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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18   

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LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18 (https://dejure.org/2018,26308)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.08.2018 - 6 Sa 297/18 (https://dejure.org/2018,26308)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. August 2018 - 6 Sa 297/18 (https://dejure.org/2018,26308)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Überleitung von Beschäftigten in die Entgeltordnung zum TVöD-VKA, Eingruppierung in die speziellen Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst

  • IWW

    § 2 SGB IX, § ... 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b) ArbGG, § 519 ZPO, §§ 64 Abs. 6 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1, Satz 5 ArbGG, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 533 Nr. 1 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, Anlage 1 TVöD, § 12 TVöD, § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD, § 22 BAT, § 9 Psych-PV, § 6 Abs. 2 Psych-PV, §§ 97 Abs. 1, 92 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überleitung von Beschäftigten in die Entgeltordnung zum TVöD -VKA; Eingruppierung in die speziellen Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst

  • rechtsportal.de

    TVÜ -LWL § 29b Abs. 1 S. 1
    Eingruppierung eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung in einer psychiatrischen Klinik für Kinder und Jugendliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 664
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 659/96
    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18
    Wenn dieses Tätigkeitsbeispiel zutreffen würde, wäre gleichzeitig das Merkmal des Oberbegriffs der besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit erfüllt (vgl. BAG 25.03.1998 - 4 AZR 659/96 - zu II 3 d aa der Gründe).

    Die Kinder und Jugendlichen werden nicht ausdrücklich wegen einer Behinderung oder wegen wesentlicher Erziehungsschwierigkeiten (vgl. hierzu BAG 06.03.1996 - 4 AZR 671/94 - zu II 2 b der Gründe; 25.03.1998 - 4 AZR 659/96 -) stationär behandelt, sondern wegen einer psychischen Erkrankung.

  • ArbG Dortmund, 06.02.2018 - 5 Ca 3115/17

    Vergütung und Eingruppierung eines Beschäftigten im Sozialdienst und

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18
    1) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 06.02.2018 - 5 Ca 3115/17 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 06.02.2018 - 5 Ca 3115/17 - abzuändern und.

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 138/12

    Betriebsübergang - Ablösung tariflicher Regelungen - Überleitungsregelungen des

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18
    In einem zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit wurde eine Klage des Klägers, mit der er Vergütung nach den Regelungen des TVÜ-LWL für übergeleitete Beschäftigte begehrte, rechtskräftig mit der Begründung abgewiesen, der Kläger sei nicht bereits seit 2005 für den Beklagten tätig gewesen (BAG 03.07.2013 - 4 AZR 138/12 -).

    Seit 01.12.2009 findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der TVöD-K (durchgeschrieben Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser) auf das Arbeitsverhältnis Anwendung (BAG 03.07.2013 - 4 AZR 138/12 - Rn. 24 f.).

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18
    Der Aufgabenbereich muss also der geforderten Ausbildung entsprechen (vgl. zu Sozialarbeitern/Sozialpädagogen BAG 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 -).
  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 425/99

    Heimzulage eines Erziehers

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18
    Anders als die früheren Sonderregelungen SR2a und SR2b BAT-LWL (vgl. hierzu BAG 09.11.2005 - 4 AZR 437/04 -) oder die AVR (BAG 19.10.2000 - 6 AZR 425/99 -) ist für die Anwendbarkeit der speziellen Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst auch gerade nicht erforderlich, dass der Kläger in einer bestimmten Einrichtung tätig wird.
  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18
    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (BAG 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 16; 13.05.2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16).
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18
    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (BAG 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 16; 13.05.2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16).
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18
    Selbst wenn einzelne Tätigkeiten des Klägers nicht als erzieherische, sondern als pflegerische Tätigkeiten anzusehen gewesen sein sollten, verbliebe es dabei, dass die erzieherischen Tätigkeiten diejenigen sind, die die Tätigkeiten des Klägers prägen und damit für die Eingruppierung entscheidend sind (vgl. zur Abgrenzung bei Tätigkeitsmerkmalen des Allgemeinen und besonderen Teils BAG 04.07.2012 - 4 AZR 673/10 - Rn. 24 ff.).
  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 773/09

    Eingruppierung einer Physiotherapeutin nach den AVR-K

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18
    Diese Wertung kann nicht zu einer geänderten Tätigkeitsbewertung führen (vgl. BAG 16.11.2011 - 4 AZR 773/09 - Rn. 23).
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18
    Da nach § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 12 TVöD hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (vgl. zu § 22 BAT BAG 25.08.2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 23).
  • BAG, 24.03.2010 - 4 AZR 721/08

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin

  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 217/91

    Eingruppierung eines Erziehers in psychiatrischem Krankenhaus - Tätigkeitsmerkmal

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 671/94

    Eingruppierung eines Leiters einer Kindertagesstätte für Kinder und Jugendliche

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 88/98

    Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 437/04

    Eingruppierung Pflegehelferin

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 321/12

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • BGH, 08.11.2016 - II ZR 304/15

    GmbH: Befugnis eines abberufenen aber noch im Handelsregister eingetragenen

  • ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18

    Eingruppierung eines Erziehers in einer Klinik

    Dies ergibt die Auslegung des § 29 b Abs. 1 Satz 1 TVÜ-LWL (vgl. dazu LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, NZA-RR 2018, Seite 664 ff.).

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O. unter Hinweis auf BAG 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 16; 13.05.2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16).

    Da nach § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 12 TVöD hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O unter Hinweis auf BAG 25.08.2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 23).

    Mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass entgegen der Auffassung der Beklagten die Tätigkeiten nicht je nach dem, ob es sich um pflegerische oder erzieherische Tätigkeiten handelt, in verschiedene Arbeitsvorgänge aufgeteilt werden können.

    So führt auch das LAG Hamm in seiner Entscheidung vom 29.08.2018 (Az.: 6 Sa 297/18) zu einer vergleichbaren Fragestellung wie folgt aus: "(...).

    Anders als die früheren Sonderregelungen SR 2a und SR 2b BAT-LWL oder die AVR ist für die Anwendbarkeit der speziellen Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst auch gerade nicht erforderlich, dass der Kläger in einer bestimmten Einrichtung tätig wird (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O.).

    Die Beschäftigung von Erziehern nicht als Pflegepersonal, sondern in ihrer Funktion als Erzieher ist also durch die Anwendbarkeit der Psych-PV gerade nicht ausgeschlossen (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18).

    Selbst soweit sich einzelne Tätigkeiten des Klägers sich nicht als erzieherische, sondern als pflegerische Tätigkeiten bewerten lassen müssten (z.B. Medikamentenvergabe), verbliebe es dabei, dass die erzieherischen Tätigkeiten diejenigen sind, die die Tätigkeiten des Klägers prägen und damit für die Eingruppierung entscheidend sind (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O. unter Bezugnahme auf BAG vom 04.07.2012, 4 AZR 673/10 zur Abgrenzung bei Tätigkeitsmerkmalen des allgemeinen und besonderen Teils).

  • LAG Hamm, 29.08.2019 - 17 Sa 170/19

    Überleitung von Beschäftigten in die Entgeltordnung zum TVöD-VKA, Eingruppierung

    Das ergebe die Auslegung des § 29b Abs. 1 S. 1 TVÜ-LWL (LAG Hamm 29.08.2018 - 6 Sa 297/18).

    Auch die Eingruppierung nach anderen Tätigkeitsmerkmalen ist entgegen der Auffassung des Beklagten eine Höhergruppierung i.S.d. § 29b Abs. 1 TVÜ-LWL, wie das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 29.08.2018 (6 Sa 297/18 - Rdnr. 96 ff.) ausgeführt hat.

    Soweit er zum Beispiel die Dokumentation der Maßnahmen erstellt, handelt es sich um Zusammenhangstätigkeiten zu der Betreuung (LAG Hamm 29.08.2018 a.a.O., Rdnr. 123).

    Der tariflich verwendete Begriff des Erziehers ist im berufskundlichen Sinne zu verstehen (LAG Hamm 29.08.2018 a.a.O., Rdnr. 126 unter Verweisung auf BAG 27.01.1999 - 4 AZR 88/98 - Rdnr. 33).

    Wie die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm ausgeführt hat (29.08.2018 a.a.O., Rdnr. 128) beobachten Erzieher das Verhalten und Befinden von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, betreuen und fördern sie, analysieren die Ergebnisse nach pädagogischen Grundsätzen und beurteilen zum Beispiel Entwicklungsstand, Motivation und Sozialverhalten.

    Die Psych-PV widerspricht ebenfalls nicht der Bewertung, dass der Kläger eine erzieherische Tätigkeit ausübt, da gemäß § 9 Psych-PV in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie die Beschäftigung von Personen der Berufsgruppe "Erziehungsdienst" vorgesehen ist (LAG Hamm 29.08.2018 a.a.O., Rdnr. 133).

  • BAG, 13.11.2019 - 4 AZR 490/18

    Eingruppierung - Erzieher in Kinder- und Jugendpsychiatrie

    Die Revisionen des Klägers und des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. August 2018 - 6 Sa 297/18 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2019 - 3 Sa 467/18

    Eingruppierung einer Erzieherin im TVöD -SuE; besonders schwierige fachliche

    In Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der identisch aufgebauten Vorgängernorm des BAT ist auch hinsichtlich des Merkmals der "besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten" im Sinne der Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE davon auszugehen, dass dieses bei Erfüllung eines der Tätigkeitsbeispiele der Protokollerklärung Nr. 6 gegeben ist (BAG vom 25.03.1998 - 4 AZR 659/96, juris, Rz. 40; ebenso LAG Hamm vom 29.08.2018 - 6 Sa 297/18, juris, Rz. 136).
  • ArbG Minden, 06.02.2019 - 2 Ca 935/18

    Eingruppierung, Erzieherin

    Zu Eltern bzw. Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen ihnen informierend und beratend zur Seite (LAG Hamm 29.8.2018 - 6 Sa 297/18, NZA-RR 2018, 664).

    Es ist nicht erforderlich, dass die Klägerin alle möglichen Tätigkeiten einer Erzieherin auch tatsächlich ausgeübt hätte (LAG Hamm 29.8.2018 - 6 Sa 297/18, NZA-RR 2018, 664).

  • ArbG Herne, 21.02.2019 - 4 Ca 2218/18

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin im Bereich

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O. unter Hinweis auf BAG 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 16; 13.05.2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16).

    Da nach § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 12 TVöD hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O unter Hinweis auf BAG 25.08.2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 23).

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   ArbG Dortmund, 06.02.2018 - 6 Sa 297/18   

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