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   LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18   

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LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18 (https://dejure.org/2019,413)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2019 - 6 Sa 363/18 (https://dejure.org/2019,413)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 6 Sa 363/18 (https://dejure.org/2019,413)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Massenentlassungsanzeige

  • IWW

    § 117 Abs. 2 BetrVG, § ... 17 KSchG, § 208 Abs. 1 Satz 2 InsO, Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004, § 1 KSchG, Verordnung (EWG) Nr. 95/93, § 17 Abs. 2 KSchG, § 64 Abs. 2 lit. c) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, §§ 341 Abs. 1 Satz 1, 338 Satz 1 ZPO, § 495 ZPO, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, § 613a Abs. 1 BGB, Richtlinie 2001/23/EG, § 613a BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG, § 613 a Abs. 1 BGB, § 106 GewO, §§ 305 ff. BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 20 ArbZG, Verordnung (EG) Nr. 859/2008, § 305c Abs. 2 BGB, § 305b BGB, § 1 Abs. 3 KSchG, § 50 Abs. 3 MTV, § 113 InsO, § 102 BetrVG, § 138 Abs. 4 ZPO, § 113 Satz 1 InsO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 24 Abs. 5 Satz 2 KSchG, § 116 BetrVG, § 17 Abs. 2, 3 KSchG, Artikel 1 Buchstabe b) der Richtlinie 98/59/EG, Art. 2 Buchstabe e) der Richtlinie 2002/14/EG, § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG, § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 134 BGB, § 130 Abs. 1, 3 BGB, § 18 Abs. 1 KSchG, § 126 BGB, § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2 KSchG, § 126b BGB, §§ 164 ff. BGB, § 174 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 242 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 611, 242 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, EWG-Verordnung Nr. 95/93, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 KSchG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 17 Abs. 2 KSchG, § 613a BGB
    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Massenentlassungsanzeige

  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung ; Betriebsübergang ; Massenentlassungsanzeige

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; Massenentlassungsanzeige

  • rechtsportal.de

    Keine identifizierbare wirtschaftliche und organisatorische Einheit bei einzelnen Flugzeugen, Abflugstationen oder Wet Lease eines Luftverkehrsunternehmens im Sinne eines Teilbetriebsübergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 363
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (64)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18
    aa) Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG v. 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 64; BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 51; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebes steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht (vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52; BAG 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - Rn. 23).

    Bei einer Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung ist ferner erforderlich, dass die geplanten Maßnahmen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare Formen" angenommen haben (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 53; BAG v. 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - Rn. 40).

    Für die Stilllegung von Betriebsteilen gilt dies, begrenzt auf die jeweilige Einheit, entsprechend (BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 53; BAG v. 26.05.2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 26).

    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 28; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 39).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 30).

    Dann liegt keine Betriebsstilllegung, sondern allenfalls eine Betriebsteilstilllegung vor (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 30.10.2008 - 8 AZR 397/07 - Rn. 28).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 25-28).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 35-37; BAG v. 23.05.2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 22; vgl. auch EuGH v. 20.01.2011 - C. 463/09 - [CLECE] Rn. 34, juris).

    Dem Übergang eines gesamten Betriebs steht, soweit die Vorrausetzungen des § 613a BGB erfüllt sind, der Übergang eines Betriebsteils gleich (BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 46).

    Es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 46; BAG v. 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16; EuGH v. 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], Rn. 50).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18
    Schon beim bisherigen Betriebsinhaber muss also - in Anlehnung an § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG - eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegeben sein, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde (BAG v. 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16; BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 -).

    Die Wahrnehmung eines dauerhaften Teilzwecks führt aber nur dann zu einer selbständig übergangsfähigen Einheit, wenn eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen vorliegt (vgl. BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - zu II.2. der Gründe).

    Es genügt auch nicht, dass ein oder mehrere Arbeitnehmer ständig bestimmte Aufgaben mit bestimmten Betriebsmitteln erfüllen (BAG v. 26.08.1999 aaO).

    Dementsprechend führt gemäß der vorgenannten BAG-Entscheidung im Rahmen einer Spedition die Zuordnung bestimmter Lkw zu einem bestimmten Auftrag selbst dann nicht zur Annahme eines Teilbetriebsüberganges, wenn zugleich immer derselbe Arbeitnehmer eingesetzt worden ist (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - zu II.2. der Gründe).

    Für eine selbständige Teileinheit kann es sprechen, wenn Aufträge fest an bestimmte Betriebsmittel gebunden sind und die Arbeitnehmer bestimmte Arbeiten als Spezialisten ausführen (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - zu II.2. der Gründe).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18
    Es ist allerdings gewohnheitsrechtlich anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BAG v. 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 18 - 20).

    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Obsiegen im Prozess zu verschaffen (BAG v. 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 18; BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 1 der Gründe; BGH v. 11.06.1990 - II ZR 159/89 - zu IV 2 der Gründe).

    Außerdem muss der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt haben (vgl. BAG v. 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 19; BAG v. 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - zu I 2 b der Gründe; ErfK/Preis,. § 611 BGB Rn. 633 m.w.N.).

    Mit dieser Maßgabe kann u.U. ein Auskunftsanspruch gemäß §§ 611, 242 BGB in Betracht kommen (BAG v. 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 19).

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 546/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18
    Der Übergang eines Betriebsteils auf einen Erwerber iSd. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt nur vor, wenn die übernommenen Betriebsmittel und/oder Beschäftigten bereits beim Veräußerer eine abgrenzbare organisatorische wirtschaftliche Einheit, d.h. einen Betriebsteil, dargestellt haben (BAG v. 27.09.2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 32; BAG v. 10.11.2011 - 8 AZR 546/10 - Rn. 20).

    Hierbei darf die im Betriebsteil liegende Einheit nicht als bloße Tätigkeit verstanden werden (BAG v. 10.11.2011 - 8 AZR 546/10 - Rn. 21).

    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen, wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (BAG v. 10.11.2011 - 8 AZR 546/10 - Rn. 21).

    Werden Betriebsmittel nicht ausschließlich in einem Teilbereich, sondern in allen Tätigkeitsfeldern eines Betriebes eingesetzt, so spricht dies gegen die Annahme einer abgrenzbaren Einheit und damit eines Teilbetriebs (vgl. BAG v. 10.11.2011 - 8 AZR 546/10 - Rn. 24).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18
    Die Personalvertretung soll die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe überprüfen und sich über sie eine eigene Meinung bilden können (vgl. für die BR-Anhörung: BAG v. 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15).

    Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv terminiert (BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24).

    Der Arbeitgeber muss der Personalvertretung die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (zu § 102 BetrVG: BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - und BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 -).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er der Personalvertretung einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (vgl. zu § 102 BetrVG: BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18
    aa) Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG v. 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 64; BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 51; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Gleiches gilt für die Durchführung des Konsultationsverfahrens, den Abschluss des Interessenausgleichs und Sozialplans sowie die Erstattung der Massenentlassungsanzeige (vgl. BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 44).

    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 28; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 39).

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18
    Schon beim bisherigen Betriebsinhaber muss also - in Anlehnung an § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG - eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegeben sein, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde (BAG v. 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16; BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 -).

    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung können wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur und im Konzept einer Identitätswahrung entgegenstehen (BAG v. 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 -).

    Es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 46; BAG v. 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16; EuGH v. 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], Rn. 50).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18
    Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv terminiert (BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24).

    Der Arbeitgeber muss der Personalvertretung die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (zu § 102 BetrVG: BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - und BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 -).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er der Personalvertretung einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (vgl. zu § 102 BetrVG: BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18
    aa) Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG v. 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 64; BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 51; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Eine Sozialauswahl war entbehrlich, weil die Arbeitsverhältnisse aller Piloten gekündigt worden sind (vgl. BAG v. 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 64).

    Weder der Zweck des § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2 KSchG noch die Interessenlage der Beteiligten verlangen eine derartige Formstrenge (vgl. zum entsprechenden Schriftlichkeitserfordernis des § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG: BAG v. 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 -).

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 363/18
    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 28; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 39).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 25-28).

    Die Einreichung einer Massenentlassungsanzeige bei der örtlichen unzuständigen Arbeitsagentur kann zur Nichtigkeit der Kündigung führen (vgl. mit Hinweis auf die herrschende Meinung in der Literatur BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 47; ErfK/Kiel, § 17 KSchG Rn. 29; APS/Moll, § 17 KSchG Rn. 96; KR/Weigand, § 17 KSchG Rn. 122; Spelge RdA 2018, 297, 300).

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 23.05.2013 - 8 AZR 207/12

    Betriebsübergang - Auftragsneuvergabe - Objektschutz

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

  • EuGH, 13.05.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2018 - 1 Sa 337/18

    Air Berlin: Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

  • ArbG Düsseldorf, 17.04.2018 - 6 Ca 6859/17
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 449/07

    Rechtliches Gehör

  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

  • LAG Köln, 07.08.1998 - 11 Sa 218/98

    Kündigung; Betriebsratsanhörung; Substantiierung

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 558/14

    Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3 InsO

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 446/13

    Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15

    Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2019 - 3 Sa 740/18

    Erfordernis der erneuten Anhörung der Personalvertretung bei wiederholter

    4.Im Übrigen Parallelentscheidung zu zahlreichen Entscheidungen des LAG Düsseldorf zur Wirksamkeit von Kündigungen im Zusammenhang mit der Stilllegung des Flugbetriebs der insolventen Fluggesellschaft Air C. (LAG Düsseldorf vom 18.01.2019 - 6 Sa 363/18, LAG Düsseldorf vom 15.03.2019 - 6 Sa 587/18 u.a.).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 4 Sa 351/18

    Kündigung; Pilot; Flugunternehmen

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., 8., 12., und 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 04.12.2018 (8 Sa 381/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 18.01.2019 (6 Sa 363/18).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 4 Sa 350/18

    Kein Betriebs(teil)übergang eines Luftfahrtunternehmens

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., 8., 12., und 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 04.12.2018 (8 Sa 381/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 18.01.2019 (6 Sa 363/18).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 Sa 363/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22848
LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 Sa 363/18 (https://dejure.org/2019,22848)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.04.2019 - 6 Sa 363/18 (https://dejure.org/2019,22848)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. April 2019 - 6 Sa 363/18 (https://dejure.org/2019,22848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611a BGB, § 1 Abs 1 MiLoG, § 1 Abs 2 MiLoG, § 3 MiLoG, § 20 MiLoG
    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers: Darlegungs- und Beweislast

  • IWW

    § 25 DEÜV, § ... 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 MiLoG, § 1 Abs. 1 MiLoG, §§ 20, 1 Abs. 1 MiLoG, § 3 MiLoG, § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG, § 362 Abs. 1 BGB, § 611 a Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 286 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de

    Abrechnung; Beschäftigungsverhältnis, geringfügiges; Mindestlohn; Nachweispflicht; Überstunden; Vereinbarung des geschuldeten Arbeitsumfangs (Einzelfall)

  • rechtsportal.de

    NachweisG § 2 Abs. 1
    Beweisvereitelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 171/16

    Mindestlohn - Feiertagsvergütung - Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 Sa 363/18
    Dabei sind alle im Synallagma stehenden Entgeltleistungen des Arbeitgebers geeignet, den Mindestlohnanspruch des Arbeitnehmers zu erfüllen (§ 362 Abs. 1 BGB) (BAG 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 13; LAG Rheinland-Pfalz 27. April 2018 - 1 Sa 361/17 - Rn. 35, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 Sa 363/18
    Selbst wenn bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet werden sollte (vgl. BAG 08. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 19, zitiert nach juris), nimmt die Berufungskammer wie das Arbeitsgericht an, dass Zweifel, die einen solchen Schluss rechtfertigen könnten, vorliegend nicht gegeben sind.
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 Sa 363/18
    Vergütungspflichtige Arbeit ist dabei nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft (vgl. BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 279/11

    Folgen einer Verletzung des Nachweisgesetzes - Erleichterung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 Sa 363/18
    Wenn auch die Verletzung der Nachweispflicht nicht unmittelbar zu einer Umkehr der Beweislast führt, ist zwar anerkannt, dass es sich im Falle der Nichterteilung des Nachweises um eine Beweisvereitelung durch den Arbeitgeber handeln kann, da das Nachweisgesetz gerade die erleichterte Beweisführung für den Arbeitnehmer bezweckt; dies gilt jedenfalls dann, wenn weitere Indizien für die Richtigkeit der vom Arbeitnehmer behaupteten Arbeitsbedingungen sprechen; diese Beweisvereitelung ist im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen und kann zu einer erheblichen Erleichterung der Beweisführungslast führen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 01. Juni 2012 - 9 Sa 279/11 - Rn. 28, mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17

    Pausenzeiten eines Taxifahrers - Mindestlohn

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 Sa 363/18
    Dabei sind alle im Synallagma stehenden Entgeltleistungen des Arbeitgebers geeignet, den Mindestlohnanspruch des Arbeitnehmers zu erfüllen (§ 362 Abs. 1 BGB) (BAG 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 13; LAG Rheinland-Pfalz 27. April 2018 - 1 Sa 361/17 - Rn. 35, jeweils zitiert nach juris).
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