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   LAG Hamburg, 10.06.1994 - 6 Sa 42/94   

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https://dejure.org/1994,10969
LAG Hamburg, 10.06.1994 - 6 Sa 42/94 (https://dejure.org/1994,10969)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.1994 - 6 Sa 42/94 (https://dejure.org/1994,10969)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 1994 - 6 Sa 42/94 (https://dejure.org/1994,10969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitsvertrag; Klausel; Suspendierungsklausel; Wirksamkeit; Verfügungsanspruch; Verfügungsgrund; Kündigung; Kündigungsfrist; Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag; Vertragsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

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  • LAG Hamm, 03.02.2004 - 19 Sa 120/04

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung

    Eine Suspendierung der Arbeitspflicht kraft individueller Vereinbarung ist angesichts der Dispositivität des Beschäftigungsanspruches grundsätzlich zulässig (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 10. Juni 1994 - 6 Sa 42/94 = LAGE Nr. 37 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; LAG Köln, Urteil vom 20. August 1998 - 6 Sa 241/98 = RzK I 2 a Nr. 20; ErfK-Preis, § 611 Rdnr. 707; Schaub/Link, Arbeitsrechtshandbuch, § 95 Rdnr. 20, § 110 Rdnr. 32).
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2003 - 2 Ga 251/03

    Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel für die Zeit eines gekündigten

    So auch ErfK/ Preis, a.a.O. (Fn. 4), § 611 BGB Rdn. 707; Hümmerich, NZA 2003 S. 753 (762 f.); zur gegenteiligen Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. LAG Hamburg vom 10.6.1994 - 6 Sa 42/94, LAGE BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 37; ArbG Düsseldorf vom 3.6.1993 - 9 Ga 28/93, NZA 1994 S. 559.
  • LAG Sachsen, 12.06.2003 - 2 Sa 715/02

    Beschäftigungspflicht/Freistellungsvereinbarung für den Fall des Ausspruches

    Möglich ist es auch, eine Abweichung von dem Beschäftigungsanspruch im Voraus zu vereinbaren (LAG Hamburg vom 10.06.1994 - 6 Sa 42/94 -, LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 37).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.06.2003 - 2 Sa 715/02
    Möglich ist es auch, eine Abweichung von dem Beschäftigungsanspruch im Voraus zu vereinbaren (LAG Hamburg vom 10.06.1994 - 6 Sa 42/94 -, LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 37).
  • ArbG Bochum, 13.10.2004 - 5 Ga 46/04

    Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen

    Der Arbeitnehmer kann hierauf im Rahmen von individuell vereinbarten, arbeitsvertraglichen Freistellungsklauseln rechtswirksam verzichten (vgl. LAG Hamburg 10.06.1994 6 Sa 42/94, LAGE Nr. 37 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; ArbG Düsseldorf 03.06.1993, 9 Ga 28/93, zitiert nach Juris).
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