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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 6 Sa 315/05   

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https://dejure.org/2005,13109
LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 6 Sa 315/05 (https://dejure.org/2005,13109)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.07.2005 - 6 Sa 315/05 (https://dejure.org/2005,13109)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 6 Sa 315/05 (https://dejure.org/2005,13109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung; Forderung von Mehrarbeitsvergütung im Nachhinein für einen weit zurückliegenden Zeitraum ; Schlüssige Darlegung einer Mehrarbeit; Folgen einer lediglichen Angabe einer Gesamtstundenzahl in der Klageschrift; Tarifverträge für das ...

  • Judicialis

    RTV § 23; ; NachwG § 2; ; NachwG § 2 Abs. 1; ; NachwG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NachweisG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10
    Hinweispflicht des Arbeitgebers auf allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Arbeitsvertrag, Bezugnahme, Tarifvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 6 Sa 315/05
    Dies kann der hiesigen Vertragspassage nicht entnommen werden, so dass auch ein berufen auf die Ausschlussfrist durch die Beklagte zwar zulässig ist, weil allein der Verstoß gegen die Pflichten nach § 2 Nachweisgesetz nicht dazu führt, die tarifvertraglichen Regelungen außer Kraft zu setzen (BAG Urteil vom 05.11.2003 - AZ: 5 AZR 676/02 -), so dass auch die von der Kammer als schlüssig dargelegten Klagebestandteile eigentlich aufgrund der zweistufigen Ausschlussfrist des § 23 Rahmentarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerkes ausgeschlossen sind.
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 6 Sa 315/05
    Der Umstand, dass dieser Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wurde, entbindet den Arbeitgeber nicht von der Hinweispflicht, die ihn nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 Nachweisgesetz trifft, wonach in die Niederschrift des Arbeitsvertrages ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind, aufzunehmen ist, da nach § 2 Abs. 1 auch tarifvertragliche oder gesetzlich geregelte Vertragsbedingungen aufzunehmen sind, wobei jedoch ein allgemeiner Hinweis auf den einschlägigen Tarifvertrag als ausreichend erachtet wird (BAG Urteil vom 29.05.2002, AZ: 5 AZR 105/01).
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