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LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2005 - 6 Sa 240/05 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 6 Sa 240/05 (https://dejure.org/2005,12975)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
BetrVG § 102 Abs. 1
BetrVG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Betriebsrates vor Ausspruch der Kündigung bei wesentlichen Änderungen der tatsächlichen Situation im Hinblick auf die Beschäftigungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
- Judicialis
BetrVG § 102 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 Abs. 1
Erneute Anhörung des Betriebsrates zu betriebsbedingter Kündigung bei wesentlicher Veränderung der betrieblichen Situation - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 17.01.2005 - 7 Ca 2189/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2005 - 6 Sa 240/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- ArbG Frankfurt/Main, 20.01.2004 - 5 BVGa 14/04
Antragsrecht des Betriebsrates bei Verstößen gegen Gesamtbetriebsvereinbarung - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2005 - 6 Sa 240/05
Der Betriebsrat hat in einem Beschlussverfahren (5 BVGa 14/04 Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied -) erreicht, dass der Beklagten der Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung vor Abschluss von Interessensausgleichsverhandlungen untersagt werde. - LAG Sachsen, 31.05.2006 - 6 Sa 494/05
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2005 - 6 Sa 240/05
Durch Beschluss vom 20.10.2005 sind die Verfahren 6 Sa 494/05 und 6 Sa 240/05 verbunden worden, wobei das Verfahren 6 Sa 240/05 führt.