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   LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12   

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https://dejure.org/2012,43389
LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12 (https://dejure.org/2012,43389)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2012 - 6 Sa 513/12 (https://dejure.org/2012,43389)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2012 - 6 Sa 513/12 (https://dejure.org/2012,43389)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristwahrende Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen durch Klage auf tatsächliche Beschäftigung

  • rabüro.de

    Erhebung von Kündigungsschutzklage kann als außergerichtliche Geltendmachung geeignet sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristwahrende Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen durch Klage auf tatsächliche Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 28.09.2011 - 3 Sa 671/11

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch Erhebung einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
    Es mag zwar im Einzelfall und hinsichtlich einzelner Berechnungsgrundlagen streitig sein, aber das Prinzip und die ungefähre Höhe der Forderung sind für den Arbeitgeber ohne weiteres erkennbar (vgl. LAG Hamm, 28.09.2011 - 3 Sa 671/11 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris).

    Eine tarifliche Ausschlussfrist wie die des § 15 Nr. 2 BRTV-Bau ist allein nach den typischen Gegebenheiten zu beurteilen und nicht nach der Zumutbarkeit einer Kostenauferlegung im Einzelfall (vgl. LAG Hamm 28.09.2011 - 3 Sa 671/11 - a.a.O.).

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
    Vielmehr ist mit dem Bundesarbeitsgericht davon auszugehen, dass eine Geltendmachung von Ansprüche zur Wahrung von Ausschlussfristen schon vor Fälligkeit des Anspruchs grundsätzlich möglich ist (BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02 - AP Nr. 1 zu § 63 BMT-G II; Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 390/08 - AP Nr. 44 zu § 307 BGB).

    Das entspricht dem Sinn und Zweck von Ausschlussfristen, nämlich, dass sich der Anspruchsgegner auf die aus Sicht des Anspruchsstellers noch offenen Forderungen rechtzeitig einstellen bzw. vorsorglich Rücklagen bilden kann (vgl. BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02 - a.a.O.).

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08

    Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
    Die Ansprüche müssten weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (vgl. nur BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08 - AP Nr. 194 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

    Eine ausdrückliche Ablehnungserklärung war insoweit nicht erforderlich (vgl. nur BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08 - a.a.O.).

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
    Aus den selben Erwägungen bestehen zudem keine Zweifel daran, dass eine wirksame Geltendmachung von Ansprüchen erfolgen kann, obwohl sie noch nicht entstanden sind, was in Bezug auf die klägerischen Ansprüche für den Zeitraum ab 16.06.2009 der Fall war (vgl. hierzu BAG, 19.05.2007 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939 - 942).

    Zudem werden doppelte Ausschlussfristen in vorformulierten Vertragsbedingungen vom Bundesarbeitsgericht dahingehend ausgelegt, dass mit der Erhebung einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung zugleich die hiervon abhängigen Zahlungsansprüche gerichtlich geltend gemacht werden (vgl. nur BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939; 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - AP Nr. 11 zu § 305 BGB).

  • LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11

    Jubiläumsgeld - Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
    Diese Zwecke werden gewahrt, wenn die Ansprüche bereits vor ihrer Fälligkeit geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris).

    Es wird nicht etwa eine Klageerhebung im Sinne von § 253 ZPO, sondern lediglich eine gerichtliche Geltendmachung verlangt (vgl. LAG Düsseldorf, 20.5.2011 - 6 Sa 393/11 - a.a.O.).

  • LAG Hessen, 05.11.2010 - 10 Sa 109/10

    Sozialkassenbeiträge - arbeitsunfähig erkrankte entsandte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
    Der Vorprozess vor dem Arbeitsgericht Osnabrück - 6 Ca 264/09 - sei erst vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 10 Sa 109/10 - rechtskräftig durch den am 21.11.2011 geschlossenen Vergleich beendet worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Parteien in der Berufung wird auf ihre Schriftsätze vom 25.04.2012 und 03.07.2012 und 22.11.2012, auf die in der mündlichen Verhandlung abgegebenen wechselseitigen Erklärungen sowie auf den Inhalt der beigezogenen Akte 6 Ca 264/09 - Arbeitsgericht Osnabrück/10 Sa 109/10 - LAG Niedersachsen verwiesen.

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
    Das ist damit begründet worden, Gegenstand einer Kündigungsschutzklage sei allein die Wirksamkeit einer Kündigung; sie enthalte auch dann keine gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüche, wenn diese vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen würden (vgl. nur BAG, 25.04.2006 - 5 AZR 403/05 - AP Nr. 116 zu § 615 BGB).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
    bb) Insoweit ist jedoch hervorzuheben, dass das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12.12.2006 (1 AZR 96/06, AP Nr. 94 zu § 77 BetrVG 1972) entschieden hat, im Rahmen einer Betriebsvereinbarung sei es unzulässig, durch Bezugnahme auf tarifliche Ausschlussfristen zu verlangen, bereits während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses müsse die gerichtliche Geltendmachung auch von solchen Annahmeverzugsansprüchen erfolgen, die allein vom Ausgang dieses Kündigungsschutzprozesses abhängen.
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
    Zudem werden doppelte Ausschlussfristen in vorformulierten Vertragsbedingungen vom Bundesarbeitsgericht dahingehend ausgelegt, dass mit der Erhebung einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung zugleich die hiervon abhängigen Zahlungsansprüche gerichtlich geltend gemacht werden (vgl. nur BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939; 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - AP Nr. 11 zu § 305 BGB).
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12
    Vielmehr ist mit dem Bundesarbeitsgericht davon auszugehen, dass eine Geltendmachung von Ansprüche zur Wahrung von Ausschlussfristen schon vor Fälligkeit des Anspruchs grundsätzlich möglich ist (BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02 - AP Nr. 1 zu § 63 BMT-G II; Urteil vom 06.05.2009 - 10 AZR 390/08 - AP Nr. 44 zu § 307 BGB).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. November 2012 - 6 Sa 513/12 - aufgehoben, soweit es die Beklagte zur Zahlung verurteilt hat.
  • ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12

    Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit

    bb) Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage wahrt tarifliche Ausschlussfristen zur schriftlichen Geltendmachung nach ständiger Rechtsprechung für solche Ansprüche, die für den Arbeitgeber erkennbar mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Normalfall verbunden sind (BAG v. 17.11.2009 - 9 AZR 745/08, Rz. 26; v. 14.12.2005 - 10 AZR 70/05, Rz. 24; LAG Niedersachsen v. 30.11.2012 - 6 Sa 513/12, juris-Rz. 27).
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