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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 6 Sa 379/19   

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https://dejure.org/2020,23141
LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 6 Sa 379/19 (https://dejure.org/2020,23141)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.06.2020 - 6 Sa 379/19 (https://dejure.org/2020,23141)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 6 Sa 379/19 (https://dejure.org/2020,23141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Betriebsbedingte Kündigung - Chefarzt - Umstrukturierung - Darlegungslast - Weiterbeschäftigung

  • IWW

    § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § ... 64 Abs. 2 Buchstabe b, c ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5, § 520 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 4 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 138 Abs. 2, 3 ZPO, §§ 91 Abs. 1, 92, 516 Abs. 3 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kann aus zwei Chefarztstellen einfach eine werden?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 6 Sa 379/19
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21; 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 17; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 13, jeweils zitiert nach juris) .

    Nachzuprüfen ist aber, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21, aaO).

    Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 14; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - Rn. 25 ff., jeweils zitiert nach juris).

    Daran fehlt es, wenn die Kündigung zu einer rechtswidrigen Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führte oder die zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18; 13. Februar 2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

    Zwar bleibt es dem Arbeitgeber überlassen, in welcher Weise er darlegt, dass die Umverteilung von Arbeitsaufgaben nicht zu einer überobligatorischen Beanspruchung im Betrieb verbliebener Arbeitnehmer führt; handelt es sich um nicht taktgebundene Arbeiten, muss nicht in jedem Fall und minutiös dargelegt werden, welche einzelnen Tätigkeiten die fraglichen Mitarbeiter künftig mit welchen Zeitanteilen täglich zu verrichten haben; sondern es kann ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber die getroffenen Vereinbarungen zu Umfang und Verteilung der Arbeitszeit darstellt und Anhaltspunkte dafür darlegt, dass Freiräume für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben vorhanden sind (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 31, zitiert nach juris).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 6 Sa 379/19
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21; 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 17; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 13, jeweils zitiert nach juris) .

    Daran fehlt es, wenn die Kündigung zu einer rechtswidrigen Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führte oder die zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18; 13. Februar 2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 6 Sa 379/19
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21; 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 17; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 13, jeweils zitiert nach juris) .

    Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 14; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - Rn. 25 ff., jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 6 Sa 379/19
    Eine offensichtlich unwirksame Kündigung lässt den Weiterbeschäftigungsanspruch hingegen nicht entfallen (LAG Baden-Württemberg 25. Februar 2016 - Rn. 157 unter Verweis auf BAG 19. Dezember 1985 - 2 AZR 190/85 - Rn. 35, LAG Rheinland-Pfalz 14. Dezember 2016 - 4 Sa 82/16 - Rn. 22; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 6 Sa 379/19
    im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18; 13. Februar 2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 6 Sa 379/19
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 KSchG ist derjenige des Kündigungszugangs (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 - Rn. 15, zitiert nach juris).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 6 Sa 379/19
    Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage mit einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist, ob das Arbeitsverhältnis der Parteien aus Anlass einer bestimmten Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin aufgelöst worden ist (vgl. BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 6 Sa 379/19
    Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 14; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - Rn. 25 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2016 - 4 Sa 82/16

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach erneuter Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 6 Sa 379/19
    Eine offensichtlich unwirksame Kündigung lässt den Weiterbeschäftigungsanspruch hingegen nicht entfallen (LAG Baden-Württemberg 25. Februar 2016 - Rn. 157 unter Verweis auf BAG 19. Dezember 1985 - 2 AZR 190/85 - Rn. 35, LAG Rheinland-Pfalz 14. Dezember 2016 - 4 Sa 82/16 - Rn. 22; jeweils zitiert nach juris).
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