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   LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14   

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LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14 (https://dejure.org/2015,27477)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.06.2015 - 6 Sa 396/14 (https://dejure.org/2015,27477)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 6 Sa 396/14 (https://dejure.org/2015,27477)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 84 Abs 2 SGB 9, § 84 Abs 1 SGB 9, § 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG
    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Verpflichtung zu erneutem Angebot - krankheitsbedingte Kündigung - negative Prognose

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, BEM, Eingliederungsmanagement, betriebliches Eingliederungsmanagement, Initiativlast, Ablehnung, Weiterbeschäftigung

  • IWW

    § 64 Abs. 2 c) ArbGG, § ... 66 Abs. 2 ArbGG, 519, § 520 Abs. 3 ZPO, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 138 ZPO, § 84 Abs. 1, 2 SGB IX, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § 146 BGB, § 191 BGB, § 84 Abs. 2 Satz 4 SGB IX, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 26 SGB IX, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unverhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung aufgrund häufiger Kurzerkrankungen - fehlende soziale Rechtfertigung und unterbliebenes betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßige krankheitsbedingte Kündigung bei Nichtdurchführung betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen; Kündigungsschutzklage eines Schlossers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin im Rahmen der erweiterte Darlegungs- und Beweislast zur leidensgerechten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßige krankheitsbedingte Kündigung bei Nichtdurchführung betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    Unverhältnismäßige krankheitsbedingte Kündigung bei Nichtdurchführung betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber hat Initiativlast für die Durchführung von betrieblichem Eingliederungsmanagement

  • re-bem.de (Kurzinformation)

    Wie lange reicht eine BEM-Ablehnung in die Zukunft?

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Wie oft muss ein Arbeitgeber einem kranken Arbeitnehmer ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was muss der Arbeitgeber beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) beachten?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14
    Im Rahmen der auf der dritten Stufe gebotenen Interessenabwägung ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).

    b) Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - ; 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).

    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - ).

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - ).

    Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -).

    Der Wegfall einzelner Erkrankungen stellt die generelle Anfälligkeit nicht infrage (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -).

    Neben der Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Weiterbeschäftigung auf einem anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz, kommt als milderes Mittel auch das Angebot, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen in Betracht, um mso Fehlzeiten zu reduzieren (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -).

    Dazu müsse er umfassend und detailliert vortragen, warum weder ein weiterer Einsatz auf dem bisherigen Arbeitsplatz, noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen seien und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit habe eingesetzt werden können, warum also ein bEM im keinem Fall dazu hätte beitragen können, neuerlichen Krankheitszeiten vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis zu erhalten (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).

    Es ist auch bei häufigen Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen oder von vornherein überflüssig (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -).

    (1) Der 2. Senat des BAG weist in seinem Urteil vom 20.11.2014 (2 AZR 755/13) zutreffend auf die Konzeption des Gesetzes hin.

    Wenn er ein bEM unterlassen hat, kann er gegen eine solche Verpflichtung nicht einwenden, ihm seien im Kündigungszeitpunkt - etwa schon mangels Kenntnis der Krankheitsursachen - entsprechende Möglichkeiten weder bekannt gewesen, noch hätten sie ihm bekannt sein können (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14
    Mit Hilfe des bEM könnten möglicherweise mildere Mittel als die Kündigung erkannt und entwickelt werden (BAG 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).

    Dazu müsse er umfassend und detailliert vortragen, warum weder ein weiterer Einsatz auf dem bisherigen Arbeitsplatz, noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen seien und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit habe eingesetzt werden können, warum also ein bEM im keinem Fall dazu hätte beitragen können, neuerlichen Krankheitszeiten vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis zu erhalten (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).

    Maßgebend ist die Gesamtheit der Fehltage und nicht, ob einzelne durchgehende Krankheitsperioden länger als sechs Wochen gedauert haben (vgl. BAG 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).

    Lehnt der Arbeitnehmer nach ordnungsgemäßer Aufklärung ein ihm angebotenes bEM ab, ist das Unterlassen eines bEM kündigungsneutral (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).

    Der Arbeitgeber muss die Initiative zur Durchführung des bEM ergreifen (BAG 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 - 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).

    Von einer hinreichenden Initiative kann nur ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX auf die Ziele des bEM sowie Art und Umfang der dabei erhobenen Daten hingewiesen hat (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).

    Die Belehrung nach § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX soll dem Arbeitnehmer die Entscheidung ermöglichen, ob er dem bEM zustimmt oder nicht; sie gehört zu einem regelkonformen Ersuchen des Arbeitgebers um Zustimmung zur Durchführung des bEM (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14
    Die Kündigung ist an den Grundsätzen zu messen, die der 2. Senat des BAG zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).

    Die Beklagte erkennt richtig, dass diese Beeinträchtigungen sowohl in Betriebsablaufstörungen als auch in zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten liegen können, sofern die Zahlungen einen Umfang von sechs Wochen übersteigen (so BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 -).

    Im Rahmen der auf der dritten Stufe gebotenen Interessenabwägung ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).

    Das bEM ist ein rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener "Suchprozess", der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 -).

    Ziel des bEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, sie durch bestimmte Veränderungen künftig zu verringern, um so eine Kündigung zu vermeiden (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 -).

    Eine Kündigung kann er dann wirksam erst erklären, wenn die Frist trotz Kündigungsandrohung ergebnislos verstrichen ist (vgl. BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 -).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14
    Die Kündigung ist an den Grundsätzen zu messen, die der 2. Senat des BAG zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen entwickelt hat (vgl. BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).

    Im Rahmen der auf der dritten Stufe gebotenen Interessenabwägung ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).

    b) Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - ; 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -).

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14
    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - ).

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - ).

    Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 565/12

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14
    Mit Hilfe des bEM könnten möglicherweise mildere Mittel als die Kündigung erkannt und entwickelt werden (BAG 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).

    Dazu müsse er umfassend und detailliert vortragen, warum weder ein weiterer Einsatz auf dem bisherigen Arbeitsplatz, noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen seien und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit habe eingesetzt werden können, warum also ein bEM im keinem Fall dazu hätte beitragen können, neuerlichen Krankheitszeiten vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis zu erhalten (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14
    Da das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 05.03.2014 nicht aufgelöst worden ist, ist der Kläger gemäß den vom Großen Senat des BAG in seinem Beschluss vom 27.02.1985 (GS 1/84) aufgestellten Grundsätzen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiter zu beschäftigen.
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14
    Der Arbeitgeber muss die Initiative zur Durchführung des bEM ergreifen (BAG 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 - 24.03.2011 - 2 AZR 170/10 -).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14
    Es soll erreicht werden, dass keine vernünftigerweise in Betracht kommende, zielführende Möglichkeit ausgeschlossen wird (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 -).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14
    Darin liegt nicht die Behauptung, die Ärzte hätten seine gesundheitliche Entwicklung bezüglich der die Prognose tragender Erkrankungen (Atemwegs- und Rückenerkrankungen) im Kündigungszeitpunkt positiv beurteilt (vgl. BAG 17.06.1999 - 2 AZR 639/98 -).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21

    Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    (e) Hat der Arbeitgeber seiner Initiativlast zur Durchführung eines bEM genügt, der Arbeitnehmer einem solchen jedoch zunächst seine Zustimmung nicht erteilt, ist der Arbeitgeber dennoch grundsätzlich gehalten, den weiteren Versuch eines bEM zu unternehmen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres, nachdem er die Durchführung eines bEM abgelehnt hat, erneut mehr als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen ist, selbst wenn seit der nicht erteilten Zustimmung nicht bereits wieder ein Jahr vergangen ist (ebenso zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF: LAG Schleswig-Holstein 3. Juni 2015 - 6 Sa 396/14 - zu B I 5 b cc (3) der Gründe; Hessisches LAG 17. Februar 2017 - 14 Sa 690/16 - zu II 2 b bb (1) (b) der Gründe; SRS Gesundheitsmanagement/v. Stein 2. Aufl. § 21 Rn. 52, 57; Schmidt Gestaltung und Durchführung des BEM 2. Aufl. Rn. 19; Düwell LPK-SGB IX 6. Aufl. § 167 Rn. 60) .
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Eine Begrenzung der rechtlichen Verpflichtung auf eine nur einmalige Durchführung des bEM im Jahreszeitraum des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen (LAG Rheinland-Pfalz 10.01.2017 - 8 Sa 359/16, juris Rn. 34 ff.; LAG Hamm 29.05.2018 - 7 Sa 48/18, juris Rn. 59; i.E. wohl auch LAG Schleswig-Holstein 03.06.2015 - 6 Sa 396/14, juris Rn. 111 bis 113 [Pflicht zu erneutem bEM bei unterstellter Ablehnung des bEM vier Wochen nach dem 20.06.2013, mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Zeitraum August 2013 bis Februar 2014 und Kündigung im März 2014; a.A. wohl Hessisches LAG 17.02.2017 - 14 Sa 690/16, juris Rn. 27).
  • LAG Hessen, 17.02.2017 - 14 Sa 690/16

    Krankheitsbedingte Kündigung; BEM; Prognose

    Eine Kündigung ist durch Krankheit nicht "bedingt", wenn es angemessene mildere Mittel zur Vermeidung oder Verringerung künftiger Fehlzeiten gibt ( vergl. BAG 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - NZA 2007, 1041; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - BAGE 150, 117; LAG Schleswig-Holstein 3. Juni 2015 - 6 Sa 396/14 - Juris ).

    Neben der Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Weiterbeschäftigung auf einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz, kommt als milderes Mittel auch das Angebot in Betracht, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um so Fehlzeiten zu reduzieren ( BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - BAGE 150, 17; LAG Schleswig-Holstein 3. Juni 2015 - 6 Sa 396/14 - Juris ).

    Die Ablehnungsgründe können überholt oder entfallen sein (LAG Schleswig-Holstein 3. Juni 2015 - 6 Sa 396/14 - Juris ).

    Dagegen kann der Arbeitgeber auch nicht einwenden, ihm seien zum Kündigungszeitpunkt entsprechende Möglichkeiten nicht bekannt gewesen oder hätten ihm nicht bekannt sein können (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - BAGE 150, 117; LAG Schleswig-Holstein 3. Juni 2015 - 6 Sa 396/14 - Juris).

  • LAG Hamm, 22.03.2018 - 15 Sa 1787/17

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); krankheitsbedingte Kündigung;

    Die bisherigen Ergebnisse können überholt oder entfallen sein (LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2015 - 6 Sa 396/14).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 17 Sa 57/21

    Krankheitsbedingte Kündigung - Verpflichtung zum erneuten Angebot eines

    (1) In der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte wurde bereits mehrfach bejaht, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer nach Beendigung eines vorangegangenen bEM ein erneutes bEM anzubieten, wenn innerhalb des der Kündigung vorausgegangenen Jahres erneut Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen aufgetreten sind, seit der Beendigung des letzten bEM aber noch kein Jahr vergangen ist (vgl. LAG Düsseldorf 9. Dezember 2020 - 12 Sa 554/20 - Rn. 67 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 10. Januar 2017 - 8 Sa 359/16 - Rn. 31 ff.; LAG Schleswig-Holstein 3. Juni 2015 - 6 Sa 396/14 - Rn. 113; LAG Hamm 29. Mai 2018 - 7 Sa 48/18 - Rn. 59; LAG Düsseldorf 20. Oktober 2016 - 13 Sa 356/16 - Rn. 36).
  • ArbG Düsseldorf, 07.07.2020 - 5 Ca 1108/20

    Krankheitsbedingte Kündigung unwirksam - milderes Mittel

    bb) Die Beklagte musste ein bEM nicht erst dann erneut durchführen, wenn der Kläger innerhalb eines weiteren Jahres erneut länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war (so aber wohl LAG Hamm 22. März 2018 - 15 Sa 1787/17 - zu II 1 c der Gründe; Hessisches LAG 17. Februar 2017 - 14 Sa 690/16 - zu II 2 b bb (1) (b) der Gründe zu § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF; LAG Schleswig-Holstein 3. Juni 2015 - 6 Sa 396/14 - zu B I 5 b cc (3) der Gründe zu § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF) .

    Damit beschränkt sie ihren Vortrag allein auf den bisherigen Arbeitsplatz des Klägers und lässt zudem vollkommen außer Acht, dass die weitere Arbeitsunfähigkeit die Haltung des Arbeitnehmers zum bEM und damit auch seine Mitwirkung an dem bEM ändern kann (vgl. zu § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF Hessisches LAG 17. Februar 2017 - 14 Sa 690/16 - zu II 2 b bb (1) (b) der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 3. Juni 2015 - 6 Sa 396/14 - zu B I 5 b cc (3) der Gründe) .

  • LAG Hamburg, 20.11.2019 - 2 Sa 30/18

    Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit - negative Zukunftsprognose - bEM

    Maßgeblich ist also der jeweils zurückliegende Jahreszeitraum (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. Juni 2015, 6 Sa 396/14, Rn. 113).

    Als Hilfen zur Beseitigung und möglichst längerfristigen Überwindung der Arbeitsunfähigkeit kommen dabei - neben Maßnahmen zur kurativen Behandlung - insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation iSv. § 42 SGB IX in Betracht (§ 26 SGB IX a. F., vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. Juni 2015, 6 Sa 396/14).

  • LAG Hamm, 29.05.2018 - 7 Sa 48/18

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Die Berufungskammer schließt sich hierzu der Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.01.2017, 8 Sa 359/16 Rdnr. 29 ff., insbesondere Rdnr. 31 ausdrücklich an (im Ergebnis auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.05.2017, 5 Sa 1300/16 u.a., Rdnr. 36; a.A. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.06.2015, 6 Sa 396/14).
  • ArbG Stuttgart, 12.02.2020 - 4 Ca 6774/19

    Die Regeln des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM

    bis zum Kündigungszeitpunkt wiederum mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt war, kein erneutes BEM-Verfahren einleitete (für die Erforderlichkeit eines neuen Verfahrens in diesem Fall, siehe LAG Schleswig-Holstein 03.06.2015 - 6 Sa 396/14, Rn. 112 f, vgl. auch Sasse ArbRB 2017, 173).
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