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   LAG Berlin, 26.08.2005 - 6 Sa 633/05   

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https://dejure.org/2005,5846
LAG Berlin, 26.08.2005 - 6 Sa 633/05 (https://dejure.org/2005,5846)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26.08.2005 - 6 Sa 633/05 (https://dejure.org/2005,5846)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26. August 2005 - 6 Sa 633/05 (https://dejure.org/2005,5846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Entschädigung im Aufhebungsvertrag; Schadensersatzansprüche wegen Mobbing; Negatives Schuldanerkenntnis

  • Judicialis

    BGB § 197; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 397 Abs. 2; ; BGB § 421; ; BGB § 423; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeltungsklausel in Aufhebungsvertrag bei Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüchen wegen Arbeitsplatzschikane

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Ausgleichsklausel kann Mobbing-Ansprüche verhindern

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Mobbing, Ausgleichsklausel, Aufhebungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 1640
  • NZA-RR 2006, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.05.1978 - 5 AZR 97/77

    Gerichtlicher Vergleich - Allgemeine Ausgleichsklausel - Wirksamkeit einer

    Auszug aus LAG Berlin, 26.08.2005 - 6 Sa 633/05
    1.4.2.1 Dafür, dass das negative Schuldanerkenntnis in Nr. 9 der Aufhebungsvereinbarung auch etwaige Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten erfassen sollte, sprach zunächst, dass dieses nicht, wie sonst üblich, auf alle gegenseitigen Ansprüche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezogen war (dazu z.B. BAG, Urteil vom 16.09.1974 - 5 AZR 255/74 - AP BGB § 630 Nr. 9; Urteil vom 10.05.1978 - 5 AZR 97/77 - AP ZPO § 794 Nr. 25; Urteil vom 31.07.2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48).
  • BAG, 16.09.1974 - 5 AZR 255/74

    Qualifiziertes Zeugnis - Verzicht des Arbeitnehmers - Ausgleichsklausel

    Auszug aus LAG Berlin, 26.08.2005 - 6 Sa 633/05
    1.4.2.1 Dafür, dass das negative Schuldanerkenntnis in Nr. 9 der Aufhebungsvereinbarung auch etwaige Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten erfassen sollte, sprach zunächst, dass dieses nicht, wie sonst üblich, auf alle gegenseitigen Ansprüche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezogen war (dazu z.B. BAG, Urteil vom 16.09.1974 - 5 AZR 255/74 - AP BGB § 630 Nr. 9; Urteil vom 10.05.1978 - 5 AZR 97/77 - AP ZPO § 794 Nr. 25; Urteil vom 31.07.2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48).
  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 250/93

    Anfechtungsrecht des Arbeitgebers im Falle des Verschweigens eigener Verfehlungen

    Auszug aus LAG Berlin, 26.08.2005 - 6 Sa 633/05
    Mit einer solcherart qualifizierten Ausgleichsklausel sollte erkennbar ein umfassender Schlussstrich gezogen werden (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.1994 - 8 AZR 250/93 - zu II 4 b der Gründe, n.v.).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus LAG Berlin, 26.08.2005 - 6 Sa 633/05
    1.4.2.1 Dafür, dass das negative Schuldanerkenntnis in Nr. 9 der Aufhebungsvereinbarung auch etwaige Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten erfassen sollte, sprach zunächst, dass dieses nicht, wie sonst üblich, auf alle gegenseitigen Ansprüche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezogen war (dazu z.B. BAG, Urteil vom 16.09.1974 - 5 AZR 255/74 - AP BGB § 630 Nr. 9; Urteil vom 10.05.1978 - 5 AZR 97/77 - AP ZPO § 794 Nr. 25; Urteil vom 31.07.2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LAG Berlin, 26.08.2005 - 6 Sa 633/05
    Ein solcher Anspruch kann sich zwar mit Rücksicht auf das Schutzgebot der Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG auch weiterhin auf inzwischen gewohnheitsrechtlicher Grundlage ergeben, obwohl der Gesetzgeber das Allgemeine Persönlichkeitsrecht bewusst nicht zu den Schutzgütern der §§ 253 Abs. 2, 823 Abs. 1 BGB genommen hat (dazu Ehrmann/Ehmann, BGB, 11. Aufl., 2004, Anh. § 12 R 381; vgl. auch BGH, Urteil vom 15.11.1994 - VI ZR 56/945 - BGHZ 128, 1 zu III 4 der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 2 Sa 399/06

    Schadensersatz, Arbeitsplatz, Verlust, Beleidigung, Anschwärzung,

    In jedem Fall fehlt angesichts des Vergleichsabschlusses die haftungsausfüllende Kausalität (LAG Berlin Urteil vom 26.8.2005 - 6 Sa 633/05 - LAGE BGB 2002 § 397 Nr. 1; entsprechend: BAG v. 18.01.2007 - 8 AZR 234/06 - Pressemitteilung Nr. 2/07): Die Berufung ist daher mit der Kostenfolge aus § 97 ZPO zurückzuweisen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2013 - 5 Sa 330/13

    Auslegung einer Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

    Das BAG (31.07.2002 EzA § 74 HGB Nr. 63, 64; 19.11.2003 NZA 2004, 554; 07.09.2004 EzA § 74 HGB Nr. 66 m.Anm. Buchner SAE 2007, 1 ff.; LAG Bln. 26.08.2005 NZA-RR 2006, 67) hat in diesem Zusammenhang für die notwenige Auslegung anhand der §§ 133, 157 BGB (BAG 08.03.2006 EzA § 74 HGB Nr. 67) folgende Grundsätze aufgestellt:.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 5 Sa 160/14

    Schadenersatz und Schmerzensgeld - Verlust des Arbeitsplatzes - Arbeitskollegen

    Diese Regelung könnte auch Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten ausschließen (vgl. zu diesem Aspekt: LAG Berlin 26.08.2005 - 6 Sa 633/05 - Juris).
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