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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 514/13   

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https://dejure.org/2014,13618
LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 514/13 (https://dejure.org/2014,13618)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.2014 - 6 Sa 514/13 (https://dejure.org/2014,13618)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 2014 - 6 Sa 514/13 (https://dejure.org/2014,13618)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe von Arbeitsgerät bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Herausgabeklage bei unzureichenden Darlegungen einer Entwendung aus den Geschäftsräumen; Schadensersatzanspruch bei Verschrottung eines vollfunktionsfähigen Akkuschraubers

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabe von Arbeitsgerät bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unschlüssige Herausgabeklage bei unzureichenden Darlegungen einer Entwendung aus den Geschäftsräumen; Schadensersatzanspruch bei Verschrottung eines vollfunktionsfähigen Akkuschraubers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Herausgabe von Arbeitsmitteln nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 514/13
    (BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17, mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97

    Mankohaftung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 514/13
    Regelmäßig ist der Arbeitnehmer nach der ausdrücklichen gesetzlichen Wertung jedoch nicht Besitzer der ihm zur Erfüllung seiner Arbeitsleistung überlassenen Sachen, sondern nur Besitzdiener (§ 855 BGB), es sei denn, er ist als unmittelbarer Besitzer zu betrachten, weil er alleinigen Zugang zur Sache hat und sie selbstständig verwaltet, indem er zu wirtschaftlichen Entscheidungen und Entscheidungen über die Verwendung der Sache berechtigt ist (vgl. BAG 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 - Rn. 49, zitiert nach juris).
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