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LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 6 Sa 315/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung; Forderung von Mehrarbeitsvergütung im Nachhinein für einen weit zurückliegenden Zeitraum ; Schlüssige Darlegung einer Mehrarbeit; Folgen einer lediglichen Angabe einer Gesamtstundenzahl in der Klageschrift; Tarifverträge für das ...
- Judicialis
RTV § 23; ; NachwG § 2; ; NachwG § 2 Abs. 1; ; NachwG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NachweisG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10
Hinweispflicht des Arbeitgebers auf allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Auszüge)
Arbeitsvertrag, Bezugnahme, Tarifvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.02.2005 - 2 Ca 1436/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 6 Sa 315/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02
Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 6 Sa 315/05
Dies kann der hiesigen Vertragspassage nicht entnommen werden, so dass auch ein berufen auf die Ausschlussfrist durch die Beklagte zwar zulässig ist, weil allein der Verstoß gegen die Pflichten nach § 2 Nachweisgesetz nicht dazu führt, die tarifvertraglichen Regelungen außer Kraft zu setzen (BAG Urteil vom 05.11.2003 - AZ: 5 AZR 676/02 -), so dass auch die von der Kammer als schlüssig dargelegten Klagebestandteile eigentlich aufgrund der zweistufigen Ausschlussfrist des § 23 Rahmentarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerkes ausgeschlossen sind. - BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01
Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 6 Sa 315/05
Der Umstand, dass dieser Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wurde, entbindet den Arbeitgeber nicht von der Hinweispflicht, die ihn nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 Nachweisgesetz trifft, wonach in die Niederschrift des Arbeitsvertrages ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind, aufzunehmen ist, da nach § 2 Abs. 1 auch tarifvertragliche oder gesetzlich geregelte Vertragsbedingungen aufzunehmen sind, wobei jedoch ein allgemeiner Hinweis auf den einschlägigen Tarifvertrag als ausreichend erachtet wird (BAG Urteil vom 29.05.2002, AZ: 5 AZR 105/01).