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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18   

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https://dejure.org/2019,51156
LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18 (https://dejure.org/2019,51156)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.09.2019 - 6 Sa 350/18 (https://dejure.org/2019,51156)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. September 2019 - 6 Sa 350/18 (https://dejure.org/2019,51156)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611a BGB, § 291 BGB, § 615 S 1 BGB, § 612a BGB, § 293 BGB
    Ordentliche Kündigung eines Stationsarztes aus verhaltensbedingten Gründen - Annahmeverzugslohn - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Urlaubsvergütung - Feiertagsvergütung

  • IWW
  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Stationsarzt erstellt Entlassungsbriefe wiederholt verspätet und muss deshalb gehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung; Abrufarbeitsverhältnis; Annahmeverzugslohn; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Feiertagsvergütung; Interessenabwägung; ordentliche Kündigung; verhaltensbedingte Kündigung; Maßregelungsverbot; Prozesszinsen

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2
    Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Stationsarztes wegen unterbliebener Anfertigung von Entlassungsbriefen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
    Auch eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gem. § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers kann eine Kündigung rechtfertigen (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11, 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24; 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 20; jeweils zitiert nach juris).

    Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11, 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - aaO; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19, zitiert nach juris).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11, 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - aaO; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22; aaO).

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
    Auch eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gem. § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers kann eine Kündigung rechtfertigen (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11, 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24; 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 20; jeweils zitiert nach juris).

    Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11, 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - aaO; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19, zitiert nach juris).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11, 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - aaO; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22; aaO).

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
    Auch eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gem. § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers kann eine Kündigung rechtfertigen (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11, 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24; 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 20; jeweils zitiert nach juris).

    Allerdings muss der Arbeitnehmer, der geltend machen will, er sei aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert gewesen, seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, diese Gründe genau angeben und seinerseits nach § 138 Abs. 2 ZPO substantiiert vortragen (vgl. BAG 03. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 23, 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris) .

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
    aa) Im Rahmen der Interessenabwägung hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 40, zitiert nach juris).

    Dass er sich hierbei in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befunden hätte, weil er auch nur die Sach- und Rechtslage sorgfältig geprüft hätte (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 36, aaO), ist weder dargetan, noch ersichtlich.

  • LAG Köln, 28.05.2020 - 6 Sa 73/19
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
    Der Kläger hat gegen das am 06. Februar 2019 zugestellte Urteil mit Schriftsatz vom 01. März 2019, der beim Landesarbeitsgericht am 01. und erneut am 04. März 2019 eingegangen ist, unter dem Aktenzeichen 6 Sa 73/19 Berufung eingelegt und seine - im Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Berufungskammer vom 10. September 2019 klargestellt: einheitliche - Berufung innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist mit Schriftsatz vom 07. Mai 2019, bei Gericht eingegangen am gleichen Tag, begründet.

    Die Berufungskammer hat mit Beschluss vom 04. April 2019 das vorliegende Verfahren mit dem Verfahren 6 Sa 73/19 unter Führung des vorliegenden Verfahrens zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden.

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
    Allerdings muss der Arbeitnehmer, der geltend machen will, er sei aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert gewesen, seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, diese Gründe genau angeben und seinerseits nach § 138 Abs. 2 ZPO substantiiert vortragen (vgl. BAG 03. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 23, 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
    Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11, 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - aaO; 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19, zitiert nach juris).
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Vertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, deren Auslegung sich nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn richtet, so wie er von rechtskundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden kann, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 16 mwN, zitiert nach juris) , oder um eine Individualvereinbarung, bei der es maßgeblich darauf ankommt, wie der Kläger als Empfänger eines Angebots der Beklagten deren Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - Rn. 22, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
    Zwar hat der Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG die Tatsachen, die eine Kündigung bedingen, darzulegen und zu beweisen, worunter auch diejenigen Tatsachen fallen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 233/11

    Personenbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur der äußere Anlass für sie war ( BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 63, 19. April 2012 - 2 AZR 233/11 - Rn. 47; 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - Rn. 38, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.1987 - 6 Sa 690/87

    Teilbefristung von Arbeitsbedingungen; Befristete Höhergruppierung; Sachlicher

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

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