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   LAG Thüringen, 18.07.2001 - 6 Sa 452/2000   

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LAG Thüringen, 18.07.2001 - 6 Sa 452/2000 (https://dejure.org/2001,9590)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 18.07.2001 - 6 Sa 452/2000 (https://dejure.org/2001,9590)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 6 Sa 452/2000 (https://dejure.org/2001,9590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung des tariflichen Urlaubsgeldes für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst; Leistung mit Mischcharakter; Übertarifliche Zusage einer besonderen Leistung; Änderungsarbeitsvertrag ; Erlöschen des Anspruchs durch Erfüllung; Sachlicher Grund für eine ...

  • Judicialis

    Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 10.12.1990 in der Fassung vom 01.02.1996 TV Urlaubsgeld Ost § 2 Satz 2; ; BeschFG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung des tariflichen Urlaubsgeldes für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.07.2001 - 6 Sa 452/00
    Nach der Entscheidung vom 21.02.1991 (BAGE 67, 264 = AP § 63 BAT Nr. 9) gehört das Urlaubsgeld zu dem einmaligen Sonderleistungen, mit denen auch andere Zwecke als der Ausgleich für geleistete Arbeiten und Dienste verfolgt werden.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. statt vieler BAGE 62, 217 = AP § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 103; BAGE 67, 264 = AP BAT § 63 Nr. 9).

    Dass das Urlaubsgeld nicht vom Vergütungsbegriff des § 26 BAT-O und nicht vom Bezügebegriff des § 36 BAT-O umfasst ist, spricht auch nicht entscheidend gegen den Entgeltcharakter der Leistung, weil beide Begriffe enger als der allgemeine Entgeltbegriff sind und nicht alle Leistungen, die als Ausgleich für geleistete Arbeit anzusehen sind, umfasst (arg. aus BAGE 67, 264 = AP § 63 BAT Nr. 9 zu II 2 c und d der Gründe).

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96

    Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.07.2001 - 6 Sa 452/00
    Diese unterschiedliche Behandlung ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil sie auf einer tariflichen Bestimmung beruht (mittlerweile ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. statt vieler BAGE 88, 92 = AP Nr. 12 zu § 40 BAT).

    Der Zweck einer tariflichen Leistung ist im Wege der Auslegung der Tarifnorm zu ermitteln; er ergibt sich insbesondere aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen (BAGE 88, 92 = AP § 40 BAT Nr. 12 m. w. N. sowie auch BAG vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - AP §§ 22, 23 BAT Zulagen Nr. 19).

    So hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19.02.1998 (BAGE 88, 92 = AP zu § 40 BAT Nr. 12) festgestellt, dass die Beihilfe in ihrer neueren tariflichen Ausgestaltung einen anlassbezogenen Zuschuss zur laufenden Vergütung und damit in erster Linie Entgelt darstellt.

  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 359/96

    Sicherheitszulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.07.2001 - 6 Sa 452/00
    Ist der Leistungszweck nicht ein einheitlicher, sondern kommt der Leistung ein Mischcharakter zu, ist die anteilige Kürzung jedenfalls dann zulässig, wenn der Entgeltcharakter der Leistung gegenüber dem anderen mit verfolgten Leistungszweck deutlich im Vordergrund steht (arg. aus BAG, Urteil vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - = AP §§ 22, 23 BAT Zulagen Nr. 19 zu II 3, 1etzter Druckabschnitt vor Gliederungsziff. 4, der Gründe).

    Der Zweck einer tariflichen Leistung ist im Wege der Auslegung der Tarifnorm zu ermitteln; er ergibt sich insbesondere aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen (BAGE 88, 92 = AP § 40 BAT Nr. 12 m. w. N. sowie auch BAG vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - AP §§ 22, 23 BAT Zulagen Nr. 19).

  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.07.2001 - 6 Sa 452/00
    Nach der Entscheidung vom 15.11.1990 (BAGE 66, 220 = AP zu § 2 BeschFG 1985 Nr. 11) dient das Urlaubsgeld dazu, erhöhte Urlaubsaufwendungen zumindest teilweise abzudecken.
  • LAG München, 01.10.1998 - 4 Sa 1366/97

    Arbeitsentgelt: Weihnachts- und Urlaubsgeld für geringfügig Beschäftigte

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.07.2001 - 6 Sa 452/00
    Auch das LAG München (Entscheidung vom 01.10.1998 - 4 Sa 1366/97 - n. v.) bezeichnet das Urlaubsgeld als Vergütungsbestandteil mit einer besonderen Zweckbestimmung.
  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 459/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.07.2001 - 6 Sa 452/00
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. statt vieler BAGE 62, 217 = AP § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 103; BAGE 67, 264 = AP BAT § 63 Nr. 9).
  • BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 548/01

    Urlaubsgeld im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 18. Juli 2001 - 6 Sa 452/2000 - wird zurückgewiesen.
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