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   LAG Köln, 11.05.2000 - 6 Sa 58/00   

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https://dejure.org/2000,11908
LAG Köln, 11.05.2000 - 6 Sa 58/00 (https://dejure.org/2000,11908)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.05.2000 - 6 Sa 58/00 (https://dejure.org/2000,11908)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 6 Sa 58/00 (https://dejure.org/2000,11908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsunwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer examinierten Lehrerin; Anwendbarkeit der Sonderregelungen für Zeitangestellte

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 5 Sa 1836/97

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehender Mehrbedarf und Vertretung;

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.2000 - 6 Sa 58/00
    Eine solche Befristung gleichsam auf Vorrat, um sich künftige Umsetzungsmöglichkeiten offen zu halten oder zu erleichtern, kann aber nicht anerkannt werden, weil damit der gesetzliche Kündigungsschutz ohne sachlichen Grund umgangen würde (vgl. bereits LAG Köln vom 14.01.1999 - 6 Sa 1165/98 - LAGE § 620 BGB Nr. 58; ähnlich LAG Hamm vom 04.05.1998 - 5 Sa 1836/97 -).
  • LAG Köln, 14.01.1999 - 6 Sa 1165/98

    Sachliche Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsvertrags auf "Vorrat"

    Auszug aus LAG Köln, 11.05.2000 - 6 Sa 58/00
    Eine solche Befristung gleichsam auf Vorrat, um sich künftige Umsetzungsmöglichkeiten offen zu halten oder zu erleichtern, kann aber nicht anerkannt werden, weil damit der gesetzliche Kündigungsschutz ohne sachlichen Grund umgangen würde (vgl. bereits LAG Köln vom 14.01.1999 - 6 Sa 1165/98 - LAGE § 620 BGB Nr. 58; ähnlich LAG Hamm vom 04.05.1998 - 5 Sa 1836/97 -).
  • LAG Köln, 09.03.2005 - 7 (11) Sa 1242/04

    Befristung, vermutete Diensunfähigkeit, Kettenbefristung, Rückkehrprognose

    Steht bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages fest, dass der Mitarbeiter, mit dessen Ausfall die Einstellung der Vertretungskraft gerechtfertigt werden soll, seinen aktiven Dienst nicht mehr aufnehmen wird, so ist ein solcher Vertretungsfall zur Rechtfertigung einer Vertragsbefristung von vornherein untauglich (LAG Köln vom 11.05.2000, 6 Sa 58/00).
  • ArbG Köln, 01.09.2004 - 11 Ca 3397/04
    Die Kammer folgt hierbei der überzeugenden Argumentation der 6. Kammer des LAG Köln (6 Sa 58/00), wonach eine Vertretung oder zeitweilige Aushilfe nicht in Betracht kommt, wenn das Ausscheiden der Planstelleninhaberin kurz bevorsteht.
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