Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2011

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   LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10   

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LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10 (https://dejure.org/2011,16298)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10 (https://dejure.org/2011,16298)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 6 Sa 2558/10 (https://dejure.org/2011,16298)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Beleidigung, Whistleblowing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rücksichtslose Durchsetzung der eigenen Interessen bei Kollegen-Streit kann Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Busfahrer klagt öffentlich über menschenunwürdige Arbeitsbedingungen - fristlose Kündigung

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kündigung, da Busfahrer Polizei aus nichtigen Anlass ruft!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 457
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10
    Soweit dies bei einzel- oder tarifvertraglichem Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit zwecks Vermeidung eines Wertungswiderspruchs geboten erscheint (dazu BAG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 zu B II 3 b der Gründe), trifft dies für sog. Mandatsträger der Betriebsverfassung nicht zu.
  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10
    Zwar konnte der Inhalt der beiden dem Kläger kurz zuvor erteilten Abmahnungen für die Frage, ob in der Pflichtverletzung vom 4. Juni 2010 sogar ein Wiederholungsfall gesehen werden kann, nicht berücksichtigt werden, weil deren Inhalt im Anhörungsschreiben an den Betriebsrat nicht einmal abstrakt wiedergegeben worden war und die Beklagte auch nicht vorgetragen hat, dem Betriebsrat die Abmahnungen zuvor schon abschriftlich zur Kenntnis gegeben zu haben (zu dieser Beschränkungswirkung des Betriebsratsanhörung BAG, Urteil vom 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37 = AP BGB § 626 Nr. 99 zu II 5 b der Gründe; vgl. auch Urteil vom 27.06.1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 37 zu II 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10
    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst danach nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 R 34-37).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10
    2.2.3.3.2 Im Rahmen der Interessenabwägung zur Bestimmung der Frage, ob dem Arbeitgeber die Einhaltung der Kündigungsfrist zumutbar ist, sind u.a. Gewicht und Auswirkungen einer Pflichtverletzung, eine mögliche Widerholungsgefahr, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 - AP BGB § 626 Nr. 196 zu B I 1 b bb (2) der Gründe).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10
    Zwar konnte der Inhalt der beiden dem Kläger kurz zuvor erteilten Abmahnungen für die Frage, ob in der Pflichtverletzung vom 4. Juni 2010 sogar ein Wiederholungsfall gesehen werden kann, nicht berücksichtigt werden, weil deren Inhalt im Anhörungsschreiben an den Betriebsrat nicht einmal abstrakt wiedergegeben worden war und die Beklagte auch nicht vorgetragen hat, dem Betriebsrat die Abmahnungen zuvor schon abschriftlich zur Kenntnis gegeben zu haben (zu dieser Beschränkungswirkung des Betriebsratsanhörung BAG, Urteil vom 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37 = AP BGB § 626 Nr. 99 zu II 5 b der Gründe; vgl. auch Urteil vom 27.06.1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 37 zu II 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10
    Hierzu gehört, den Arbeitnehmer zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfe anzuhören, sofern dies wie vorliegend binnen einer Woche geschieht (BAG, Urteil vom 06.07.1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 24, 341 = AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 3 zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10
    Für eine diesen gegenüber ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist vielmehr auf die Frist einer fiktiven ordentlichen Kündigung abzustellen (BAG, Urteil vom 18.02.1993 - 2 AZR 526/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 35 zu II 3 b aa der Gründe).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10
    Verbraucht durch einen Verzicht im untechnischen Sinne durch eine Abmahnung werden aber nur die darin gerügten Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 61 R 12).
  • LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 647/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

    a)Nach Auffassung der Berufungskammer spricht zwar manches dafür, dass die arbeitsvertragliche Klausel zum Widerruf der Überlassung eines Dienstwagens zulässig sein könnte, weil die Freistellung einen anerkennenswerten Sachgrund für den Entzug dieser Leistung darstellt (vgl. BAG vom 13.04.2009 - 9 AZR 113/09 - NZA-RR 2011, 457, Rn. 28; vom 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - NZA 2007, 809, Rn. 26).
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2011 - 6 Sa 2558/10 (https://dejure.org/2011,22997)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung eines BVG-Busfahrers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitgeber-Kündigung wegen "menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen - Fristlose Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei fehlender Rücksichtnahme auf den Arbeitgeber droht die Kündigung!

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