Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 442/17   

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https://dejure.org/2018,12633
LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 442/17 (https://dejure.org/2018,12633)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 16.05.2018 - 6 Sa 442/17 (https://dejure.org/2018,12633)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 6 Sa 442/17 (https://dejure.org/2018,12633)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    Art. 2 Abs. 1, Art. 28 GG; Art. 3 Abs. 1, Art 91 Abs. 2 ThürVerf; § 33 Abs. 1 ThürDSG; § 79 ThürBG; §§ 242, 1004 analog BGB
    GG, ThürVerf, ThürDSG, ThürBG, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung der Mobilfunknummer zur Erreichbarkeit in der Freizeit zum Zwecke der Arbeitsaufnahme; Klage eines Sachbearbeiters im Gesundheitsamt auf Rücknahme und Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei verweigerter Herausgabe der Mobilfunknummer

Kurzfassungen/Presse (28)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Herausgabe der privaten Mobilfunknummer

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer ist im Regelfall nicht verpflichtet dem Arbeitgeber seine private Handynummer mitzuteilen

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Arbeitgebers auf Mitteilung der privaten Mobiltelefonnummer des Arbeitnehmers

  • IWW (Kurzinformation)

    Private Handy-Nummer für Arbeitgeber tabu, Kein Anspruch auf ständige Rufbereitschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Private Handynummer des Arbeitnehmers bleibt privat!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer müssen ihre private Handynummer nicht unbedingt an den Arbeitgeber herausgeben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer müssen ihre private Handynummer nicht unbedingt an den Arbeitgeber herausgeben

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Müssen Arbeitnehmer*innen ihre private Handynummer herausgeben?

  • spiegel.de (Pressemeldung, 17.05.2018)

    Angestellte müssen Handynummern nicht beim Arbeitgeber angeben

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber hat grds. keinen Anspruch auf Bekanntgabe der privaten Mobilfunknummer des Arbeitnehmers

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Arbeitgebers auf private Handynummern seiner Mitarbeiter

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Kein Pflicht zur Herausgabe der Handynummer an den Arbeitgeber?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Herausgabe der privaten Handynummer an Arbeitgeber

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf private Handynummer des Arbeitnehmers nicht erfragen

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf die private Handynummer des Arbeitnehmers und muss dieser immer erreichbar sein?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Private Mobilnummer ist für den Arbeitgeber tabu

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Private Handynummer geht Arbeitgeber nichts an

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Private Handynummer geht Arbeitgeber nichts an

  • rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)

    Private Handynummer der Mitarbeiter

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss private Mobilfunknummer nicht herausgeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Recht des Arbeitgebers auf ständige Erreichbarkeit des Arbeitnehmers - Privathandy

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Handynummer ist Privatsache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer müssen private Handynummer nicht an Arbeitgeber herausgeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herausgabe einer privaten Handynummer des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Unerreichbarkeit in der digitalen Welt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Mitteilung der privaten Handynummer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss seine Handynummer nicht dem Arbeitgeber mitteilen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer muss private Mobilfunknummer nicht an Arbeitgeber herausgeben - Pflicht zur Herausgabe der privaten Mobilfunknummer stellt erheblichen Eingriff in Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar

Besprechungen u.ä.

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Persönlichkeitsrecht: Arbeitnehmer muss Handynummer nicht dem Arbeitgeber mitteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1194
  • K&R 2018, 532
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 442/17
    Der Begriff der Erforderlichkeit in diesem Sinne bedeutet nicht, dass die Daten für den/die Arbeitgeber/in unverzichtbar sein müssen (BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

    Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des/der Arbeitnehmers//innen muss in diesem Rahmen einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (so schon BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 442/17
    Soweit der Beklagte sich zur Stützung seiner Rechtsansicht auf Rechtsprechung von Landesarbeitsgerichten und des Bundesarbeitsgericht zum Widerruf bereits erteilten Urlaubs beruft, ergibt sich aus den Entscheidungen, dass der Urlaub grundsätzlich unwiderruflich ist und nur in besonderen Notlagen überhaupt die Heranziehung zur Arbeitsleistung aus dem Urlaub heraus denkbar erscheint; von den Gerichten wurde daraus gerade nicht geschlussfolgert, dass man Kontaktdaten für die Zeit des Urlaubs beim/bei der Arbeitgeber/in hinterlegen müsse, sondern im Gegenteil, dass dies gerade nicht gefordert werden könne (vgl. BAG 20.6.2000, 9 AZR 405/99).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 442/17
    Der Anspruch besteht unter anderem, wenn die Abmahnung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des/der Arbeitnehmers//in beruht (st. Rechtspr. vgl. statt vieler BAG 9, 9.2015, 7 ABR 69/13, AP News 2016, 5 Rn 39).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 442/17
    Die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung darf keine übermäßige Belastung für den/die Arbeitnehmer/in darstellen und muss der Bedeutung des Informationsinteresses des/der Arbeitgebers/in entsprechen (so zum vergleichbar, teilweise identisch wie § 79 Abs. 1 ThürBG formuliertem § 32 BDSG: BAG 29.6.2017 - 2 AZR 597/16, NZA 2017, 1179 mwN.).
  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 442/17
    Ist nur eine von mehreren in einer Abmahnung beanstandeten Verhaltensweisen zu Unrecht als Pflichtverstoß bewertet worden, ist die gesamte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen (BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90, NZA 1991, 768).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - 1 Sa 39 öD/22

    Chef-SMS muss in der Freizeit nicht gelesen werden

    Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er/sie in dieser Zeit erreichbar sein will oder nicht (LAG Thüringen, Urteil vom 16.05.2018 - 6 Sa 442/17 - Juris, Rn. 43).
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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 444/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24529
LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,24529)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 16.05.2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,24529)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,24529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 242 BGB, § 6 Abs. 5 TVöD, § ... 1004 BGB, §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 33 Abs. 1 ThürDSG, § 79 Abs. 1 ThürBG, § 2 Abs. 1 ThürDSG, §§ 86 ff ThürKO, § 3 Abs. 3 Nr. 1 ThürDSG, § 3 Abs. 1 ThürDSG, Art. 12, Art. 14 GG, Art. 28 GG, § 32 BDSG, § 241 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 79 Abs. 1 Thüringer Beamtengesetz

  • Wolters Kluwer

    Erhebung der Mobilfunknummer zur Erreichbarkeit in der Freizeit zum Zwecke der Arbeitsaufnahme; Klage einer Sachgebietsleiterin im Gesundheitsamt auf Rücknahme und Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei verweigerter Herausgabe der Mobilfunknummer

  • Justiz Thüringen

    Arbeitnehmerdatenschutz - Mobiltelefonnummer - Abmahnung - Persönlichkeitsrecht - Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Erhebung der Mobilfunknummer zur Erreichbarkeit in der Freizeit zum Zwecke der Arbeitsaufnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Herausgabe der privaten Mobilfunknummer

  • IWW (Kurzinformation)

    Private Handy-Nummer für Arbeitgeber tabu, Kein Anspruch auf ständige Rufbereitschaft

  • spiegel.de (Pressemeldung, 17.05.2018)

    Angestellte müssen Handynummern nicht beim Arbeitgeber angeben

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Kein Pflicht zur Herausgabe der Handynummer an den Arbeitgeber?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Private Mobilnummer ist für den Arbeitgeber tabu

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Private Handynummer geht Arbeitgeber nichts an

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Private Handynummer geht Arbeitgeber nichts an

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Recht des Arbeitgebers auf ständige Erreichbarkeit des Arbeitnehmers - Privathandy

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Handynummer ist Privatsache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Mitteilung der privaten Handynummer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss seine Handynummer nicht dem Arbeitgeber mitteilen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 444/17
    Der Begriff der Erforderlichkeit in diesem Sinne bedeutet nicht, dass die Daten für den/die Arbeitgeber/in unverzichtbar sein müssen (BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

    Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des/der Arbeitnehmers//innen muss in diesem Rahmen einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (so schon BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 444/17
    Soweit der Beklagte sich zur Stützung seiner Rechtsansicht auf Rechtsprechung von Landesarbeitsgerichten und des Bundesarbeitsgericht zum Widerruf bereits erteilten Urlaubs beruft, ergibt sich aus den Entscheidungen, dass der Urlaub grundsätzlich unwiderruflich ist und nur in besonderen Notlagen überhaupt die Heranziehung zur Arbeitsleistung aus dem Urlaub heraus denkbar erscheint; von den Gerichten wurde daraus gerade nicht geschlussfolgert, dass man Kontaktdaten für die Zeit des Urlaubs beim/bei der Arbeitgeber/in hinterlegen müsse, sondern im Gegenteil, dass dies gerade nicht gefordert werden könne (vgl. BAG 20.6.2000, 9 AZR 405/99).
  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 444/17
    Ist nur eine von mehreren in einer Abmahnung beanstandeten Verhaltensweisen zu Unrecht als Pflichtverstoß bewertet worden, ist die gesamte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen (BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90, NZA 1991, 768).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 444/17
    Der Anspruch besteht unter anderem, wenn die Abmahnung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des/der Arbeitnehmers//in beruht (st. Rechtspr. vgl. statt vieler BAG 9, 9.2015, 7 ABR 69/13, AP News 2016, 5 Rn 39).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 444/17
    Die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung darf keine übermäßige Belastung für den/die Arbeitnehmer/in darstellen und muss der Bedeutung des Informationsinteresses des/der Arbeitgebers//in entsprechen (so zum vergleichbar, teilweise identisch wie § 79 Abs. 1 ThürBG formuliertem § 32 BDSG: BAG 29.6.2017 - 2 AZR 597/16, NZA 2017, 1179 mwN.).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18597
LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,18597)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,18597)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,18597)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung einer fiktiven Höherversicherungsrente - teilweise Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung

  • IWW

    §§ 1, ... 3 Abs. 2 S. 1, 7 Abs. 2 AGG, § 10 AGG, § 5 Abs. 2 BetrAVG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 18a Satz 2 BetrAVG, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 13 Abs. 1 MTV, § 614 BGB, § 109 Abs. 1 S. 2 SGB 6, § 145 BGB, § 151 BGB, § 305 I 1 BGB, § 19 MTV, § 5 Nr. 2 MTV, § 87 Nr. 2 bzw. 3 BetrVG, § 5 Abs. 2 S. 2 BetrAVG, § 269 Abs. 1 SGB VI, § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 305c Abs. 2 BGB, § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 2 BetrAVG, § 5 Abs. 1 BetrAVG, §§ 286, 288 Abs. 1 BGB, § 13 Nr. 1 MTV, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems; Zulässigkeit der Abänderung von im Wege der Gesamtzusage erteilten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung; Berechnung ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 BetrAVG, § 5 Abs. 2 BetrAVG, § 269 Abs. 1 SGB 6
    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung einer fiktiven Höherversicherungsrente - teilweise Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung einer fiktiven Höherversicherungsrente; teilweise Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG v. 10.03.2015 - 3 AZR 56/13 - Rn. 35, juris; BAG v. 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 24, juris).

    (aaa) Der erdiente Teilbetrag ist nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG zeitanteilig zu berechnen (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 31, juris).

    Er verändert sich nach dem Berechnungsstichtag (Ablösungsstichtag) nicht mehr, weil spätere Veränderungen der Berechnungsgrundlagen nach § 2 Abs. 5 BetrAVG außer Betracht bleiben (vgl. BAG v. 30.09.2014 aaO und BAG v. 24.01.2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 49, juris).

    In einem zweiten Rechenschritt erfolgt eine zeitanteilige Kürzung im Verhältnis der im maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich erreichten zu der bis zur festen Altersgrenze erreichbaren Betriebszugehörigkeit (BAG v. 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 31, juris).

    Bei der erdienten Dynamik, die auf dem erdienten Teilbetrag aufbaut, folgt der Wertzuwachs der Anwartschaft allein der künftigen Entwicklung variabler Berechnungsfaktoren (BAG v. 30.09.2014 aaO, Rn. 32).

    Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (BAG v. 30.09.2014 aaO, Rn. 32; BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 64 mwN).

    Die vom Arbeitnehmer erdiente Dynamik berechnet sich in diesem Fall entsprechend den für den erdienten Teilbetrag geltenden Grundsätzen nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig, wobei allerdings im Hinblick auf den variablen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt nach § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht eingreift (BAG v. 30.09.2014 aaO, Rn. 32).

  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Diese Möglichkeit der Anrechnung fiktiver Renten gilt auch bezogen auf die gesetzliche Höherversicherungsrente (so zutreffend LAG Hamm v. 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14 - juris).

    - die in den Richtlinien festgelegte Altersgrenze bei 60 liegt (abweichend mit überzeugender Begründung allerdings LAG Hamm vom 02.12.2014 - AZ: 9 Sa 1081/14 - juris), - das die Nettolohnobergrenze nicht erreicht würde, - bei der Berechnung des Besitzstandes sämtliche möglichen Dienstjahre seit Beginn des Arbeitsverhältnisses einfließen und.

    Zwar hat das LAG Hamm zu der hier streitgegenständlichen Versorgungsordnung mit beachtlichen Gründen entschieden, dass eine Kürzung für das vorzeitige Ausscheiden auch dann vorzunehmen ist, wenn ein Arbeitnehmer nach Vollendung des 60. Lebensjahres, aber vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ausscheidet (vgl. LAG Hamm v. 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14 - juris).

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Bereits das Fehlen der Benennung eines Referenzzeitraums, aus dem ein Durchschnitt hergeleitet werden soll, ist ein starkes Indiz gegen die Annahme, ein Durchschnitt habe gebildet werden sollen (vgl. BAG v. 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 23, juris).

    Hinzu kommt, dass diese als unstetige Leistungen ohnehin nicht die Einkommenssituation dauerhaft prägen (vgl. zu diesem Aspekt auch BAG v. 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 24 und 25, juris).

    Vermögenswirksame Leistungen stellen einen Vergütungsbestandteil dar, der durch das fünfte Vermögensbildungsgesetz Einschränkungen in seiner konkreten Verwendung unterliegt, insbesondere muss die Anlage der Beträge durch den Arbeitgeber erfolgen (BAG v. 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 36, juris; BAG v. 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 28, juris).

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teils von ihnen in allgemeiner Form gerichtete ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers, bestimmte Leistungen erbringen zu wollen (BAG v. 20.03.2018 - 3 AZR 831/18 - Rn. 31, juris; BAG v. 20.08.2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 14, NZA 2014, 1333).

    Sie wird regelmäßig auch gegenüber nachträglich in den Betrieb eintretenden Mitarbeitern abgegeben und diesen bekannt (BAG v. 20.08.2014 aaO).

    Es handelt sich um ein an eine Vielzahl von Arbeitnehmern gerichtetes Vertragsangebot iSd § 305 I 1 BGB und damit um AGB iSd §§ 305?ff. BGB (BAG v. 20.08.2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 20, juris; BAG v. 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 18, juris).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen, wenn sie die betreffenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (BAG v. 20.03.2018 - 3 AZR 831/18 - Rn. 31, juris; BAG v. 20.08.2014 Rn. 14, aaO; BAG v. 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 16, NZA 2014, 368).

    Es handelt sich um ein an eine Vielzahl von Arbeitnehmern gerichtetes Vertragsangebot iSd § 305 I 1 BGB und damit um AGB iSd §§ 305?ff. BGB (BAG v. 20.08.2014 - 10 AZR 453/13 - Rn. 20, juris; BAG v. 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 18, juris).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 19, juris; BAG v. 20.03.2013 - 10 AZR 636/11 - Rn. 20, juris).

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Schließlich hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass im Wege der Gesamtzusage erteilte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung üblicherweise der Abänderbarkeit unterliegen (BAG v. 10.03.2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32, AP Nr. 68 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Soll sich die Versorgung dagegen ausschließlich nach den bei Erteilung der Gesamtzusage geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies in der Gesamtzusage deutlich zum Ausdruck bringen (BAG v. 10.03.2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32, aaO).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 26, juris; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 36, juris).

    In diesen Fällen kann regelmäßig erst zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis beurteilt werden, welche Versorgungsordnung sich als günstiger erweist (BAG v. 15.05.2012 aaO, Rn. 26; vgl. für einen Eingriff in die erdiente Dynamik BAG v. 11.12.2001 - 3 AZR 128/01 - juris).

  • BAG, 19.02.1976 - 3 AZR 212/75

    Betriebliches Ruhegeld - Versorgungsordnung - Anrechnung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Wenn aber das Gesetz die Anrechnung von gesetzlichen Renten oder Ersatzrenten zulässt, die mindestens zur Hälfte aus Beiträgen des Arbeitgebers finanziert worden sind, so muss dies nach dem Zweck des § 5 Abs. 2 BetrAVG auch für fiktive Renten gelten, die der Arbeitnehmer hätte erwerben können, wenn er das ihm zur Verfügung gestellte Geld bestimmungsgemäß verwandt hätte (BAG v. 16.12.1986 - 3 AZR 631/84 - juris; BAG v. 12.03.1991 - 3 AZR 63/90 - juris; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, § 5 BetrAVG Rn. 78; Höfer/vom Hofe/Dreyer, Anm. zu BAG AP Nr. 171 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Grund für diese Ausnahme ist, dass es widersinnig wäre, denjenigen Berechtigten eine ungekürzte Betriebsrente zukommen zu lassen, die Beiträge des Arbeitgebers zu einer Versorgung anderweitig verwendet haben, statt sie wie vorgesehen zur Vorsorge zu verwenden (vgl. Höfer/vom Hofe/Dreyer, Anm. zu BAG AP Nr. 171 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Daran anknüpfend hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts zunächst für vertraglich einheitlich geregelte Ansprüche auf Sozialleistungen entschieden, dass sich ein solcher Vorbehalt ergeben kann, wenn bereits die abzulösenden Regelungen einen Hinweis darauf enthalten, dass sie mit dem Betriebsrat abgestimmt wurden (vgl. BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 674/07 - AP Nr. 53 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 26, juris; BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 36, juris).

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 63/90

    Behandlung befreiender Lebensversicherungen - Anrechnung befreiender

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
    Wenn aber das Gesetz die Anrechnung von gesetzlichen Renten oder Ersatzrenten zulässt, die mindestens zur Hälfte aus Beiträgen des Arbeitgebers finanziert worden sind, so muss dies nach dem Zweck des § 5 Abs. 2 BetrAVG auch für fiktive Renten gelten, die der Arbeitnehmer hätte erwerben können, wenn er das ihm zur Verfügung gestellte Geld bestimmungsgemäß verwandt hätte (BAG v. 16.12.1986 - 3 AZR 631/84 - juris; BAG v. 12.03.1991 - 3 AZR 63/90 - juris; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, § 5 BetrAVG Rn. 78; Höfer/vom Hofe/Dreyer, Anm. zu BAG AP Nr. 171 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Hiervon hat die Rechtsprechung ausschließlich aus Gerechtigkeitserwägungen für den Fall eine Ausnahme gemacht, dass ein Versorgungsempfänger von der Möglichkeit des Bezugs anderweitiger Versorgungsbezüge keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. wiederum BAG v. 16.12.1986 und v. 12.03.1991, aaO).

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 213/96

    Änderung der Anrechnung befreiender Lebensversicherungen

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

  • BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 6/00 R

    Schließung der Höherversicherung nicht verfassungswidrig

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 978/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09

    Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente

  • BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 631/84

    Anrechnung einer fiktiven Sozialversicherungsrente auf die Betriebsrente -

  • BGH, 29.05.2009 - V ZR 201/08

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Protokollierung von Zeugenaussagen

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

  • BAG, 07.06.2011 - 1 ABR 110/09

    Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu

  • BAG, 10.03.2009 - 3 AZR 199/08

    Betriebliche Altersversorgung - maßgebliche Bezüge

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22

    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

    Zwar ist es nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte die Betriebsrente entsprechend Tariferhöhungen anpasst und anschließend bei Erhöhungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrente entsprechend kürzt, weil der Versorgungsempfänger dadurch insgesamt besser gestellt wird als ohne eine entsprechende Anpassung (vgl. das Urteil der erkennenden Kammer v. 06.07.2018 - 6 Sa 444/17 - juris, dort Rn. 352 f.).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2018 - 6 Sa 444/17 - wird hinsichtlich der Anträge zu 2.
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 16.03.2018 - 6 Sa 444/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6109
LAG Düsseldorf, 16.03.2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,6109)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,6109)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2018 - 6 Sa 444/17 (https://dejure.org/2018,6109)
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