Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tariflicher Anspruch eines feuerwehruntauglichen Feuerwehrmannes auf eine tatsächliche Zurverfügungstellung eines neuen Arbeitsplatzes; Folgen der Feuerwehruntauglichkeit eines Feuerwehrmannes bei den Stationierungsstreitkräften
- Wolters Kluwer
- Judicialis
Schutz-TV § 2; ; Schutz-TV § 8 Ziff. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; BGB § 611; ; BGB § 615
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Unterbringungsanspruch eines Feuerwehrmanns bei den US-Stationierungsstreitkräften aufgrund tariflicher Rechtsfolgenregelung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 26.09.2007 - 1 Ca 1610/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07
- BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01
Eingruppierung: Feuerwehrtechnischer Dienst Bundeswehr
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07
In einem solchen Fall darf diese nicht durch die Rechtsprechung im Wege der Auslegung geschlossen werden, weil Artikel 9 Absatz 3 GG die Gestaltung von Tarifverträgen allein den Tarifvertragsparteien zuweist (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2002 - 4 AZR 90/01 = BAGE 101, 1 und vom 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06). - BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06
Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit im öffentlichen Dienst - Tarifablösung - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07
In einem solchen Fall darf diese nicht durch die Rechtsprechung im Wege der Auslegung geschlossen werden, weil Artikel 9 Absatz 3 GG die Gestaltung von Tarifverträgen allein den Tarifvertragsparteien zuweist (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2002 - 4 AZR 90/01 = BAGE 101, 1 und vom 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06). - BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05
Auslegung einer Tarifvereinbarung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07
Zwar ist das rechtliche Interesse an der Erhebung einer Feststellungsklage in der Regel zu verneinen, wenn eine Leistungsklage - hier für die Vergangenheit - möglich ist, allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil in seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (vgl. BAG Urteile vom 07.12.2005 -5 AZR 535/04 = AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG, vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 43 und vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05).
- BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87
Tarifliche Gratifikation
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07
Auch unter Berücksichtigung der für zutreffenden gehaltenen Rechtsprechung des BAG zur Auslegung eines Tarifvertrages, wonach der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien auch über den Wortlaut hinaus zugrunde zu legen ist, soweit sich in den tariflichen Normen Anhaltspunkte dafür finden (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 623/05 und vom 24.11.1988 - 6 AZR 243/87) ergibt keinen Anspruch - im Gegenteil. - BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05
Altersteilzeit - Höhe des Aufstockungsbetrages
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07
Auch unter Berücksichtigung der für zutreffenden gehaltenen Rechtsprechung des BAG zur Auslegung eines Tarifvertrages, wonach der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien auch über den Wortlaut hinaus zugrunde zu legen ist, soweit sich in den tariflichen Normen Anhaltspunkte dafür finden (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 623/05 und vom 24.11.1988 - 6 AZR 243/87) ergibt keinen Anspruch - im Gegenteil. - BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07
Zwar ist das rechtliche Interesse an der Erhebung einer Feststellungsklage in der Regel zu verneinen, wenn eine Leistungsklage - hier für die Vergangenheit - möglich ist, allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil in seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (vgl. BAG Urteile vom 07.12.2005 -5 AZR 535/04 = AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG, vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 43 und vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05). - BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07
Diese Voraussetzungen sind gegeben, weil davon auszugehen ist, dass die Beklagte als Person des öffentlichen Rechts im Falle der Verurteilung ihren Verpflichtungen nachkommen würde, so dass ein weiterer Prozess nicht erforderlich würde (vgl. BAG, Urteil vom 16.07.1998 - 6 AZR 672/96 = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz). - BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07
Zwar ist das rechtliche Interesse an der Erhebung einer Feststellungsklage in der Regel zu verneinen, wenn eine Leistungsklage - hier für die Vergangenheit - möglich ist, allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil in seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (vgl. BAG Urteile vom 07.12.2005 -5 AZR 535/04 = AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG, vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 43 und vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05).
- BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08
Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. März 2008 - 6 Sa 735/07 - aufgehoben.