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   LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10   

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LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10 (https://dejure.org/2010,15472)
LAG München, Entscheidung vom 26.10.2010 - 6 Sa 595/10 (https://dejure.org/2010,15472)
LAG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 6 Sa 595/10 (https://dejure.org/2010,15472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vereinbarung einer Pauschalabgeltung von 20 Überstunden im Monat

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschallohnabrede zur Abgeltung einer bestimmten Anzahl von Überstunden mit dem regelmäßigen Monatsentgelt ist statthaft; Pauschallohnabrede zur Abgeltung einer bestimmten Anzahl von Überstunden mit dem regelmäßigen Monatsentgelt; Vergütungsklage eines kaufmännischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschallohnabrede zur Abgeltung einer bestimmten Anzahl von Überstunden; unbegründete Vergütungsklage eines kaufmännischen Angestellten im Bereich der Automobilzulieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
    Die getroffene Vergütungsvereinbarung ist ferner nicht wegen Lohnwuchers sittenwidrig und nichtig, mit der Folge dass die Beklagte eine angemessene bzw. übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB zu leisten verpflichtet wäre (BAG v. 22.4. 2009 - 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837; BAG v. 26.4. 2006 - 5 AZR 549/05, NZA 2006, 1354; in strafrechtlicher Hinsicht zum Tatbestand des Lohnwuchers des § 302a StGB a.F. [nunmehr § 291 StGB n.F.] vgl. BGH v. 22.4. 1997 - 1 StR 701/96, NZA 1997, 1186).

    Das Arbeitsgericht, dessen Ausführungen in Bezug genommen werden, hat zutreffend darauf abgestellt, dass Lohnwucher dann gegeben ist, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt (§ 138 Abs. 2 BGB), was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die versprochene Vergütung nicht einmal 2/3 der in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblichen Vergütung erreicht (BAG v. 22.4. 2009, a.a.O.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat ersichtlich erstmals in seiner Entscheidung vom 22.4.2009 (a.a.O.) ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (Entgelt) dann angenommen, wenn die vereinbarte Vergütung unter 2/3 des in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag geregelten Entgelts liegt (so bereits BGH v. 22.4. 1977, a.a.O. für die Bejahung des strafrechtlichen Wuchertatbestandes).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
    Arbeitsvertragsparteien können die Pauschalabgeltung von Überstunden vereinbaren (vgl. BAG v. 16.11.1961 - 5 AZR 483/60, BB 1962, 221; BAG v. 28.9. 2005 - 5 AZR 52/05, NZA 2006, 149).

    Wenn der Kläger gegen diese einwendet, die zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 28.9. 2005 - 5 AZR 52/05, BZA 2006, 149) befasse sich mit den über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit hinausgehend geleisteten Stunden, so ist dies durchaus zutreffend.

  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Auszug aus LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
    Maßgebend für die Erwartungen des Vertragspartners sind die allgemeinen und individuellen Begleitumständen des Vertragsabschlusses, wozu u.a. Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags rechnen (BAG v. 15.2. 2007 - 6 AZR 286/06, NZA 2007, 614 m.w.N.) .

    Auch aus einem ungewöhnlichen äußeren Zuschnitt einer Klausel oder ihrer Aufnahme an außergewöhnlicher Stelle kann sich ein Überraschungsmoment ergeben (BAG v. 15.2. 2007, a.a.O.; BAG v. 31.8. 2005 - 5 AZR 545/04, NZA 2006, 324) .

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
    Auch aus einem ungewöhnlichen äußeren Zuschnitt einer Klausel oder ihrer Aufnahme an außergewöhnlicher Stelle kann sich ein Überraschungsmoment ergeben (BAG v. 15.2. 2007, a.a.O.; BAG v. 31.8. 2005 - 5 AZR 545/04, NZA 2006, 324) .

    Ihm war es daher auch ohne Weiteres möglich, wie das Arbeitsgericht gut aufzeigt (wenngleich der Ansatz von 176 bzw. 196 Monatsstunden diesseits nicht verständlich ist), das jeweilige Stundenentgelt zu berechnen (vgl. dazu auch BAG v. 31.8. 2005, a.a.O.).

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
    In einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.5.2001 (- 5 AZR 527/99, EzA BGB § 138 Nr. 29) hatte es für die Überprüfung eines Missverhältnisses auf den objektiven Wert der Leistung abgestellt, der sich nach der verkehrüblichen Vergütung bestimme.
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 806/98

    Lohngleichheit

    Auszug aus LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
    Zu deren Ermittlung sei nicht allein auf einen Vergleich mit den Tariflöhnen des jeweiligen Wirtschaftszweiges abzustellen; auszugehen sei vielmehr vom allgemeinen Lohnniveau des betreffenden Wirtschaftsgebietes (ebenso bereits BAG v. 11.1. 1973 - 5 AZR 322/72, DB 1973, 727; BAG v. 21.6. 2000 - 5 AZR 806/98, NZA 2000, 1050).
  • LAG Hamm, 16.11.2004 - 19 Sa 1424/04

    Unwirksamkeit einer im Formulararbeitsvertrag vereinbarten zweimonatigen

    Auszug aus LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
    Der Kläger kann für seine gegenteilige Rechtsposition aber auch nicht auf ein (vermeintliches) obiter dictum der Vorinstanz zur vorzitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (LAG Hamm v. 16.11.2004 - 19 Sa 1424/04, LAGReport 2005, 138) gründen.
  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
    Wenn der Bundesgerichtshof (Urt. v. 6.10.1982 - VII ZR 201/81, NJW 1983, 159, 160; BGH v. 12.3. 1981 - III ZR 92/79, NJW 1981, 1206; BGH v. 3.3. 1971 - VIII ZR 55/70, NJW 1971, 1034, 1035)demgegenüber in seinen bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung ergangenen Entscheidungen in einem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bei Verwendung unangemessener Allgemeiner Geschäftsbedingungen einen Fall für die Sittenwidrigkeit des gesamten Vertrages erkennen will, da die Eliminierungsfunktion eines insgesamt sittenwidrigen Vertrages nicht durch das Kassieren nur einzelner Klauseln entfallen dürfe, so ist dem zumindest für den Bereich des Arbeitsrechts nicht beizutreten.
  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 322/72

    Prüfung eines außerordentlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und

    Auszug aus LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
    Zu deren Ermittlung sei nicht allein auf einen Vergleich mit den Tariflöhnen des jeweiligen Wirtschaftszweiges abzustellen; auszugehen sei vielmehr vom allgemeinen Lohnniveau des betreffenden Wirtschaftsgebietes (ebenso bereits BAG v. 11.1. 1973 - 5 AZR 322/72, DB 1973, 727; BAG v. 21.6. 2000 - 5 AZR 806/98, NZA 2000, 1050).
  • BAG, 27.11.1956 - 1 AZR 540/55

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags

    Auszug aus LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
    Ungeachtet dessen, dass mit der Totalnichtigkeit eines Vertrages nach § 138 BGB demjenigen, der am (Rest-)Vertrag festhalten möchte, nicht geholfen wird, ist im Arbeitsrecht auch im Falle der Sittenwidrigkeit nur ausnahmsweise von der Nichtigkeit des Vertrages als Ganzes auszugehen (vgl. BAG v. 8.9. 1988 - 2 AZR 102/88, NZA 1989, 178; anders noch BAG v. 27.11.1956 - 1 AZR 540/55, AP MuSchG § 4 Nr. 2).
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 102/88

    Auswirkung des § 8 MuSchG auf Wirksamkeit und Anfechtung des Vertrages

  • BGH, 06.10.1982 - VIII ZR 201/81

    Unwirksamkeit einer Vielzahl einzelner Bestimmungen in einem Formularvertrag -

  • BGH, 03.03.1971 - VIII ZR 55/70

    Vertrag über das Aufstellen von Automaten in einer Gaststätte - Anforderungen an

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 16.11.1961 - 5 AZR 483/60

    Mehrarbeit - Pauschalvereinbarung - Vergütung

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

  • LAG München, 01.08.2007 - 10 Sa 93/07

    Überstundenforderung eines Oberarztes in einer Klinik

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08

    Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Oktober 2010 - 6 Sa 595/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 22.05.2012 - 19 Sa 1720/11

    Arbeitsentgelt; Abgeltung von Überstunden

    Klauseln, wonach (eine bestimmte Anzahl von) Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sein sollen, sind nicht ungewöhnlich, sondern in der Praxis sehr verbreitet, wie bereits die Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen zu solchen Klauseln zeigt (vgl. Preis/Lindemann, Der Arbeitsvertrag, 4. Aufl., II M 20 Rz. 12; LAG München, Urteil vom 26.10.2010 - 6 Sa 595/10 -, m.w.N.).

    Anders ist es dagegen, wenn die Anzahl der mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden nach oben begrenzt ist und nur geringfügige Überschreitungen der regelmäßigen Arbeitszeit von ca. bis zu 10 % mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sind (vgl. ErfK/Preis, 12. Aufl., §§ 305 - 310 BGB, Rn. 92; Bauer/Chwalisz, Instrumente zur Entgeltflexibilisierung, ZfA 2007, 355, 356; vgl. auch Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 26.10.2010 - 6 Sa 595/10 -, wonach eine Pauschalabgeltung von bis zu 20 Überstunden im Monat den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt).

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