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   LAG Berlin, 25.08.2006 - 6 Sa 592/06   

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LAG Berlin, 25.08.2006 - 6 Sa 592/06 (https://dejure.org/2006,28852)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25.08.2006 - 6 Sa 592/06 (https://dejure.org/2006,28852)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25. August 2006 - 6 Sa 592/06 (https://dejure.org/2006,28852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrentenklage ; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei einer Stellenbesetzung; Stellenausschreibung für eine Lehrkraft für besondere Aufgaben; Anspruch auf fehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung; Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung einer Bewerbung auf ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; ZPO § 294 Abs. 2; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 938 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus LAG Berlin, 25.08.2006 - 6 Sa 592/06
    Allenfalls bei nur geringfügig besserer Qualifikation eines bereits befristet vorbeschäftigten Bewerbers gegenüber einem Erstbewerber käme in Anlehnung an die begrenzte Anerkennung einer normativen Vorrangregelung wie der Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2y BAT (dazu BVerwG, Beschluss vom 07.12.1994 - 6 P 35.92 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 13 zu 2 c der Gründe) in Betracht, einem Erstbewerber für eine sachgrundlose Befristung den Vorzug zu geben.
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Berlin, 25.08.2006 - 6 Sa 592/06
    Ist die mit einem öffentlichem Amt i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG verbundene Stelle rechtlich verbindlich anderweit vergeben, kann das Amt nicht mehr besetzt werden (BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 56 zu A II 2 a der Gründe).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Auszug aus LAG Berlin, 25.08.2006 - 6 Sa 592/06
    Bei der Besetzung von Ämtern des öffentlichen Dienstes besteht gem. Art. 33 Abs. 2 GG ebenso wie für Beamte auch für Arbeiter und Angestellte ein Anspruch auf erneute Auswahl, wenn sich die Auswahlentscheidung des präsumtiven Arbeitgebers als fehlerhaft erweist und die ausgeschriebene Stelle noch nicht besetzt ist (BAG, Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 668/96 - BAGE 87, 171 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 41 zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus LAG Berlin, 25.08.2006 - 6 Sa 592/06
    1.1.2 Das Zustandekommen des Besetzungsvorschlags entsprach bereits deshalb nicht den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG, weil jedenfalls versäumt worden ist, die angebliche Leistungsbewertung der Antragstellerin schriftlich niederzulegen, wie dies jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Rahmen einer Konkurrentenklage unverzichtbar ist (BAG, Urteil vom 21.01.2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 59 zu II 2 b, bb der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2013 - 15 SaGa 1738/12

    Bestenauslese bei befristeter Stelle

    (Hinweis: So LArbG Hamm vom 09.10.2008 - 17 Sa 927/08 - LAGE § 1 WissZeitVG Nr. 1; a. A. LArbG Berlin vom 25.08.2006 - 6 Sa 592/06 - ZTR 2006, 671)(Rn.20).

    Es mag sein, dass es zu eng ist, eine Stelle befristet nur gem. § 14 Abs. 2 TzBfG auszuschreiben (so LAG Berlin 25.08.2006 - 6 Sa 592/06 - juris Rn. 14).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17

    Bewerberverfahrensanspruch - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens -

    Unter Berufung auf eine Entscheidung der 6. Kammer des LAG Berlin vom 25. August 2006 (6 Sa 592/06) trug der Kläger vor, dass ein solch formaler Ausschluss mit den Grundsätzen der Bestenauslese nicht vereinbar sei.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 13 Sa 2170/08

    sachgrundlose Befristung; Anschlussverbot

    Die Parteien können jedoch einen befristeten Vertrag mit Sachgrund schließen, z. B. wegen eines vorübergehenden Vertretungsbedarfs oder wegen der haushaltsrechtlichen Bewilligung von Mitteln für eine befristete Beschäftigung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 7 TzBfG (vgl. zutreffend LAG Berlin 25.08.2006 - 6 Sa 592/06 - zitiert nach Juris, zu 1.1.1 der Gründe, Rz 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 25 Sa 1079/13

    Wirksamkeit einer Arbeitsvertragsbefristung aufgrund eines gerichtlich

    Ob ein öffentlicher Arbeitgeber festlegen kann, dass eine Stelle nur befristet besetzt werden soll und entsprechend Bewerber, mit denen eine Befristung wirksam nicht vereinbart werden zulässigerweise von vornherein nicht berücksichtigt werden, ist streitig (s. z.B. einerseits LArbG Berlin, Urteil vom 25. August 2006, 6 Sa 592/06, zit. nach juris und andererseits LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2013, 15 SaGa 1738/12, LAGE Art. 33 GG Nr. 21 m.w.N. zur Rspr).
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