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   LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12   

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https://dejure.org/2014,15767
LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12 (https://dejure.org/2014,15767)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.03.2014 - 6 Sa 264/12 (https://dejure.org/2014,15767)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. März 2014 - 6 Sa 264/12 (https://dejure.org/2014,15767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 310 Abs 3 Nr 2 BGB, § 10 Abs 4 AÜG
    Aufhebungsvertrag - Verzichtsklausel - Equal-pay-Ansprüche

  • IWW

    § 119 BGB, § ... 123 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, §§ 305 ff BGB, §§ 8 Abs. 2, 64 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 233 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 2. HS ZPO, § 234 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 1. HS ZPO, § 10 Abs. 4 AÜG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 119 Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, §§ 305, 310 Abs. 3 BGB, § 397 Abs. 1 BGB, § 397 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 305 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 307 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, § 72a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer Verzicht auf Differenzlohnansprüche aufgrund Ausgleichsklausel in Aufhebungsvertrag auf Anregung der Leiharbeitnehmerin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamer Verzicht auf Differenzlohnansprüche aufgrund Ausgleichsklausel in Aufhebungsvertrag auf Anregung der Leiharbeitnehmerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2013 - 1 Sa 61/13

    Zahlungsansprüche, Ausgleichsquittung, Unwirksamkeit, Allgemeine

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
    Die Kammer vermag sich daher der Auffassung des LAG Schleswig-Holstein in der Entscheidung vom 24.09.2013 - 1 Sa 61/13, wonach ein in einer Generalquittung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbarter beidseitiger Verzicht auf Ansprüche "gleich aus welchem Rechtsgrund" im Rahmen eines vom Arbeitgeber gestellten Formulars typischerweise eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt, für den Fall, dass der Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitnehmers geschlossen wird, nicht anzuschließen.

    Die Kammer hat gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG für die Klägerin die Revision hinsichtlich der geltend gemachten Vergütungsansprüche wegen Divergenz zu der Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 24.09.2013 - 1 Sa 61/13 zugelassen.

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
    Zu beachten ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (BAG 25.09.2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 20 f).

    Die Parteien haben gerade nicht nach einer bereits erfolgten Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Regelung über die Existenz bzw. Nichtexistenz von Ansprüchen im Rahmen einer der Abwicklung dienenden Ausgleichsquittung getroffen, der allenfalls die Bedeutung eines deklaratorischen negativen Schuldanerkenntnisses zukommt (BAG 23.10.2013 - 5 AZR 135/12) und auch nicht lediglich Feststellungen getroffen, dass keine Tatsachen vorliegen, aus denen der Arbeitnehmer Ansprüche herleiten könnte (BAG 25.09.2013 - 5 AZR 936/12), sondern explizit einen Anspruchs verzicht im Zusammenhang mit der konstitutiv vereinbarten Auflösung des Arbeitsverhältnisses erklärt.

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
    Dem in der Vertragsklausel genannten Tarifvertrag kommt jedoch wegen fehlender Tariffähigkeit der CGZP als vertragsschließender Partei keine Rechtswirksamkeit zu (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 - Rn. 11 ff).

    Die dort enthaltene Verweisung auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag entspricht nur dann dem Transparenzgebot, wenn diese mit einer Kollisionsregelung versehen ist (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 - Rn. 18 ff).

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
    Die Klägerin ist in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmerin auch Verbraucherin (BAG 18.12.2008 - 8 AZR 81/08 - Rn. 20).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
    Das setzt voraus, dass sich der Verwender deutlich und ernsthaft zu gewünschten Änderungen der zu treffenden Vereinbarung bereit erklärt (BAG 01.03.2006 - 5 AZR 363/05 - juris Rn. 21).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
    Ausgleichsklauseln, die einseitig nur Ansprüche des Arbeitnehmers erfassen und dafür keine entsprechende Gegenleistung gewähren, sind unangemessen benachteiligend i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (BAG 21.06.2011 - 9 AZR 203/10).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung (BAG 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 22).
  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
    Die Regelung ist Teil eines Aufhebungsvertrages, mit dem die Parteien regelmäßig die Absicht verfolgen, ihr Arbeitsverhältnis abschließend und umfassend zu regeln (vgl. BAG 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 11 betreffend einen Vergleich).
  • BAG, 03.07.2013 - 2 AZN 250/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung bei Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
    Die Klägerin konnte vertretbar davon ausgehen, dass ihr die Rechtsverfolgung aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zunächst nicht zumutbar war und hat zur Beseitigung dieses Hindernisses innerhalb der Berufungseinlegungsfrist einen vollständigen PKH-Antrag bei dem Berufungsgericht eingereicht (vgl. BAG 03.07.2013 - 2 AZN 250/13).
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
    Die Parteien haben gerade nicht nach einer bereits erfolgten Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Regelung über die Existenz bzw. Nichtexistenz von Ansprüchen im Rahmen einer der Abwicklung dienenden Ausgleichsquittung getroffen, der allenfalls die Bedeutung eines deklaratorischen negativen Schuldanerkenntnisses zukommt (BAG 23.10.2013 - 5 AZR 135/12) und auch nicht lediglich Feststellungen getroffen, dass keine Tatsachen vorliegen, aus denen der Arbeitnehmer Ansprüche herleiten könnte (BAG 25.09.2013 - 5 AZR 936/12), sondern explizit einen Anspruchs verzicht im Zusammenhang mit der konstitutiv vereinbarten Auflösung des Arbeitsverhältnisses erklärt.
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 620/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung der wirtschaftlichen

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 778/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. März 2014 - 6 Sa 264/12 - wird zurückgewiesen.
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