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   LAG Köln, 20.11.2003 - 6 Sa 645/03   

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https://dejure.org/2003,4050
LAG Köln, 20.11.2003 - 6 Sa 645/03 (https://dejure.org/2003,4050)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.11.2003 - 6 Sa 645/03 (https://dejure.org/2003,4050)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. November 2003 - 6 Sa 645/03 (https://dejure.org/2003,4050)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung, Vorrang der Änderungskündigung, Verhandlungslösung; Berufung in Sachen betriebsbedingter Kündigung und Vorrang einer Änderungskündigung

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 2; ; KSchG § 9

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang der Änderungskündigung vor betriebsbedingter Beendigungskündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 576
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2003 - 6 Sa 645/03
    Der Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung gebietet es, eine mögliche Änderungskündigung zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch dann auszusprechen, wenn der Arbeitnehmer eine zuvor angebotene einverständliche Abänderung des Arbeitsvertrags abgelehnt hat (teilweise abweichend von BAG 27.09.1984 - AZR 62/83 NZA 1985, 455).

    Dem Arbeitnehmer soll es dann verwehrt sein, den Arbeitgeber bei einer daraufhin ausgesprochenen Beendigungskündigung auf eine Änderungskündigung mit dem abgelehnten Inhalt zu verweisen (vgl. BAG vom 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - NZA 1985, 455; BAG vom 07.12.2000 - 2 AZR 291/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108).

  • LAG Hamm, 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02

    ultima-ratio-Prinzip, Vorrang der Änderungskündigung, Ablehnung des

    Auszug aus LAG Köln, 20.11.2003 - 6 Sa 645/03
    Dies entspricht dem kündigungsrechtlichen Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung (vgl. ebenso LAG Hamm vom 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02 - NZA-RR 2003, 357).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. November 2003 - 6 Sa 645/03 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 541/13

    Versetzung an einen anderen Arbeitsort

    Lehnt der Arbeitnehmer dagegen das Änderungsangebot vorbehaltlos und endgültig ab, so kann der Arbeitgeber eine Beendigungskündigung aussprechen (BAG 21.04.2005 EzA § 2 KSchG Nr. 53; 21.04.2005 EzA § 2 KSchG Nr. 52; LAG Bln 13.01.2000, 302; a.A. LAG Köln 20.11.2003 NZA-RR 2004, 576; LAG Hamm 21.09.2004 AuR 2005, 117 LS; s.a. Rdn 30544).
  • LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04

    Ultima-ratio-Prinzip, freier Arbeitsplatz, betriebsbedingte Kündigung

    Der Arbeitnehmer mag sodann entscheiden, ob er das Änderungsangebot zumindest unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG annimmt (vgl. LAG Köln v. 20.1.2003 - 6 Sa 645/03 zu einem Fall, in dem ebenfalls die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers zu einer um etwa die Hälfte reduzierten Vergütung möglich war).
  • LAG Niedersachsen, 24.01.2005 - 5 Sa 1143/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung eines Chefkochs ;

    Nach Auffassung des LAG Köln soll dies sogar dann gelten, wenn der Arbeitnehmer eine zuvor angebotene einverständliche Abänderung des Arbeitsvertrages abgelehnt hat (06.04.2004 -9 Sa 1156/03, Revision beim BAG unter 2 AZR 244/04 eingelegt; einschränkend bei vorbehaltloser und endgültiger Ablehnung eines konkreten Angebots LAG Köln 20.11.2003 - 6 Sa 645/03 - Revision zugelassen sowie LAG Niedersachsen 19.04.2004 - 5 Sa 956/03; APS/Kiel a. a. O. § 1 KSchG Rn. 633; KR/Rost § 2 KSchG Rn. 18 h).
  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04

    Änderungskündigung nach vorangegangenem auch nicht unter Vorbehalt angenommenem

    Dies entspricht auch der jüngsten Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. LAG Rostock, Urteil vom 18.10.2001 - 1 (2) Sa 167/01 - LAG Hamm, Urteil vom 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02 = LAG-Report 2003, 209, 211 = NZA-RR, 2003, 357 und LAG Köln, Urteil vom 20.11.2003 - 6 Sa 645/03 - jeweils veröffentlicht in JURIS).
  • LAG Hamm, 26.08.2005 - 10 Sa 1966/04

    Änderungskündigung Annahme unter Vorbehalt Betriebsverlegung

    Auf die Frage, wen die Beweislast für das Vorliegen einer rechtzeitigen Vorbehaltserklärung des § 2 KSchG trifft (vgl. Molkenbur in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechtskommentar, 2004, § 2 KSchG Rz. 90; KR/Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rz. 105; LAG Köln, Urteil vom 20.11.2003 - NZA-RR 2004, 576), kam es damit schon nicht mehr an.
  • LAG Köln, 22.07.2004 - 5 (9) Sa 417/04

    Ultima-ratio-Prinzip, freier Arbeitsplatz, betriebsbedingte Kündigung

    Der Arbeitnehmer mag sodann entscheiden, ob er das Änderungsangebot zumindest unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG annimmt (vgl. LAG Köln v. 20.1.2003 - 6 Sa 645/03 zu einem Fall, in dem ebenfalls die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers zu einer um etwa die Hälfte reduzierten Vergütung möglich war).
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