend dargestellt, dass der Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, nur dann die für Zahlungsansprüche geltenden Ausschlussfristen hemmt, wenn der Arbeitnehmer ohne die Abrechnung nicht oder jedenfalls nicht ohne besonderen Aufwand in der Lage ist, seine Ansprüche zu erkennen oder zu beziffern (BAG v. 27.11.1984, 3 AZR 596/82, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 64; BAG v. 06.11.1985, 4 AZR 233/84, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 67; BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 543/00, EzA § 138 BGB Nr. 30; ausdrücklich auch LAG Hamburg vom 02.09.1994, 3 Sa 4/94, LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 34).
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend dargestellt, dass der Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, nur dann die für Zahlungsansprüche geltenden Ausschlussfristen hemmt, wenn der Arbeitnehmer ohne die Abrechnung nicht oder jedenfalls nicht ohne besonderen Aufwand in der Lage ist, seine Ansprüche zu erkennen oder zu beziffern (BAG v. 27.11.1984, 3 AZR 596/82, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 64; BAG v. 06.11.1985, 4 AZR 233/84, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 67; BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 543/00, EzA § 138 BGB Nr. 30; ausdrücklich auch LAG Hamburg vom 02.09.1994, 3 Sa 4/94, LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 34).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00

    Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02
    Dies gilt selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und wenn Streit über die Berechtigung der Kündigung besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt etwa Urteil vom 18.09.2001, 9 AZR 570/00, EzA § 7 BUrlG Nr. 109).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend dargestellt, dass der Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, nur dann die für Zahlungsansprüche geltenden Ausschlussfristen hemmt, wenn der Arbeitnehmer ohne die Abrechnung nicht oder jedenfalls nicht ohne besonderen Aufwand in der Lage ist, seine Ansprüche zu erkennen oder zu beziffern (BAG v. 27.11.1984, 3 AZR 596/82, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 64; BAG v. 06.11.1985, 4 AZR 233/84, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 67; BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 543/00, EzA § 138 BGB Nr. 30; ausdrücklich auch LAG Hamburg vom 02.09.1994, 3 Sa 4/94, LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 34).
  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02
    Dasselbe gilt für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung, der nach ständiger Rechtsprechung voraussetzt, dass auch der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde (vgl. etwa BAG vom 28.08.2001, 9 AZR 611/99, EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 7).
  • LAG Nürnberg, 13.02.2004 - 9 (6) Sa 651/02

    Urlaub - Ausschlussfristen - Groß- und Außenhandel - Nachweisgesetz -

    Letztere wird durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht gewahrt (vgl. hierzu BAG vom 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 - AP Nr. 49 zu § 615 BGB; vom 13.02.1979 - 6 AZR 1108/77 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung; LAG Nürnberg vom 11.03.2003 - 6 Sa 237/02 - NZA-RR 2004, 33).
  • ArbG Trier, 15.06.2010 - 3 Ca 319/10

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Dass der Kläger im Zuge des seinerzeitigen Kündigungsschutzverfahrens (ArbG A-Stadt 2 Ca 336/08, nachfolgend LAG Rheinland-Pfalz 2 Sa 756/08) Urlaubsabgeltungsansprüche geltend gemacht hätte, ist weder ersichtlich noch vorgetragen, die bloße Erhebung der seinerzeitigen Kündigungsschutzklage genügt insoweit nicht (vgl. dazu BAG 17.01.1995 AP Nr. 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung; 18.09.2001 NZA 2002, 895, 896; DLW/Dörner, Kap. 3 Rn. 2243; Küttner/Röller, Personalbuch 2010, 422 Rn. 7; vgl. auch LAG Nürnberg 11.03.2003 NZA-RR 2004, 33 f.).
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