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   LAG München, 09.09.1997 - 6 Sa 251/95   

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https://dejure.org/1997,6484
LAG München, 09.09.1997 - 6 Sa 251/95 (https://dejure.org/1997,6484)
LAG München, Entscheidung vom 09.09.1997 - 6 Sa 251/95 (https://dejure.org/1997,6484)
LAG München, Entscheidung vom 09. September 1997 - 6 Sa 251/95 (https://dejure.org/1997,6484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Eingruppierung einer in der Hörfunk-Hauptabteilung des Bayerischen Rundfunks beschäftigten Arbeitnehmerin nach Maßgabe sog. Richtpositionsbeschreibungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Hörfunk-Mitarbeiterin - Bayerischer Rundfunk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76

    Saarländischer Rundfunk - Geltungsbereich des Manteltarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus LAG München, 09.09.1997 - 6 Sa 251/95
    Unter "arbeitsvertraglich festgelegter Tätigkeit" verstehen die Tarifvertragsparteien nach Sinn und Zweck derartiger Tarifregelungen nicht formal die im Arbeitsvertrag bezeichnete Tätigkeit, sondern die jeweils ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. BAG 30, 281, 286 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, Urteil vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 202/77 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus LAG München, 09.09.1997 - 6 Sa 251/95
    Ein solcher liegt vor, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem durch die damit beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen zu substantiierten Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (vgl. BAG 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung sowie vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 202/77

    Zweites Deutsche Fernsehen - Manteltarifvertrag - Tarifliche Mindestvergütung -

    Auszug aus LAG München, 09.09.1997 - 6 Sa 251/95
    Unter "arbeitsvertraglich festgelegter Tätigkeit" verstehen die Tarifvertragsparteien nach Sinn und Zweck derartiger Tarifregelungen nicht formal die im Arbeitsvertrag bezeichnete Tätigkeit, sondern die jeweils ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. BAG 30, 281, 286 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, Urteil vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 202/77 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe

    Auszug aus LAG München, 09.09.1997 - 6 Sa 251/95
    Unter "arbeitsvertraglich festgelegter Tätigkeit" verstehen die Tarifvertragsparteien nach Sinn und Zweck derartiger Tarifregelungen nicht formal die im Arbeitsvertrag bezeichnete Tätigkeit, sondern die jeweils ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. BAG 30, 281, 286 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, Urteil vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 202/77 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus LAG München, 09.09.1997 - 6 Sa 251/95
    Ein solcher liegt vor, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem durch die damit beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen zu substantiierten Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (vgl. BAG 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung sowie vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus LAG München, 09.09.1997 - 6 Sa 251/95
    Wie es Pflicht eines jeden Klägers in Eingruppierungsprozessen ist (vgl. BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975), war es auch vorliegend Sache der Klägerin, substantiiert darzulegen, in welchem zeitlichen Ausmaß sie mit den verschiedenen Aufgaben im Sinne der Anforderungen der Gehaltsgruppen 7 und 8 GTV-BR beschäftigt ist.
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus LAG München, 09.09.1997 - 6 Sa 251/95
    Wie es Pflicht eines jeden Klägers in Eingruppierungsprozessen ist (vgl. BAG 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975), war es auch vorliegend Sache der Klägerin, substantiiert darzulegen, in welchem zeitlichen Ausmaß sie mit den verschiedenen Aufgaben im Sinne der Anforderungen der Gehaltsgruppen 7 und 8 GTV-BR beschäftigt ist.
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 573/97

    Eingruppierung / Programmassistent(in) oder Redakteur(in)

    Landesarbeitsgericht München - 6 Sa 251/95 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. September 1997 - 6 Sa 251/95 - wird zurückgewiesen.

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