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   LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01   

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https://dejure.org/2001,4804
LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01 (https://dejure.org/2001,4804)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.2001 - 6 Sa 56/01 (https://dejure.org/2001,4804)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 2001 - 6 Sa 56/01 (https://dejure.org/2001,4804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung anrechnungsfähiger Dienstzeit für die Versorgungsansprüche; Übernahme bisheriger "ständiger freier" Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Tarifvertrag; Berechnung betrieblicher Altersversorgung; Einschlägige Besitzstandsregelung nach Änderung der ...

  • Judicialis

    MTV § 13; ; MTV § 13 Ziffer 1 b; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; VV 1997 § 16 Abs. 3; ; VV 1985 § 16 Abs. 2; ; VV 1985 § 16 Abs. 2 b; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 347/99

    Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
    Eine Feststellungsklage muss sich aber nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im Ganzen erstrecken, sie kann vielmehr auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, z. B. bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAG NZA 1984, 261; NZA 1985, 811; NZA 2001, 559; Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, 3. Auflage § 46 Rdn. 53).

    Einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses können Gegenstand einer Feststellungsklage sein, wenn durch die Feststellung eine abschließende Klärung der zwischen den Parteien bestehenden Rechtsfragen herbeigeführt wird (BAG NZA 1985, 155; NZA 2001, 559; Germelmann/Matthes/Prütting a.a.O. § 46 Rdn. 54).

    Erforderlich ist dabei allerdings, dass zwischen den Parteien ein konkreter Streit über das Rechtsverhältnis besteht (BAG NZA 2001, 559; Germelmann/ Matthes/Prütting a.a.O. § 46 Rdn. 55).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
    Wie der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts überzeugend in der Entscheidung vom 30. August 2000 (NZA 2001, 613) festgestellt hat, unterliegen die Tarifvertragsparteien bei der Vereinbarung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages keiner unmittelbaren Bindung an Artikel 3 I GG.

    In neuerer Zeit bahnt sich auch im Arbeitsrecht insoweit ein Meinungswechsel an (Dieterich in Festschrift für Schaub, S. 117; Kempen/Zachert, TVG, 3. Auflage, Grundlagen Rdn. 154 ff; vergl. auch die Übersicht in BAG NZA 2001, 613).

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99

    Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
    So hat der 10. Senat in einer Entscheidung vom 18. Oktober 2000 (NZA 2001, 508) erneut betont, dass die Tarifvertragsparteien den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I GG zu beachten haben.
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
    In einer Entscheidung vom 04. April 2000 (BB 2000, 2642) hält der 3. Senat des BAG an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach die Tarifvertragsparteien unmittelbar an den Gleichheitssatz der Verfassung gebunden sind.
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
    Seit Jahrzehnten war dabei aber im Arbeitsrecht herrschende Auffassung, dass die Tarifvertragsparteien bei dem Abschluss von Tarifverträgen unmittelbar an die Beachtung der Grundrechte gebunden sind (vergl. grundlegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1955, NJW 1955, 684).
  • LAG Köln, 07.10.1998 - 2 Sa 623/98

    Arbeitnehmerstatus eines Übersetzersr, Adapters und Sprecher von Berichten und

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
    In diese Richtung geht auch die Entscheidung des LAG Köln vom 07. Oktober 1998 ­ 2 Sa 623/98 ­ (recherchiert über juris).
  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96

    Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
    Die Ausgrenzung echter freier Mitarbeiter aus der Regelung zur betrieblichen Altersversorgung stellt danach sogar eine sachgerechte Gruppenbildung im Sinn der Rechtsprechung zum Gleichbehandlungsgrundsatz dar (vergl. BAG NZA 1998, 762; BAG NZA 1987, 449; BAG NZA 1995, 733).
  • BAG, 21.01.1998 - 5 AZR 50/97

    Übliche Vergütung für Rundfunkmitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
    Dass insoweit eine Besserstellung gegeben ist, hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend unter Hinweis auf die Entscheidungen des BAG in NZA 1998, 594 und des LAG Köln in ZTR 1998, 564 begründet.
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
    Die Ausgrenzung echter freier Mitarbeiter aus der Regelung zur betrieblichen Altersversorgung stellt danach sogar eine sachgerechte Gruppenbildung im Sinn der Rechtsprechung zum Gleichbehandlungsgrundsatz dar (vergl. BAG NZA 1998, 762; BAG NZA 1987, 449; BAG NZA 1995, 733).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85

    Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
    Die Ausgrenzung echter freier Mitarbeiter aus der Regelung zur betrieblichen Altersversorgung stellt danach sogar eine sachgerechte Gruppenbildung im Sinn der Rechtsprechung zum Gleichbehandlungsgrundsatz dar (vergl. BAG NZA 1998, 762; BAG NZA 1987, 449; BAG NZA 1995, 733).
  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

  • LAG Hamburg, 26.01.1999 - 3 Sa 101/97
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkreporters

  • BAG, 19.06.1984 - 1 AZR 361/82

    Tarifautonomie: Unzulässigkeit der Einbeziehung von Tarifzielen während laufender

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02

    Betriebsrente - "Einfädelungstarifvertrag

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. November 2001 - 6 Sa 56/01 - wird zurückgewiesen.
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