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   LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05   

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https://dejure.org/2005,11422
LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05 (https://dejure.org/2005,11422)
LAG München, Entscheidung vom 15.06.2005 - 6 Sa 602/05 (https://dejure.org/2005,11422)
LAG München, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 6 Sa 602/05 (https://dejure.org/2005,11422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BGB § 823 GG Art. 9 Abs. 3 ZPO § 940

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz gegen gewerkschaftliche Aufrufe zu Solidaritätsstreiks; Untersagung von Streikmaßnahmen im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • Judicialis

    BGB § 823; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; GG Art. 9 Abs. 3; ZPO § 940
    Verfügungsverfahren, Verbot eines Solidaritätsstreiks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86

    Arbeitskampf: Unzulässigkeit eines Solidaritätsstreiks

    Auszug aus LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05
    Hat das Bundesarbeitsgericht in seinen grundlegenden Entscheidungen zur Zulässigkeit von Solidaritätsstreiks (Urteile vom 12. Januar 1988, Az: 1 AZR 219/86 - AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und vom 5. März 1985, Az: 1 AZR 468/83 - AP Nr. 85 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) doch stets darauf hingewiesen, dass Fallgestaltungen denkbar sind, die einen Sympathiestreik rechtfertigen könnten und dass die Aufzählung von Fallgestaltungen in diesen Entscheidungen nicht abschließend gemeint sei.
  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines

    Auszug aus LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05
    Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 63).
  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05
    Eine Streikmaßnahme kann im einstweiligen Verfügungsverfahren nur dann untersagt werden, wenn sie rechtswidrig und dies glaubhaft gemacht ist (Hess. LAG Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 638/03 - BB 2003, 1229 = NZA 2003, 679; LAG Hamm Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 25. November 1999 - 4 Sa 584/99 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 68 a; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - Az: 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG München, 19.12.1979 - 9 Sa 1015/79
    Auszug aus LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05
    Unter Hinweis auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Dezember 1979 - 9 Sa 1015/79 (NJW 1980, Seite 957 ff.) wird die Ansicht vertreten, es komme nicht darauf an, dass der Arbeitskampf "offensichtlich rechtswidrig" sei, ob die Beantwortung seiner Rechtswidrigkeit schwierig falle und ob "erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen" bestehen.
  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

    Auszug aus LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05
    Hat das Bundesarbeitsgericht in seinen grundlegenden Entscheidungen zur Zulässigkeit von Solidaritätsstreiks (Urteile vom 12. Januar 1988, Az: 1 AZR 219/86 - AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und vom 5. März 1985, Az: 1 AZR 468/83 - AP Nr. 85 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) doch stets darauf hingewiesen, dass Fallgestaltungen denkbar sind, die einen Sympathiestreik rechtfertigen könnten und dass die Aufzählung von Fallgestaltungen in diesen Entscheidungen nicht abschließend gemeint sei.
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - 4 Sa 584/99

    Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen im Arbeitskampf, wenn der Arbeitskampf

    Auszug aus LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05
    Eine Streikmaßnahme kann im einstweiligen Verfügungsverfahren nur dann untersagt werden, wenn sie rechtswidrig und dies glaubhaft gemacht ist (Hess. LAG Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 638/03 - BB 2003, 1229 = NZA 2003, 679; LAG Hamm Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 25. November 1999 - 4 Sa 584/99 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 68 a; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - Az: 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05
    Eine Streikmaßnahme kann im einstweiligen Verfügungsverfahren nur dann untersagt werden, wenn sie rechtswidrig und dies glaubhaft gemacht ist (Hess. LAG Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 638/03 - BB 2003, 1229 = NZA 2003, 679; LAG Hamm Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 25. November 1999 - 4 Sa 584/99 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 68 a; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - Az: 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 638/03
    Auszug aus LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05
    Eine Streikmaßnahme kann im einstweiligen Verfügungsverfahren nur dann untersagt werden, wenn sie rechtswidrig und dies glaubhaft gemacht ist (Hess. LAG Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 638/03 - BB 2003, 1229 = NZA 2003, 679; LAG Hamm Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 - AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 25. November 1999 - 4 Sa 584/99 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 68 a; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - Az: 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07

    Widerruf des Streikaufrufs und Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen bei

    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete Einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig ist, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Seiten einzubeziehen sind (vgl. LAG München vom 15.06.2005 - 6 Sa 602/05; Hess-LAG vom 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04).
  • ArbG Münster, 09.01.2007 - 3 Ga 2/07
    Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung ob ein auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung i.S.v. § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiellrechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. LAG München, Urteil vom 15.06.2005 - 6 Sa 602/05 - JURIS).
  • ArbG Berlin, 23.06.2008 - 2 Ga 9993/08

    Zulässigkeit von im Zusammenhang mit einem Arbeitskampf stehenden Maßnahmen

    Anders als bei einem Unterstützungsstreik (vgl. hinsichtlich dessen Zulässigkeit einerseits BAG 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - AP Nr. 173 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; anderseits Landesarbeitsgericht Niedersachsen 07.03.2006 12 Sa 274/05 LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 76; LAG München - 6 Sa 602/05 - 15.06.2005 ) kann sich der undefinierbare Personenkreis, an den sich der Aufruf richtet, nicht auf Art. 9 Abs. 3 GG stützen.
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