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   LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09   

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https://dejure.org/2009,17624
LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09 (https://dejure.org/2009,17624)
LAG München, Entscheidung vom 15.12.2009 - 6 Sa 637/09 (https://dejure.org/2009,17624)
LAG München, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 6 Sa 637/09 (https://dejure.org/2009,17624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Ersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Unfall mit seinem Privatfahrzeug während der Rufbereitschaft auf dem Weg zur Arbeitsstelle - kein Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • hensche.de

    Rufbereitschaft

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall auf Arbeitsweg - Schadensersatzanspruch gegen Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitgeber haftet auch bei Rufbereitschaft nicht für Unfallschäden auf dem Weg zum Betrieb

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Doppeltes Pech für Arbeitnehmer in Rufbereitschaft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Fahrt mit dem Privat-PKW während der Rufbereitschaft zur Arbeit ist eine Privatfahrt

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ersatz des Unfallschadens durch den Arbeitgeber

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

    Auszug aus LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09
    Um den Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn der Arbeitgeber ohne den Einsatz des Fahrzeuges des Arbeitnehmers ein eigenes einsetzen hätte müssen, für das er dann die Unfallgefahr zu tragen hätte (BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 701/05, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39; BAG v. 17.7. 1997 - 8 AZR 480/95, AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14).

    Die Beklagte hatte den Kläger weder aufgefordert, sein Fahrzeug, statt eines an sich von ihr zu stellenden Fahrzeuges, für anfallende Fahrten vom Aufenthaltsort während der Rufbereitschaft zur Arbeitsstelle zu benutzen (vgl. dazu BAG v. 23.11.2006, a.a.O.; Brox , Anm. AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6), noch hatte der Arbeitgeber den Aufenthaltsort, von dem aus der Arbeitnehmer im Falle des Abrufes zur Arbeit kommen musste, vorgegeben.

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Auszug aus LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09
    Ein Arbeitnehmer hat nach § 670 BGB gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz von Unfallschäden an seinem eigenen Fahrzeug, sofern die entstandenen Schäden dadurch entstanden waren, dass er sein Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt hatte (std. Rspr. seit BAG v. 8.5. 1980 - 3 AZR 82/79, AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6).

    Die Beklagte hatte den Kläger weder aufgefordert, sein Fahrzeug, statt eines an sich von ihr zu stellenden Fahrzeuges, für anfallende Fahrten vom Aufenthaltsort während der Rufbereitschaft zur Arbeitsstelle zu benutzen (vgl. dazu BAG v. 23.11.2006, a.a.O.; Brox , Anm. AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6), noch hatte der Arbeitgeber den Aufenthaltsort, von dem aus der Arbeitnehmer im Falle des Abrufes zur Arbeit kommen musste, vorgegeben.

  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 592/89

    Arbeitsbereitschaft durch genaue Zeitvorgabe.

    Auszug aus LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09
    Rufbereitschaft stellte keine Arbeitszeit dar (§ 7 Abs. 4 TVöD; § 45 Abs. 8 TVöD-BT-K); während dieser Zeit kann sich ein Arbeitnehmer an einer von ihm frei bestimmten, außerhalb der Arbeitsstelle gelegenen Stelle aufhalten (BAG v. 25.4. 2007 - 6 AZR 799/06, AP BAT § 15 Nr. 53; BAG v. 19.12.1991 - 6 AZR 592/89, AP BMT-G II § 67 Nr. 1; Burger in: Burger, TVöD 1. Aufl., § 7 Rz. 70; Fieberg in: Fürst, GKöD IV, Stand 11/2009, E § 7 Rz. 42; Goodson in: Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr, TVöD, Stand 9/2009, § 9 Rz. 19 f.), die er dem Arbeitgeber nur anzuzeigen hat.

    Allein eine - nicht zu enge - Zeitvorgabe ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts möglich, innerhalb derer der Arbeitnehmer nach Abruf an der Arbeitsstelle sein muss (vgl. dazu BAG v. 19.12.1991, a.a.O.; Fieberg , a.a.O.; krit. Burger , a.a.O., Rz. 72 ff., 73).

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

    Auszug aus LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09
    Rufbereitschaft stellte keine Arbeitszeit dar (§ 7 Abs. 4 TVöD; § 45 Abs. 8 TVöD-BT-K); während dieser Zeit kann sich ein Arbeitnehmer an einer von ihm frei bestimmten, außerhalb der Arbeitsstelle gelegenen Stelle aufhalten (BAG v. 25.4. 2007 - 6 AZR 799/06, AP BAT § 15 Nr. 53; BAG v. 19.12.1991 - 6 AZR 592/89, AP BMT-G II § 67 Nr. 1; Burger in: Burger, TVöD 1. Aufl., § 7 Rz. 70; Fieberg in: Fürst, GKöD IV, Stand 11/2009, E § 7 Rz. 42; Goodson in: Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr, TVöD, Stand 9/2009, § 9 Rz. 19 f.), die er dem Arbeitgeber nur anzuzeigen hat.
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

    Auszug aus LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09
    Um den Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn der Arbeitgeber ohne den Einsatz des Fahrzeuges des Arbeitnehmers ein eigenes einsetzen hätte müssen, für das er dann die Unfallgefahr zu tragen hätte (BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 701/05, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39; BAG v. 17.7. 1997 - 8 AZR 480/95, AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14).
  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 214/00

    Rufbereitschaft - Zeitvorgabe zur Arbeitsaufnahme

    Auszug aus LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09
    Denn setzte er knappe Zeiten, da er bei Abruf an der Arbeitsstelle sein müsste, oder gäbe er einen bestimmten, entfernungsmäßig umschriebenen Umkreis um die Arbeitsstelle vor, innerhalb dessen sich der Arbeitnehmer aufhalten müsste, machte er aus der angeordneten Rufbereitschaft einen - zur Arbeitszeit rechnenden - Bereitschaftsdienst (§ 45 Abs. 1, § 46 TVöD-BT-K: § 7 Abs. 3 TVöD; vgl. dazu BAG 31.1. 2002 - 6 AZR 214/00, ZTR 2002, 432; Burger , a.a.O., § 7 Rz. 72 f., 73; ferner Goodson , a.a.O., § 7 Rz19; Dassau/Wiesend-Rothbrust , TVöD, 5. Aufl., § 7 Rz. 29, wenngleich der Schluss, ab einer Zeitvorgabe von 30 Minuten für die Dienstaufnahme sei die freie Aufenthaltsbestimmung des Arbeitnehmers nicht mehr tangiert, nicht zwingend erscheint).
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. Dezember 2009 - 6 Sa 637/09 - aufgehoben.
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