Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 404/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen; Ordnungsgemäße Durchführung der Sozialauswahl; Geltung des arbeitsrechtlichen Betriebsbegriffs im Rahmen des § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Erfordernis einer einheitlichen Leitung
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § ... 1 Abs. 3; ; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 315; ; BGB § 611; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BetrVG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsbezogene Sozialauswahl bei fehlender Leitungsmacht am Einsatzort des gekündigten Arbeitnehmers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 22.04.2004 - 4 Ca 3717/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 404/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 404/04
aa) Auch im Rahmen des § 1 Abs. 3 KSchG gilt der arbeitsrechtliche Betriebsbegriff, der sich dadurch auszeichnet, dass es sich um eine selbständige organisatorische Einheit zur Erreichung eines arbeitstechnischen Zweckes handelt (BAG, 21.6.1995, AP Nr. 16 zu § 1 BetrVG 1972; 20.8.1998, NZA 1999, 255; u. a.).Prägend für eine derartige Einheit ist ein einheitlicher Leitungsapparat, dem die zentralen mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen, insbesondere in personellen und sozialen Angelegenheiten obliegen (BAG, 14.9.1988, NZA 1989, 190; 29.5.1991, NZA 1992, 74; 20.8.1998, NZA 1999, 255).
Hierbei soll eine "relative" Selbständigkeit i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG nicht ausreichen, sondern eine "wesentliche" Selbständigkeit der Entscheidungen in personeller und in sozialer Hinsicht erforderlich sein (BAG, 21.6.1995, AP Nr. 16 zu § 1 BetrVG 1972; 20.8.1998, NZA 1999, 255).
- LAG Düsseldorf, 20.05.1997 - 8 Sa 1591/96
Kündigungsschutzverfahren: Begriff des Betriebes i.S. von § 1 Abs. 1 KSchG
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 404/04
Erkennbare Indikatoren derartiger Leitungsmacht sind etwa: die selbständige Befugnis zur Vornahme von Einstellungen, von Entlassungen, zu Lohn- oder Gehaltsbestimmungen oder zu Urlaubs- und Arbeitszeitbestimmungen; das heißt - pauschaliert ausgedrückt - die vollumfängliche Personalleitungsbefugnis (LAG Düsseldorf, 20.5.1997, NZA-RR 1998, 111; Kania/Gilberg, NZA 2000, 678 [679]).Insbesondere im Baugewerbe ist diese Anordnungsmächtigkeit von der eines Baustellenleiters oder Poliers abzugrenzen, der zwar auch Einstellungen vornehmen und Entlassungen aussprechen darf, ferner auch Einsatz- und Urlaubspläne erstellt, dem jedoch keine umfassende Personalleitungskompetenz zugewiesen ist, und der mithin nicht die nötige Leitungsmacht besitzt (LAG Düsseldorf, 20.5.1997, NZA-RR 1998, 111).
- BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90
Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 404/04
Prägend für eine derartige Einheit ist ein einheitlicher Leitungsapparat, dem die zentralen mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen, insbesondere in personellen und sozialen Angelegenheiten obliegen (BAG, 14.9.1988, NZA 1989, 190; 29.5.1991, NZA 1992, 74; 20.8.1998, NZA 1999, 255).
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 404/04
a) Diese Auswahl hatte betriebsbezogen zu erfolgen und horizontal vergleichbare Arbeitnehmer mit in den Blick zu ziehen, auf deren Arbeitsplatz der Kläger kraft des Direktionsrechts der Beklagten hätte eingesetzt werden können (BAG, 15.6.1989, NZA 1990, 85; 29.3.1990, NZA 1991, 181; 21.6.1995, AP Nr. 16 zu § 1 BetrVG 1972). - BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 10/87
Gemeinsamer Betrieb von zwei Unternehmen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 404/04
Prägend für eine derartige Einheit ist ein einheitlicher Leitungsapparat, dem die zentralen mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen, insbesondere in personellen und sozialen Angelegenheiten obliegen (BAG, 14.9.1988, NZA 1989, 190; 29.5.1991, NZA 1992, 74; 20.8.1998, NZA 1999, 255). - BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 297/90
Weiterbeschäftigung, erzwungene - Wert der Arbeitsleistung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 404/04
Der Weiterbeschäftigungsanspruch folgt aus § 611 BGB, da das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung vom 25.8.2003 zum 31.12.2003 aufgelöst wurde (BAG, 27.2.1985, NJW 1985, 2968; 12.2.1992, NZA 1993, 177). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 6 Sa 404/04
Der Weiterbeschäftigungsanspruch folgt aus § 611 BGB, da das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung vom 25.8.2003 zum 31.12.2003 aufgelöst wurde (BAG, 27.2.1985, NJW 1985, 2968; 12.2.1992, NZA 1993, 177).
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06
Beendigungskündigung bei Filialschließung
Bei einer eigenständigen Leitung ist eine wesentliche Selbständigkeit der Entscheidungen in personeller und sozialer Hinsicht erforderlich (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 17.02.2005, 6 Sa 404/04).