Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011

Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39414
LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11 (https://dejure.org/2013,39414)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.06.2013 - 6 Sa 444/11 (https://dejure.org/2013,39414)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 6 Sa 444/11 (https://dejure.org/2013,39414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,39414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 102 Abs 1 S 3 BetrVG, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 113 Abs 3 BetrVG, § 118 BetrVG
    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Unterrichtungspflicht Betriebsrat - Ausgliederung der Lokalredaktion einer Tageszeitung - Nachteilsausgleich

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11
    § 15 Abs. 5 KSchG begründet - wie auch § 1 Abs. 2 KSchG - keinen konzernbezogenen Kündigungsschutz des Mandatsträgers (vgl. hierzu BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05).

    Sachvortrag dazu, dass zugunsten der Klägerin die Grundsätze für einen konzernweiten Kündigungsschutz eingreifen (siehe hierzu BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05), ist jedoch nicht ersichtlich.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 416/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - konzernbezogener

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11
    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Sitzungsprotokoll sowie das im Wege des Urkundsbeweises beigezogene Sitzungsprotokoll vom 21.06.2013 im Parallelrechtsstreit 6 Sa 416/11 betreffend die Vernehmung der von den Parteien hierzu benannten Zeugen A und verwiesen.

    Dies haben die zu dem identischen Beweisthema im Parallelrechtsstreit 6 Sa 416/11 einvernommenen Zeugen K und A glaubhaft bekunden können.

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 637/02

    Nachteilsausgleich in Tendenzbetrieben

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11
    Vielmehr gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18.11.2003 - 1 AZR 637/02), der sich die Kammer anschließt, folgendes: In Tendenzbetrieben setzt ein Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG voraus, dass der Unternehmer seine Informationspflichten nach § 111 Satz 1 BetrVG im Hinblick auf das Zustandekommen eines Sozialplans verletzt hat.
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11
    Diese Norm - nicht § 103 BetrVG - findet auf die streitgegenständliche, nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 und 5 KSchG zulässige Kündigung Anwendung (BAG 23.02.2010 - 2 AZR 656/08 - Rn. 20).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11
    Der Arbeitgeber hat sich sodann nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu diesem Vortrag zu erklären (BAG 23.04.2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 13).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11
    Darlegungspflichtig hierfür ist der Arbeitnehmer (BAG 18.01.1990 - 2 AZR 355/89).
  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11
    Dieser ist gemäß § 291 BGB ab dem 24.04.2011, dem Tag nach Zustellung der Klageschrift (vgl. hierzu BAG 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06) von der Beklagten zu 2. zu verzinsen.
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11
    Soweit der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um über die konkret beabsichtigte Kündigung eine Stellungnahme abgeben zu können, bedarf es keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber, wobei sich der Betriebsrat nur das Wissen eines zur Entgegennahme von Erklärungen gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 BetrVG berechtigten oder hierzu ausdrücklich ermächtigten Betriebsratsmitgliedes zurechnen lassen muss (BAG 27.06.1985 - 2 AZR 412/84).
  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11
    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 38).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 261/81
    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11
    Innerhalb dieser Höchstgrenzen entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen (BAG 22.02.1983 - 1 AZR 261/81 - juris Rn. 39).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.02.2004 - 3 Ta 7/04

    Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Werts bei hilfsweise

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 246/04

    Betriebsübergang - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 826/09

    Außerordentliche Kündigung - Rechtskraftwirkung eines vorangegangenen

  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14

    Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. Juni 2013 - 6 Sa 444/11 - teilweise aufgehoben und unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 15. November 2011 - 9 Ca 1041/11 - zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.05.2019 - 3 Sa 176/15

    Nachteilsausgleich - Geltendmachung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    Diese Auffassung werde durch die Entscheidung des LAG Sachsen-Anhalt vom 21. Juni 2013 - 6 Sa 444/11 - (juris) in einem Parallelverfahren bestätigt, in der die Beklagte zur Zahlung eines Nachteilsausgleich an die dortige Klägerin verurteilt worden ist.

    Das hat das Bundesarbeitsgericht für die vorliegende Umstrukturierungsmaßnahme mit Urteil vom 19. März 2015 (8 AZR 119/14, Rn. 37 ff) im Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. Juni 2013 - 6 Sa 444/11 - in Bezug auf die Massenentlassungsanzeigepflicht nach § 17 KSchG festgestellt.

    Im Übrigen spricht viel dafür, dass auch die weiteren unstreitig beklagtenseits veranlassten Aufhebungsverträge mit einzurechnen sind (so ausdrücklich: LAG Sachsen-Anhalt 21. Juni 2013 - 6 Sa 444/11 - Rn. 96) .

    Zuvor ist eine Prüfung der wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer nicht möglich (Anschluss an: LAG Sachsen-Anhalt 21. Juni 2013 - 6 Sa 444/11 - Rn. 98 f.) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11, 456/11, 6 Sa 456/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18490
LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11, 456/11, 6 Sa 456/11 (https://dejure.org/2011,18490)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2011 - 6 Sa 444/11, 456/11, 6 Sa 456/11 (https://dejure.org/2011,18490)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 6 Sa 444/11, 456/11, 6 Sa 456/11 (https://dejure.org/2011,18490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Rettungseinsätzen einer während des Praktikums zum Rettungsassistenten auf den Einsatzfahrten als Zweitkraft eingesetzten Praktikantin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rettungseinsätzen einer Praktikantin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11
    2.2.3 Verzugszinsen stehen der Klägerin gemäß §§ 193, 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1, 614 Satz 2 BGB ab dem Tag nach dem ersten Werktag des jeweiligen Folgemonats zu (vgl. BAG, Urteil vom 15.05.2001 - 1 AZR 672/00 - BAGE 98, 1 = AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 176 zu II der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.05.2009 - 6 Sa 432/08
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11
    Dies ist der Fall bei der Beschäftigung eines Praktikanten mit Tätigkeiten, die nicht seiner Fortbildung dienen, sondern ganz überwiegend im betrieblichen Interesse liegen (LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.05.2009 - 6 Sa 432/08 - juris zu A I 1 der Gründe).
  • LAG Hamburg, 13.12.2010 - 7 Sa 13/10

    Schadenersatzanspruch - Qualifizierungsvertrag - kein Zeugnisanspruch nach § 16

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11
    2.2.2.2 Ein Anspruch auf angemessene Vergütung gemäß §§ 17 Abs. 1 Satz 1, 26 BBiG scheiterte daran, dass diese Vorschriften in Kapitel 1 von Teil 2 des Berufsbildungsgesetzes die Berufsbildung regeln, während für die berufliche Fortbildung in Kapitel 2 keine entsprechende Regelung getroffen worden ist und deshalb § 17 Abs. 1 BBiG auch keine entsprechende Anwendung finden kann (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 13.12.2010 - 7 Sa 13/10 - juris zu II der Gründe).
  • LAG Sachsen, 30.09.2005 - 3 Sa 542/04

    Ausbildungsvergütung für Anerkennungsjahr zur Ausbildung zum Rettungsassistenten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11
    Dies ist in dem von der Klägerin herangezogenen Urteil des Sächsischen LAG vom 30.09.2005 (3 Sa 542/04 - LAGE BBiG § 10 Nr. 4 zu II der Gründe) übersehen worden.
  • VG Düsseldorf, 04.08.2005 - 11 K 5196/04

    Förderung, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Ausbildung zum

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11
    Dementsprechend mussten bereits 2004 für sog. Aufbaukurse zum Rettungsassistenten von viereinhalb Monaten Dauer sogar Gebühren von mehr als 2.500,- ? entrichtetet werden (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 04.08.2005 - 11 K 5196/04 - juris).
  • BAG, 16.02.1978 - 3 AZR 723/76

    Vergütung für höherwertige Dienstleistung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11
    Dies gilt entsprechend, wenn Dienste erbracht werden, die über das vertraglich vereinbarte Maß hinausgehen (BAG, Urteil vom 16.02.1978 - 3 AZR 723/76 - AP BGB § 612 Nr. 31 zu I 1 a der Gründe).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11
    Damit hat sie sich auf einen Hilfsklagegrund gestützt, was zulässig ist und keine unzulässige alternative Klagehäufung (dazu BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - I ZR 108/09 - GRUR 2011, 521 R 9) darstellt.
  • ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13

    Praktikantin bei Rewe - 17.000 Euro nachträgliches Gehalt

    Soweit also weder eine Qualifikation vermittelt wird, noch eine fachlich betreute Ausbildung vorliegt, sondern die Erbringung einer Arbeitsleistung im Vordergrund steht und lediglich der Erwerb von Berufserfahrung ermöglicht werden soll, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis (LAG Köln 16.05.2008 - 11 Sa 20/08 - juris, m.w.N.; vgl. auch LAG Hamm 29.11.2012 - 11 Sa 74/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 24.06.2011 - 6 Sa 444/11 und 456/11 -juris, sowie LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 -6 Sa 432/08 -juris).
  • LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12

    Entgeltanspruch einer Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) für ihre Tätigkeit im

    An die Stelle der nach § 138 BGB unwirksamen Vereinbarung der Unentgeltlichkeit tritt der Anspruch auf eine Vergütung in üblicher Höhe nach § 612 Abs. 2 BGB ( LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11 u. 456/11 - ; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08 - ; Maties, Generation Praktikum, RdA 2007, 135, 139; ErfK-Preis, 13. Aufl. 2013 § 612 BGB Rn. 2, 3 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.06.2012 - 9 Sa 2359/11

    Angemessenheit einer Praktikantenvergütung - Rettungsassistentenpraktikum

    Sie verweist demgegenüber auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin (6 Sa 444/11, 6 Sa 456/11), das Maßnahmen der beruflichen Fortbildung von der Vergütungspflicht ausgenommen hatte.

    cc) Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.06.2011 (6 Sa 444/11, 6 Sa 456/11) zugrunde lag, war vorliegend auch nicht von einem beruflichen Fortbildungsverhältnis auszugehen.

  • ArbG München, 27.02.2013 - 19 Ca 6638/12

    Bei einem Praktikum zum Rettungsassistenten handelt es sich um berufliche

    Im Einklang mit der diesbezüglich bestehenden Rechtsprechung ist eine Berufsausbildung somit abzulehnen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.06.2011 - 6 Sa 444/11; LAG Sachsen a.a.O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2012 - 9 Sa 2359/11; jeweils zitiert nach juris).

    Vielmehr ist im Einklang mit der Rechtsprechung von einer beruflichen Fortbildung im Sinne des §§ 1 Abs. 4, 53 ff. BBiG auszugehen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.06.2011 a.a.O.).

  • ArbG Brandenburg, 30.04.2014 - 5 Ca 1191/13

    Entgeltanspruch einer Psychologin i. P. für ihre Tätigkeit im praktischen Jahr

    An die Stelle der nach § 138 BGB unwirksamen Vereinbarung der Unentgeltlichkeit tritt der Anspruch auf eine Vergütung in üblicher Höhe nach § 612 Abs. 2 BGB (LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011, 6 Sa 444/11 und 456/11; LAG Baden-Württemberg, NZA 2008, 768, LAG Sachsen-Anhalt, 18.05.2009, 6 Sa 432/08; so auch für den Entgeltanspruch einer Psychotherapeutin/Diplompsychologin in Ausbildung: LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2012, 11 Sa 74/12; Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 16.10.2012, 21 Ca 43/12; Erfurter Kommentar/Preiß, 13. Auflage 2013, § 612 BGB, Rnr. 2, 3 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht