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LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.1987 - 6 Sa 690/87 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. November 1987 - 6 Sa 690/87 (https://dejure.org/1987,10072)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilbefristung von Arbeitsbedingungen; Befristete Höhergruppierung; Sachlicher Grund; Änderungskündigung ; Ausgangsvergütungsgruppe; Stellenbewertung; Rückgruppierung
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 26.06.1987 - 3 Ca 438/87
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.1987 - 6 Sa 690/87
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.1987 - 6 Sa 690/87
Eine befristete Höhergruppierung bedarf eines sachlichen Grundes nur dann, wenn der Arbeitgeber ohne die Befristung die Vergütung einseitig nur im Wege der Änderungskündigung auf die Ausgangsvergütungsgruppe zurückführen könnte (im Anschluß an BAG vom 13.6.1986, 7 AZR 650/84 = EzA Nr. 85 zu § 620 BGB).
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18
Ordentliche Kündigung eines Stationsarztes aus verhaltensbedingten Gründen - …
Aus dem gleichen Grund scheidet die vom Kläger für zutreffend gehaltene stillschweigende Verlängerung eines befristet vereinbarten Arbeitsverhältnisses nach § 625 BGB aus (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13. November 1987 - 6 Sa 690/87 - zitiert nach juris (L)) , dessen Voraussetzungen angesichts der Urlaubsabwesenheit des Klägers im gesamten April 2017 nach Ablauf der nach den Behauptungen des Klägers längst möglichen Zeitspanne ohnehin nicht gegeben sind. - LAG Berlin, 01.03.2002 - 6 Sa 71/02
Nachträgliche Befristung der unbefristeten Übertragung einer höherwertigen …
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