Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012

Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2013 - 6 Sa 62/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22791
LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2013 - 6 Sa 62/12 (https://dejure.org/2013,22791)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.05.2013 - 6 Sa 62/12 (https://dejure.org/2013,22791)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 6 Sa 62/12 (https://dejure.org/2013,22791)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Vorbeschäftigungsverbot - ehemaliger Beamter

  • IWW

    § 14 Abs. 2 TzBfG, § 20 Abs. 4 HMG LSA, § 20 HMG LSA, § ... 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, §§ 8 Abs. 2, 64 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 15 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 TzBfG, § 3 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 1 AÜG, §§ 6 Abs. 3, 20 Abs. 1 HMG LSA, Richtlinie 1999/70/EG, § 242 BGB, §§ 17 Satz 2 TzBfG, 6 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis einer Fachärztin für Kinderheilkunde an einem als Anstalt öffentlichen Rechts gegründeten Universitätsklinikum bei vorherigem Beamtenverhältnis auf Zeit

  • hensche.de

    Befristung, Befristung des Arbeitsvertrags, Befristung: Sachgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis einer Fachärztin für Kinderheilkunde an einem als Anstalt öffentlichen Rechts gegründeten Universitätsklinikum bei vorherigem Beamtenverhältnis auf Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2013 - 6 Sa 62/12
    Der Gesetzgeber hat für die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nicht auf die vorherige Beschäftigung in einem Betrieb oder für einen Betriebsinhaber, sondern nur auf den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragsarbeitgeber abgestellt (BAG 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 18).

    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Arbeitnehmer aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21).

  • ArbG Magdeburg, 07.12.2011 - 7 Ca 1011/11

    Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Vertragsarbeitgeber

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2013 - 6 Sa 62/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 07.12.2011 - 7 Ca 1011/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • EuGH, 11.04.2013 - C-290/12

    Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2013 - 6 Sa 62/12
    Außerdem verleiht § 2 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung den Mitgliedsstaaten ein Ermessen hinsichtlich der Anwendung der Rahmenvereinbarung auf bestimmte Kategorien von Arbeitsverträgen oder -verhältnissen (EuGH 11.04.2013 - C-290/12 - "Oreste Della Roca/Poste Italiane SpA").
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2013 - 6 Sa 62/12
    Der Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG liegt darin, Befristungsketten zu verhindern (BAG 06.04.2011 - 7 AZR 716/09).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2013 - 6 Sa 62/12
    Die Darlegungs- und Beweislast für einen Rechtsmissbrauch liegt dabei bei dem Arbeitnehmer (BAG 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2011 - 1 L 155/10

    Direktor der Universitätsklinik für Augenheilkunde der Martin-Luther-Universität

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2013 - 6 Sa 62/12
    Sie ist nach Maßgabe des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in ein Beamtenverhältnis als wissenschaftliche Assistentin berufen worden (vgl. hierzu OVG LSA 07.01.2011 - 1 L 155/10 - juris Rn. 7).
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. Mai 2013 - 6 Sa 62/12 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49212
LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12 (https://dejure.org/2012,49212)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.12.2012 - 6 Sa 62/12 (https://dejure.org/2012,49212)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 6 Sa 62/12 (https://dejure.org/2012,49212)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 14 Abs 1 S 1 TzBfG, § 242 BGB, § 14 Abs 2 S 1 TzBfG
    Befristeter Arbeitsvertrag wegen beabsichtigter Übernahme von Auszubildenden - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Sachgrund, nicht genannter Sachgrund, Rechtsmissbrauch, Missbrauchskontrolle

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Befristetes Arbeitsverhältnis bei beabsichtigter Übernahme von Auszubildenden

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1
    Befristetes Arbeitsverhältnis bei beabsichtigter Übernahme von Auszubildenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12
    Nach den Entscheidungen des EuGH vom 26.01.2012 (C-586/10 - [Kücük]) sowie des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18.07.2012 (7 AZR 783/10 und 7 AZR 443/09) ist es notwendig, dass die zuständigen Stellen auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der grundsätzlich den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigt, erforderlichenfalls alle mit der Verlängerung dieser Arbeitsverträge oder Arbeitsverhältnisse verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie Hinweise auf einen Missbrauch geben können, den die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge verhindern soll.

    Diese Missbrauchskontrolle ist nach den Urteilen des 7. Senats des BAG vom 18.07.2012 (7 AZR 443/09 und 783/10) entsprechend den Maßstäben eines institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) durchzuführen.

    b) Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (BAG 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 und 783/10).

    Bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und 13 Befristungen hat der Senat eine missbräuchliche Gestaltung als indiziert angesehen (7 AZR 443/09), während bei einer Gesamtdauer von sieben Jahren und neun Monaten und vier Befristungen Anhaltspunkte für einen Gestaltungsmissbrauch noch nicht vorliegen sollen (7 AZR 783/10).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12
    Nach den Entscheidungen des EuGH vom 26.01.2012 (C-586/10 - [Kücük]) sowie des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18.07.2012 (7 AZR 783/10 und 7 AZR 443/09) ist es notwendig, dass die zuständigen Stellen auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der grundsätzlich den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigt, erforderlichenfalls alle mit der Verlängerung dieser Arbeitsverträge oder Arbeitsverhältnisse verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie Hinweise auf einen Missbrauch geben können, den die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge verhindern soll.

    Bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und 13 Befristungen hat der Senat eine missbräuchliche Gestaltung als indiziert angesehen (7 AZR 443/09), während bei einer Gesamtdauer von sieben Jahren und neun Monaten und vier Befristungen Anhaltspunkte für einen Gestaltungsmissbrauch noch nicht vorliegen sollen (7 AZR 783/10).

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12
    Nach den Entscheidungen des EuGH vom 26.01.2012 (C-586/10 - [Kücük]) sowie des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18.07.2012 (7 AZR 783/10 und 7 AZR 443/09) ist es notwendig, dass die zuständigen Stellen auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der grundsätzlich den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigt, erforderlichenfalls alle mit der Verlängerung dieser Arbeitsverträge oder Arbeitsverhältnisse verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie Hinweise auf einen Missbrauch geben können, den die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge verhindern soll.

    Von Bedeutung kann ferner sein, ob der Arbeitnehmer stets auf demselben Arbeitsplatz mit denselben Aufgaben beschäftigt wird oder ob es sich um wechselnde, ganz unterschiedliche Aufgaben handelt (vgl. EuGH 26.01.2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40).

  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines noch einzustellenden Mitarbeiters

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12
    Auch dieser Tatbestand ist nach der Rechtsprechung des 7. Senats nicht dem Sachgrund der Vertretung zuzuordnen, sondern kann wegen des von dem Arbeitgeber mit der Ausbildung verbundenen Aufwands geeignet sein, die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem anderen Arbeitnehmer bis zur Übernahme des Auszubildenden zu rechtfertigen (BAG 01.12.1999 - 7 AZR 449/98 - zu III 3 c der Gründe).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08

    Befristung - tariflich geregelter sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12
    Die darin liegende geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes ist nach der Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts nicht § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG zuzuordnen, sondern kann geeignet sein, als sonstiger, in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG nicht genannter Sachgrund die Befristung eines Arbeitsvertrags zu rechtfertigen (BAG 02.06.2010 - 7 AZR 136/09 - BAG 09.12.2009 - 7 AZR 399/08 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12
    Die darin liegende geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes ist nach der Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts nicht § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG zuzuordnen, sondern kann geeignet sein, als sonstiger, in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG nicht genannter Sachgrund die Befristung eines Arbeitsvertrags zu rechtfertigen (BAG 02.06.2010 - 7 AZR 136/09 - BAG 09.12.2009 - 7 AZR 399/08 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12
    Wenn der Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie der Anzahl der Vertragsverlängerungen besondere Bedeutung beigemessen wird, bedeutet das zugleich, dass längere zeitliche Unterbrechungen gegen die Annahme von "aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen" oder "Befristungsketten" sprechen können (vgl. BAG 06.04.2011 - 7 AZR 716/09 -).
  • BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13

    Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 2012 - 6 Sa 62/12 - aufgehoben.
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