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   LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12   

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LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12 (https://dejure.org/2013,14245)
LAG München, Entscheidung vom 07.05.2013 - 6 Sa 731/12 (https://dejure.org/2013,14245)
LAG München, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 6 Sa 731/12 (https://dejure.org/2013,14245)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1, 2 BGB § 308 Nr. 4 BGB § 305 Abs. 1 BGB § 306 Abs. 1 BayPersVG Art. 75 Abs. 4 Nr. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt zur Zahlung eines Leistungsbonus

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BGB § 307 I 1, § 308 Nr. 4; § 305, § 306 I; BayPersVG Art. 75 Abs. 4 Nr. 4
    Bonuszusage, Freiwilligkeitsvorbehalt

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formularmäßiger Freiwilligkeitsvorbehalt im Zusammenhang mit einem Leistungsbonus kann unwirksam sein

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12
    6 Sa 731/12 - 12 2007, a.a.O. unter Rz. 18; BAG v. 24.10.2007, a.a.O. unter Rz. 12 ff.; BAG v. 30.7.2008, a.a.O., unter Rz. 39; BAG v. 14.9.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 20012, 81, unter Rz. 37; dazu auch ErfK/Preis, 13. Aufl., §§ 305 - 3190 Rz. 72; Preis/Sagan, NZA 2012, 697, 704 ff.; vgl. ferner BAG v. 12.4.2011 - 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989, unter Rz. 33; ferner BAG v. 29.8.2012 - 10 AZR 385/11, NZA 2013, 148, unter Rz. 21).

    So führt der 10. Senat in seiner Entscheidung vom 14.9.2011 (a.a.O., unter Rz. 37), in Anlehnung der Rechtsprechung des 5. Senats, aus, "der Ausschluss jeden Rechtsanspruchs bei laufendem Arbeitsentgelt widerspricht dem Zweck des Arbeitsvertrags.

    der Beklagten handelt, mit der sie einen Freiwilligkeitsvorbehalt verknüpft hatte (vgl. BAG v. 14.9. 2011, a.a.O.).

    Hatte der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung von 25.4.2007 (a.a.O., unter Rz. 20) seine Ausführungen nur aus "laufendes Arbeitsentgelt" beschränkt, so sieht der 10. Senat (Urt. v. 14.9. 2011, a.a.O.) eine unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers darin, dass der Arbeitgeber eine "nach Zeitabschnitten bemessene Vergütung grundlos und noch dazu ohne jegliche Erklärung" einstellen kann.

    Dabei spricht der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner vorgenannten Entscheidung vom 14.9.2011 (a.a.O., unter Rz. 37) ausdrücklich an, dass es sich dabei nicht lediglich um das Grundentgelt handeln müsse, sondern auch gegenüber zusätzlich versprochener Vergütung kein Freiwilligkeitsvorbehalt angebracht werden könne.

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12
    Es ist das Interesse des Verwenders an der Aufrechterhaltung der Klausel mit dem Interesse der anderen Vertragspartei an der Ersetzung der Klausel durch das Gesetz abzuwägen, wobei auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind (BAG v. 24.10.2007, a.a.O., unter Rz. 23; BAG v. 21.4. 2005 - 8 AZR 425/04, NZA 2005, 1053; BAG v. 4.3.2004 - 8 AZR 196/03, NZA 2004, 727).

    Dabei ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG v. 24.10.2007, a.a.O. BAG v. 25.4. 2007 - 5 AZR 627/06, NZA 2007, 853).

    6 Sa 731/12 - 12 2007, a.a.O. unter Rz. 18; BAG v. 24.10.2007, a.a.O. unter Rz. 12 ff.; BAG v. 30.7.2008, a.a.O., unter Rz. 39; BAG v. 14.9.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 20012, 81, unter Rz. 37; dazu auch ErfK/Preis, 13. Aufl., §§ 305 - 3190 Rz. 72; Preis/Sagan, NZA 2012, 697, 704 ff.; vgl. ferner BAG v. 12.4.2011 - 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989, unter Rz. 33; ferner BAG v. 29.8.2012 - 10 AZR 385/11, NZA 2013, 148, unter Rz. 21).

    Das bloße In-Aussicht-Stellen einer Zahlung, wie im vorliegenden Fall mit der Verwendung des Wortes "kann" suggeriert wird, ist nicht geeignet, die formellen Vorgaben des 10. Senats 6 Sa 731/12 - 14 des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG v. 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, NZA 2008, 40, insbes. Rz. 19) zu umgehen.

    der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.10.2007 (a.a.O.) begründet haben, da dessen Zahlung ausdrücklich als freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruches für die Zukunft vereinbart worden war, so stellt der in Aussicht gestellte Bonusanspruch - wie ausgeführt (vgl. oben II. 2. c. bb.) - einen Vergütungsbestandteil des Klägers dar.

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12
    Freiwilligkeitsvorbehalte sind demnach nicht von dieser Regelung erfasst, da es an einer von der Vorschrift vorausgesetzten versprochenen Leistung fehlt (vgl. BAG v. 30.7. 2008 - 10 AZR 606/07, NZA 2008, 1173, unter Rz. 17; im Erg. ebenso Bonin in: Däubler/Bonin/Deinert, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Aufl., § 308 Rz. 19; § 307 Rz. 175).

    6 Sa 731/12 - 12 2007, a.a.O. unter Rz. 18; BAG v. 24.10.2007, a.a.O. unter Rz. 12 ff.; BAG v. 30.7.2008, a.a.O., unter Rz. 39; BAG v. 14.9.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 20012, 81, unter Rz. 37; dazu auch ErfK/Preis, 13. Aufl., §§ 305 - 3190 Rz. 72; Preis/Sagan, NZA 2012, 697, 704 ff.; vgl. ferner BAG v. 12.4.2011 - 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989, unter Rz. 33; ferner BAG v. 29.8.2012 - 10 AZR 385/11, NZA 2013, 148, unter Rz. 21).

    So hatte der 10. Senat in seinem Urteil vom 30.7.2008 (a.a.O., unter Rz. 39), wie auch in der weiteren Entscheidung vom 10.12.2008 (10 AZR 35/08, NZA 2009, 258, unter Rz. 11) vom Arbeitgeber gesetzte Leistungsanreize nicht als statthaft angesehen, wenn er hinsichtlich der Erbringung der Gegenleistung unabhängig von den arbeitnehmerseits erfüllten (weiteren) Leistungsvoraussetzungen selbst entscheiden will.

  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 66/90

    Mitbestimmung bei Einteilung des Verkaufsgebiets

    Auszug aus LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12
    Auch stand dem Personalrat hinsichtlich der weiter aufgestellten und im Vertrag nicht erwähnten wirtschaftlichen Lage der Beklagten als Voraussetzung der Leistungsverpflichtung der Beklagten kein Mitbestimmungsrecht zu, da damit das Synallagma der Arbeitsvertragsparteien betroffen ist (vgl. BAG v. 16.7. 1991 - 1 ABR 66/90, NZA 1992, 178, unter B. II. 3. a = Rz. 29 [juris]).

    Hierher rechnen alle Leistungen des Arbeitgebers mit Entgeltcharakter (Geld oder Sachleistungen), die mit Rücksicht auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbracht werden (BAG v. 16.7. 1991, a.a.O., Rz. 28 [juris]; BAG v. 10.6. 1986 - 1 AZR 65/84, NZA 1987, 30).

    Die Mitbestimmung hinsichtlich der betrieblichen Lohngestaltung betrifft allein die Strukturformen des Entgelts, einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (BAG v. 16.7. 1991, a.a.O., unter Rz. 29; BAG v. 31.1. 1984 - 1 AZR 174/81, NZA 1984, 167).

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12
    Sie 6 Sa 731/12 -6übersehe aber, dass ein von persönlichen und unternehmerischen Zielen abhängiger Zielbonus keine Sondervergütung, sondern laufendes Arbeitsentgelt sei und demzufolge nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (z.B. Urt. v. 12.4. 2011 - 1 AZR 412/09) nicht mit einer Freiwilligkeitsklausel verknüpft werden könne.

    6 Sa 731/12 - 12 2007, a.a.O. unter Rz. 18; BAG v. 24.10.2007, a.a.O. unter Rz. 12 ff.; BAG v. 30.7.2008, a.a.O., unter Rz. 39; BAG v. 14.9.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 20012, 81, unter Rz. 37; dazu auch ErfK/Preis, 13. Aufl., §§ 305 - 3190 Rz. 72; Preis/Sagan, NZA 2012, 697, 704 ff.; vgl. ferner BAG v. 12.4.2011 - 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989, unter Rz. 33; ferner BAG v. 29.8.2012 - 10 AZR 385/11, NZA 2013, 148, unter Rz. 21).

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

    Auszug aus LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12
    Allerdings fallen einseitige Leistungsbestimmungsrechte im Sinne von §§ 315 ff. BGB nicht unter § 308 Nr. 4 BGB, sofern sie darauf beschränkt sind, dem Verwender die erstmalige Festlegung seiner Leistung zu ermöglichen (BAG v. 16.1. 2013 - 10 AZR 26/12, NJW 2013, 1020, unter Rz. 17; BAG v. 29.8.2012 - 10 AZR 385/11, NZA 2013, 148, unter Rz. 32).

    6 Sa 731/12 - 12 2007, a.a.O. unter Rz. 18; BAG v. 24.10.2007, a.a.O. unter Rz. 12 ff.; BAG v. 30.7.2008, a.a.O., unter Rz. 39; BAG v. 14.9.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 20012, 81, unter Rz. 37; dazu auch ErfK/Preis, 13. Aufl., §§ 305 - 3190 Rz. 72; Preis/Sagan, NZA 2012, 697, 704 ff.; vgl. ferner BAG v. 12.4.2011 - 1 AZR 412/09, NZA 2011, 989, unter Rz. 33; ferner BAG v. 29.8.2012 - 10 AZR 385/11, NZA 2013, 148, unter Rz. 21).

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Auszug aus LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12
    Diese abgeschwächte Zusage stellt bereits eine Umgehung von § 306a BGB dar, da sie inhaltlich auf dasselbe Ergebnis zielt, wie die bedingten Zusagen, nach denen die Leistungserbringung im Belieben des Arbeitgebers stehen soll bzw. die an Voraussetzungen knüpfen, deren Eintritt nur vom Arbeitgeber beeinflusst werden kann und denen das Bundesarbeitsgericht bereits eine "Absage erteilt" hatte (vgl. BAG v. 23.10.2002 - 10 AZR 48/02, NZA 2003, 557, unter Rz. 41, 42 [juris]; BAG NZA 2011, 628, unter Rz. 19).

    Damit ist die Situation derjenigen vergleichbar, da die Vertragsparteien einen kombinierten Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt vereinbaren (vgl. dazu BAG v. 8.12.2010 - 10 AZR 671/09, NZA 2011, 628).

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12
    Dabei ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG v. 24.10.2007, a.a.O. BAG v. 25.4. 2007 - 5 AZR 627/06, NZA 2007, 853).

    Hatte der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung von 25.4.2007 (a.a.O., unter Rz. 20) seine Ausführungen nur aus "laufendes Arbeitsentgelt" beschränkt, so sieht der 10. Senat (Urt. v. 14.9. 2011, a.a.O.) eine unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers darin, dass der Arbeitgeber eine "nach Zeitabschnitten bemessene Vergütung grundlos und noch dazu ohne jegliche Erklärung" einstellen kann.

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12
    Diese abgeschwächte Zusage stellt bereits eine Umgehung von § 306a BGB dar, da sie inhaltlich auf dasselbe Ergebnis zielt, wie die bedingten Zusagen, nach denen die Leistungserbringung im Belieben des Arbeitgebers stehen soll bzw. die an Voraussetzungen knüpfen, deren Eintritt nur vom Arbeitgeber beeinflusst werden kann und denen das Bundesarbeitsgericht bereits eine "Absage erteilt" hatte (vgl. BAG v. 23.10.2002 - 10 AZR 48/02, NZA 2003, 557, unter Rz. 41, 42 [juris]; BAG NZA 2011, 628, unter Rz. 19).
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08

    Weihnachtsgratifikation - Elternzeit

    Auszug aus LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12
    So hatte der 10. Senat in seinem Urteil vom 30.7.2008 (a.a.O., unter Rz. 39), wie auch in der weiteren Entscheidung vom 10.12.2008 (10 AZR 35/08, NZA 2009, 258, unter Rz. 11) vom Arbeitgeber gesetzte Leistungsanreize nicht als statthaft angesehen, wenn er hinsichtlich der Erbringung der Gegenleistung unabhängig von den arbeitnehmerseits erfüllten (weiteren) Leistungsvoraussetzungen selbst entscheiden will.
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Mai 2013 - 6 Sa 731/12 - aufgehoben.
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