Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 09.02.2005

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 Sa 380/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5565
LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 Sa 380/04 (https://dejure.org/2004,5565)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.10.2004 - 6 Sa 380/04 (https://dejure.org/2004,5565)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 6 Sa 380/04 (https://dejure.org/2004,5565)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Widerrufs einer im Arbeitsvertrag geregelten Fahrgelderstattung

  • Judicialis

    BGB § 247; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 308 Nr. 4; ; BGB § 310 Abs. 4; ; BGB § 315

  • RA Kotz

    Fahrtkostenerstattung - Zahlungseinstellung durch Arbeitgeber möglich?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 § 308 Nr. 4 § 315 § 611
    Widerruf unter Vorbehalt gewährter Fahrgelderstattungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderzuwendungen - Widerruf von Fahrtkostenzuschüssen - in Grenzen wirksam

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei freiwilligen Leistungen Widerruf vorbehalten?

  • docplayer.org (Auszüge)

    Vergütung, Widerruf von Zulagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Richterrecht als Besonderheit des Arbeitsrechts

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03

    Widerruf einer einzelvertraglichen vereinbarten zusätzlichen Leistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 Sa 380/04
    Bezüglich der Frage, wie sich die arbeitsvertragliche Regelung aus dem Jahre 1999 mit der neuen Gesetzeslage, §§ 307 Abs. 1 Satz 2, 308 Nr. 4 BGB verträgt, schließt sich die Berufungskammer der Auffassung des LAG Berlin in der Entscheidung vom 30.03.2004 (AZ: 3 Sa 2206/03) an, wonach es zu den Besonderheiten des Arbeitsrechtes auch zählt, was durch Richterrecht als Grundsatz entwickelt worden ist.
  • LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03

    AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 Sa 380/04
    Die Revision ist für den Kläger zugelassen worden, weil eine Differgenz zu der Entscheidung des LAG Hamm vom 11.05.2004 (AZ: 19 Sa 2132/03) gegeben ist und die Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung hat, § 72 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 ArbGG.
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 2004 - 6 Sa 380/04 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,39093
LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04 (https://dejure.org/2005,39093)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.02.2005 - 6 Sa 380/04 (https://dejure.org/2005,39093)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 6 Sa 380/04 (https://dejure.org/2005,39093)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04
    Richtig weist die Beklagte auch darauf hin, dass die Rechtsprechung hier sogar grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung sieht (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -AP Nr. 115 zu § 626 BGB und BAG, Beschluss vom 22.01.1998- 2 ABR 19/97 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfristen).

    Ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben, ist angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen (vgl. BAG, Beschluss vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 - a.a.O., unter II. 3. d.Gr., m.w.N.).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04
    Nach Ansicht des Berufungsgerichts war für den Kläger auch erkennbar, dass mit einer Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber nicht zu rechnen war, so dass eine Abmahnung schon aus diesem Grund entbehrlich ist (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, unter B. II. 5, d.Gr.).

    Eine Abmahnung ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung dann entbehrlich, wenn es um eine schwere Pflichtverletzung geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - a.a.O., m.w.N,).

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04
    Richtig weist die Beklagte auch darauf hin, dass die Rechtsprechung hier sogar grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung sieht (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -AP Nr. 115 zu § 626 BGB und BAG, Beschluss vom 22.01.1998- 2 ABR 19/97 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfristen).
  • BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Abwägung des wichtigen Grundes - Rechtlich

    Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04
    Richtig weist die Beklagte auch darauf hin, dass die Rechtsprechung hier sogar grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung sieht (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -AP Nr. 115 zu § 626 BGB und BAG, Beschluss vom 22.01.1998- 2 ABR 19/97 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfristen).
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