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   LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18   

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LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18 (https://dejure.org/2019,414)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2019 - 6 Sa 414/18 (https://dejure.org/2019,414)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 6 Sa 414/18 (https://dejure.org/2019,414)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Massenentlassungsanzeige

  • IWW

    § 117 Abs. 2 BetrVG, § ... 17 KSchG, § 208 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 1 KSchG, Art. 8 der VO (EWG) Nr. 95/93, § 17 Abs. 2 KSchG, § 64 Abs. 2 lit. c) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, § 613a Abs. 1 BGB, Richtlinie 2001/23/EG, § 613a BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG, § 613 a Abs. 1 BGB, § 106 GewO, §§ 305 ff. BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 20 ArbZG, Verordnung (EG) Nr. 859/2008, § 305c Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 3 KSchG, § 102 BetrVG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 134 BGB, § 130 Abs. 1, 3 BGB, § 18 Abs. 1 KSchG, § 533 ZPO, § 613a Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (62)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18
    aa) Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG v. 22.09.2016 - 2 AZR 276/16, Rn. 64; BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 -Rn. 51; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 -, Rn. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebes steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht (vgl. BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52; BAG 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - Rn. 23).

    Bei einer Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung ist ferner erforderlich, dass die geplanten Maßnahmen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare Formen" angenommen haben (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 53; BAG v. 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 - Rn. 40).

    Für die Stilllegung von Betriebsteilen gilt dies, begrenzt auf die jeweilige Einheit, entsprechend (BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 53; BAG v. 26.05.2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 26).

    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 28; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 39).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG 28.05.2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 30).

    Dann liegt keine Betriebsstilllegung, sondern allenfalls eine Betriebsteilstilllegung vor (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 30.10.2008 - 8 AZR 397/07 - Rn. 28).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 25-28).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 35-37; BAG v. 23.05.2013 - 8 AZR 207/12 - Rn. 22; vgl. auch EuGH v. 20.01.2011 - C. 463/09 - [CLECE] Rn. 34, juris).

    Dem Übergang eines gesamten Betriebs steht, soweit die Vorrausetzungen des § 613a BGB erfüllt sind, der Übergang eines Betriebsteils gleich (BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 46).

    Es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 46; BAG v. 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16; EuGH v. 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], Rn. 50).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18
    Schon beim bisherigen Betriebsinhaber muss also - in Anlehnung an § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG - eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegeben sein, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde (BAG v. 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16; BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 -).

    Die Wahrnehmung eines dauerhaften Teilzwecks führt aber nur dann zu einer selbständig übergangsfähigen Einheit, wenn eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen vorliegt (vgl. BAG vom 26.08.1999 - 8 AZR 718/98, juris, zu II.2. der Gründe).

    Es genügt auch nicht, dass ein oder mehrere Arbeitnehmer ständig bestimmte Aufgaben mit bestimmten Betriebsmitteln erfüllen (BAG vom 26.08.1999, aaO).

    Dementsprechend führt gemäß der vorgenannten BAG-Entscheidung im Rahmen einer Spedition die Zuordnung bestimmter Lkw zu einem bestimmten Auftrag selbst dann nicht zur Annahme eines Teilbetriebsüberganges, wenn zugleich immer derselbe Arbeitnehmer eingesetzt worden ist (BAG vom 26.08.1999 - 8 AZR 718/98, juris, zu II.2. der Gründe).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18
    Die Personalvertretung soll die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe überprüfen und sich über sie eine eigene Meinung bilden können (vgl. für die Betriebsrats-Anhörung: BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14; BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15).

    Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv determiniert (BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG v. 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24).

    Der Arbeitgeber muss der Personalvertretung die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (zu § 102 BetrVG: BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - sowie BAG v. 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 -).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er der Personalvertretung einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (vgl. zu § 102 BetrVG: BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG v. 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 -Rn. 24).

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 546/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18
    Der Übergang eines Betriebsteils auf einen Erwerber iSd. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt nur vor, wenn die übernommenen Betriebsmittel und/oder Beschäftigten bereits beim Veräußerer eine abgrenzbare organisatorische wirtschaftliche Einheit, d.h. einen Betriebsteil, dargestellt haben (BAG v. 27.09.2012 - 8 AZR 826/11 - Rn. 32; BAG v. 10.11.2011 - 8 AZR 546/10 - Rn. 20).

    Hierbei darf die im Betriebsteil liegende Einheit nicht als bloße Tätigkeit verstanden werden (BAG v. 10.11.2011 - 8 AZR 546/10 - Rn. 21).

    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen, wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (BAG v. 10.11.2011 - 8 AZR 546/10 - Rn. 21).

    Werden Betriebsmittel nicht ausschließlich in einem Teilbereich, sondern in allen Tätigkeitsfeldern eines Betriebes eingesetzt, so spricht dies gegen die Annahme einer abgrenzbaren Einheit und damit eines Teilbetriebs (vgl. BAG v. 10.11.2011 - 8 AZR 546/10 - Rn. 24).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18
    aa) Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG v. 22.09.2016 - 2 AZR 276/16, Rn. 64; BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 -Rn. 51; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 -, Rn. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 37).

    Gleiches gilt für die Durchführung des Konsultationsverfahrens, den Abschluss des Interessenausgleichs und Sozialplans sowie die Erstattung der Massenentlassungsanzeige (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 44).

    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 28; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 39).

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18
    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 28; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 39).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (vgl. BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33; BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 25-28).

    Die Einreichung einer Massenentlassungsanzeige bei der örtlichen unzuständigen Arbeitsagentur kann zur Nichtigkeit der Kündigung führen (vgl. mit Hinweis auf die herrschende Meinung in der Literatur BAG v. 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 47; ErfK/Kiel, § 17 KSchG Rn. 29; APS/Moll, § 17 KSchG Rn. 96; KR/Weigand, § 17 KSchG Rn. 122; Spelge RdA 2018, 297, 300).

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18
    Schon beim bisherigen Betriebsinhaber muss also - in Anlehnung an § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG - eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegeben sein, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde (BAG v. 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16; BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 -).

    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung können wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur und im Konzept einer Identitätswahrung entgegenstehen (BAG v. 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 -).

    Es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 46; BAG v. 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16; EuGH v. 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], Rn. 50).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18
    Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv determiniert (BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG v. 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24).

    Der Arbeitgeber muss der Personalvertretung die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (zu § 102 BetrVG: BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - sowie BAG v. 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 -).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er der Personalvertretung einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (vgl. zu § 102 BetrVG: BAG v. 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; BAG v. 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 -Rn. 24).

  • EuGH, 13.05.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18
    (1)Für den Bereich des Massenentlassungsschutzes wird der Betriebsbegriff vom EuGH autonom ausgelegt (EuGH v. 13.05.2015 - C-182/13 - Rn. 30; EuGH v. 30.04.2015 - Rs. C-80/14 - Rn. 45 - USDAW und Wilson).

    Besteht eine solche Leitung, genügt es für einen Betrieb, wenn eine unterscheidbare Einheit von gewisser Dauerhaftigkeit und Stabilität besteht, in der bestimmte Aufgaben von einer Gesamtheit von Arbeitnehmern in einer organisatorischen Struktur und mit vorgegebenen Mitteln erledigt werden (EuGH v. 13.05.2015 - C-182/13 - Rn. 30, 51; EuGH v. 30.04.2015 - Rs. C-80/14 - Rn. 44ff - USDAW und Wilson; Spelge RdA 2018, 297, 300).

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 414/18
    Der Agentur für Arbeit soll die Möglichkeit verschafft werden, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder doch zum Aufschub von Belastungen des Arbeitsmarkts einzuleiten und für anderweitige Beschäftigungen der Betroffenen zu sorgen (BAG v. 22.11.2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 41; BAG v. 07.07.2011 - 6 AZR 248/10 - Rn. 27).

    Zum Schutz der Arbeitnehmer soll die Unterrichtung der Arbeitsverwaltung vorangehen, um es dieser zu ermöglichen, nach Lösungen zu suchen (BAG v. 22.11.2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 41; BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 20).

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 23.05.2013 - 8 AZR 207/12

    Betriebsübergang - Auftragsneuvergabe - Objektschutz

  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • ArbG Düsseldorf, 21.03.2018 - 12 Ca 6879/17
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 15 Sa 1204/11
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 446/13

    Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1909/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Zurückverweisung -

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BGH, 27.03.2013 - III ZR 367/12

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2018 - 1 Sa 337/18

    Air Berlin: Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 8 Sa 536/15

    Umstationierung; Änderungskündigung zum Entzug der Stationsleitung

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 778/94

    Beschäftigung eines Arbeitnehmers nach Eintritt - Unwirksamkeit einer Kündigung -

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06

    Inanspruchnahme eines Architekten wegen Bauleitungsfehlern bei gleichzeitiger

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2019 - 6 Sa 440/18

    Kriterien eine Betriebsübergangs bei einem Luftfahrtunternehmen

  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 342/18
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 4 Sa 438/18
    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den zutreffenden Ausführungen der 3. und 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteile vom 15.01.2019 - 3 Sa 342/18 - und 18.01.2019 - 6 Sa 414/18).

    Die erkennende Kammer folgt auch insoweit den zutreffenden Ausführungen der 3. und 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (15.01.2019 - 3 Sa 342/18 - und 6 Sa 414/18).

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 4 Sa 413/18
    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den zutreffenden Ausführungen der 3. und 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteile vom 15.01.2019 - 3 Sa 342/18 - und 18.01.2019 - 6 Sa 414/18).

    Die erkennende Kammer folgt auch insoweit den zutreffenden Ausführungen der 3. und 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (15.01.2019 - 3 Sa 342/18 - und 6 Sa 414/18).

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 4 Sa 352/18

    Entlassung von Flugpiloten in Insolvenz der Fluggesellschaft Zulässige

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den zutreffenden Ausführungen der 3. und 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts E. (Urteile vom 15.01.2019 - 3 Sa 342/18 - und 18.01.2019 - 6 Sa 414/18).

    Die erkennende Kammer folgt auch insoweit den zutreffenden Ausführungen der 3. und 0. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (15.01.2019 - 3 Sa 342/18 - und 6 Sa 414/18).

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