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   LAG Thüringen, 28.04.2021 - 6 Sa 304/18   

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https://dejure.org/2021,20770
LAG Thüringen, 28.04.2021 - 6 Sa 304/18 (https://dejure.org/2021,20770)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 28.04.2021 - 6 Sa 304/18 (https://dejure.org/2021,20770)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 28. April 2021 - 6 Sa 304/18 (https://dejure.org/2021,20770)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 2 EFZG, § ... 611 a Abs. 2 BGB, § 362 BGB, § 308 Abs. 1 ZPO, § 11 BUrlG, §§ 133, 157 BGB, § 615 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 3 BUrlG, § 125 SGB IX, § 208 SGB IX, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, § 276 BGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, Art. 7 RL 2003/88/EU, Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EU, § 138 Abs. 3 ZPO, §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 814 BGB, § 202 Abs. 1, § 134 BGB, § 92 Abs. 2 ZPO

  • Justiz Thüringen

    Höhe der Urlaubsabgeltung - unverschuldete Arbeitsversäumnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.04.2021 - 6 Sa 304/18
    Im Jahr 2015 sind mit Jahresbeginn diese 29 Arbeitstage Erholungsurlaubsanspruch entstanden und weil die Klägerin von 21.1.2015 durchgehend bis zum Jahresende arbeitsunfähig erkrankt war und deshalb den Erholungsurlaubsanspruch nicht in Natur hat verwirklichen können, ist dieser Anspruch nicht zum Jahresende verfallen, sondern konnte frühestens nach Ablauf von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres, mithin zum 31.3.2017 verfallen (st. Rechtspr. zuletzt BAG 29.9.2020, 9 AZR 364/19 Rn 19).

    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 29.9.2020, 9 AZR 364/19) ist es noch möglich, dass ein Erholungsurlaub Anspruch am Jahresende bzw. am Ende des Übertragungszeitraums nach § 7 Abs. 3 BUrlG verfällt.

    Dies setzt allerdings voraus, dass zuvor der*die Arbeitgeber*in seiner*ihrer Mitwirkungspflicht und der Initiativlast nachgekommen ist (zuletzt BAG 29.9.2020, 9 AZR 364/19).

    Verlangt wird eine eindeutige Mitteilung an die Arbeitnehmer*innen, dass Erholungsurlaubsanspruch besteht, dass dieser verwirklicht werden kann und dass dieser genommen werden muss unter Hinweis darauf, dass dieser ansonsten am Jahresende verfällt (vgl. nur zuletzt BAG 29.9.2020, 9 AZR 364/19).

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.04.2021 - 6 Sa 304/18
    Die Ausschlussklausel ist auch nicht gem. § 202 Abs. 1, § 134 BGB in beide Richtungen absolut nichtig, sodass sie auch für den Beklagten unverbindlich wäre (dazu BAG 26.11.2020, 8 AZR 58/20), weil die Auslegung ergibt, dass sie nicht Ansprüche aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen und nicht sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis umfasst.

    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (BAG 26.11.2020, 8 AZR 58/20).

  • EuGH, 22.05.2014 - C-539/12

    Das Arbeitsentgelt, das Verkaufsberatern hinsichtlich des Jahresurlaubs gezahlt

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.04.2021 - 6 Sa 304/18
    Der Begriff "bezahlter Jahresurlaub" i.S.v. Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EU bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen für die Urlaubszeit das gewöhnliche Arbeitsentgelt erhalten müssen, damit sie dadurch in eine Lage versetzt werden, welche in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (EuGH 22.5.2014 - C-539/12, NZA 2014, 593 Rn. 16, 17 mwN).
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.04.2021 - 6 Sa 304/18
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Freistellungs- und Vergütungskomponente zwei akzessorisch miteinander verbundene Komponenten des Urlaubsanspruchs; die Akzessorietät entfällt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, weil der Freistellungsanspruch nicht mehr erfüllbar ist; die Vergütungskomponente bleibt als finanzieller Abgeltungsanspruch aufrechterhalten (BAG 22.1.2019, 9 AZR 45/16).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.04.2021 - 6 Sa 304/18
    Wenn bei einem Übergang von einem Vollzeitarbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsverhältnis, das damit verbundene Absinken des Arbeitsverdienstes aufgrund Absinkens der Arbeitszeit nicht dazu führen darf, dass der aus dem früheren Zeitraum erworbene Urlaubsanspruch wertmäßig herabgesetzt wird (EuGH 22.4.2010, C-486/08), folgt hieraus, dass ein über einen längeren Zeitraum - hier konkret 2, 5 Jahre - erworbener Urlaubsanspruch nicht aufgrund 13 Wochen mit kaum Arbeitsverdienst praktisch bis zur Wertlosigkeit entwertet werden darf.
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 965/11

    Vertragsauslegung - Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags durch den

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.04.2021 - 6 Sa 304/18
    Anhaltspunkt für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut (BAG, 24.1.2013, 8 AZR 965/11).
  • LAG Hamm, 08.12.2004 - 18 Sa 1165/04

    Berechnung der Urlaubsvergütung, Erkrankung des Arbeitnehmers ohne

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.04.2021 - 6 Sa 304/18
    Im Falle einer solchen längeren Arbeitsversäumnis sind die letzten 13 Wochen, in denen Anspruch auf Arbeitsvergütung bestand, maßgeblich (LAG Hamm 8.12.2004, 18 Sa 1165/04).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 Sa 12/22

    Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der zweiten

    Arbeitsversäumnis sei im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG nur dann verschuldet, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen Verhaltenspflichten verstoße, deren Einhaltung von jedem verständigen Menschen im eigenen Interesse, sich nicht selbst zu schädigen, erwartet werden könne (LAG Thüringen 28. April 2021 - 6 Sa 304/18 - Rn. 61) , wovon hier keine Rede sein könne.
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