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   LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01   

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LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01 (https://dejure.org/2002,21278)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2002 - 6 Sa 75/01 (https://dejure.org/2002,21278)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 6 Sa 75/01 (https://dejure.org/2002,21278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fingiertes Arbeitsverhältnis zum Entleiher; Gesetzliche Grundlage für fingierte Arbeitsverhältnisse; Behandlung der Altfälle bei fingierten Arbeitsverhältnissen; Feststellung des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
    Diese Entscheidungsaussage, mit welcher der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts die früher herrschende gegenteilige Ansicht korrigiert (vgl. BAG in EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 18), hat grundsätzlich Zustimmung gefunden (vgl. Hager, gemeins. Anm. zu BAG vom 1. April 1999 und vom 28. Juni 2000, SAE 2000, 317; Urban, Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 13 AÜG; Feuerborn, gemeins. Anm. zu den Urteilen des BAG vom 15. April 1999 und vom 28. Juni 2000, EzA § 1 AÜG Nr. 10).

    Es stellt sich dann allerdings das Problem einer zeitlichen Beschränkung des Wahlrechts (vgl. Hager, SAE 2000, 317, 321), mithin die Frage der Konstruktion einer Wahlpflicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums, wenn der Arbeitnehmer sich für das fingierte Arbeitsverhältnis zum Entleiher entscheiden will.

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
    Insoweit wären auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG NZA 1997, 1246 [BAG 23.04.1997 - 5 AZR 727/95] ; NZA 1998, 330, [BAG 24.09.1997 - 4 AZR 429/95] NZA 2002, 164 [BAG 21.06.2000 - 5 AZR 782/98] ) auch Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Klage angebracht.
  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
    Da der Gesichtspunkt des Arbeitnehmerschutzes es auf der anderen Seite nicht erforderlich macht, dem Arbeitnehmer zur Gewährung seines arbeits- und sozialrechtlichen Status eine doppelte Absicherung auf Dauer zu gewähren, folgt die Berufungskammer der teilweise auch in der Literatur vertretenen Auffassung, wonach dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht dahingehend einzuräumen ist, ob er das Arbeitsverhältnis zum Verleiher fortsetzen oder ein fingiertes Arbeitsverhältnis zum Entleiher geltend machen will (vgl. Ulber, Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz 1998, § 13 AÜG Rdn. 9; Bauer NZA 1995, 205 [EuGH 14.04.1994 - C 392/92]; Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht - Düwel 4.5 Rdn. 301; Urban Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 13 AÜG; anders Hager a.a.O.; Feuerborn a.a.O.).
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
    Insoweit wären auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG NZA 1997, 1246 [BAG 23.04.1997 - 5 AZR 727/95] ; NZA 1998, 330, [BAG 24.09.1997 - 4 AZR 429/95] NZA 2002, 164 [BAG 21.06.2000 - 5 AZR 782/98] ) auch Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Klage angebracht.
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
    Insoweit wären auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG NZA 1997, 1246 [BAG 23.04.1997 - 5 AZR 727/95] ; NZA 1998, 330, [BAG 24.09.1997 - 4 AZR 429/95] NZA 2002, 164 [BAG 21.06.2000 - 5 AZR 782/98] ) auch Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Klage angebracht.
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
    Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 30. Januar 1991 (EzA § 10 AÜG Nr. 3 = NZA 1992, 19 [BAG 30.01.1991 - 7 AZR 497/89] ) eine zeitliche Befristung des Rechts, sich auf ein fingiertes Arbeitsverhältnis zum Entleiher zu berufen, allerdings dort allein unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung gemäß § 242 BGB , abgelehnt.
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97

    Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Ayse Süzen - in NZA 1997, 433; BAG NZA 1997, 1050; NZA 1998, 251; NZA 1998, 31 [BAG 11.09.1997 - 8 AZR 555/95] ; NZA 1998, 534 [BAG 11.12.1997 - 8 AZR 729/96] ; NZA 1999, 420; vgl. EuGH NZA 1997, 433).
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Ayse Süzen - in NZA 1997, 433; BAG NZA 1997, 1050; NZA 1998, 251; NZA 1998, 31 [BAG 11.09.1997 - 8 AZR 555/95] ; NZA 1998, 534 [BAG 11.12.1997 - 8 AZR 729/96] ; NZA 1999, 420; vgl. EuGH NZA 1997, 433).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Ayse Süzen - in NZA 1997, 433; BAG NZA 1997, 1050; NZA 1998, 251; NZA 1998, 31 [BAG 11.09.1997 - 8 AZR 555/95] ; NZA 1998, 534 [BAG 11.12.1997 - 8 AZR 729/96] ; NZA 1999, 420; vgl. EuGH NZA 1997, 433).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Ayse Süzen - in NZA 1997, 433; BAG NZA 1997, 1050; NZA 1998, 251; NZA 1998, 31 [BAG 11.09.1997 - 8 AZR 555/95] ; NZA 1998, 534 [BAG 11.12.1997 - 8 AZR 729/96] ; NZA 1999, 420; vgl. EuGH NZA 1997, 433).
  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97

    Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 25. Januar 2002 - 6 Sa 75/01 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • LAG Hamburg, 15.01.2003 - 4 Sa 90/01

    Verwirkung des Rechts auf Geltendmachung des Bestands eines Arbeitsverhältnisses

    Die Parteien haben die Urteile der Sechsten, Fünften und Dritten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg zu weitgehend parallel gelagerten Fällen zu den Akten gereicht ( - 6 Sa 75/01 - vom 25.01.2002, BL. 416 ff. d. A.; - 5 Sa 75/01 - vom 25.03.2002, BL. 479 ff. d.A. und - 3 Sa 91/01 - vom 13.08.2002, BL. 511 ff. d.A..).

    Es komme in Betracht, dass der Arbeitnehmer in Rechtsanalogie zu dem Widerspruchsrecht nach § 613 ABGB und dem Lösungsrecht nach § 12 KSchG ein Wahlrecht für die Beendigung eines der beiden Arbeitsverhältnisse des gemäß § 13 AÜG zustande gekommenen Doppelarbeitsverhältnisses habe, wie dies die Sechste Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg in dem Parallelverfahren mit Urteil vom 25. Januar 2000 (- 6 Sa 75/01 -) festgestellt habe.

    c) Der Entscheidung der Dritten Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 13. August 2002 ( - 3 Sa 91/01 -) ist auch darin zu folgen, dass vorliegend die Frage offen bleiben konnte, ob gemäß dem Urteil der Sechsten Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2002 ( - 6 Sa 75/01 - ) analog § 12 KSchG und § 613 a BGB ein (zeitlich begrenztes) Wahlrecht des Arbeitnehmers für die Beendigung eines der beiden Arbeitsverhältnisse des gemäß § 13 AÜG zustande gekommenen Doppelarbeitsverhältnisses besteht.

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 269/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Deshalb sei dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang nach § 613a BGB und der Regelung in § 12 Satz 1 KSchG eine Wahlpflicht zwischen dem bisherigen vertraglichen und dem fingierten Arbeitsverhältnis aufzuerlegen (vgl. LAG Hamburg 25. Januar 2002 - 6 Sa 75/01 - Urban Anm. zu BAG AP AÜG § 13 Nr. 1; Bauer NZA 1995, 203, 205; Küttner/Bauer Personalbuch 5. Aufl. Rn. 35 zu Arbeitnehmerüberlassung Nr. 28; aA Feuerborn Gemeinsame Anm. zu BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - und 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - EzA § 1 AÜG Nr. 10; Hager Gemeinsame Anm. zu BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - und 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - SAE 2000, 317).
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 27/03

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem

    Deshalb sei dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang nach § 613a BGB und der Regelung in § 12 Satz 1 KSchG eine Wahlpflicht zwischen dem bisherigen vertraglichen und dem fingierten Arbeitsverhältnis aufzuerlegen (vgl. etwa LAG Hamburg 25. Januar 2002 - 6 Sa 75/01 - Urban Anm. zu BAG AP AÜG § 13 Nr. 1; Bauer NZA 1995, 203, 205; Küttner/Bauer Personalbuch 5. Aufl. Rn. 35 zu Arbeitnehmerüberlassung Nr. 28; a.A. Feuerborn, Gemeinsame Anm. zu BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - und 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - EzA § 1 AÜG Nr. 10; Hager Gemeinsame Anm. zu BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - und 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - SÄE 2000, 317).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 513/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Deshalb sei dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang nach § 613a BGB und der Regelung in § 12 Satz 1 KSchG eine Wahlpflicht zwischen dem bisherigen vertraglichen und dem fingierten Arbeitsverhältnis aufzuerlegen (vgl. etwa LAG Hamburg 25. Januar 2002 - 6 Sa 75/01 - Urban Anm. zu BAG AP AÜG § 13 Nr. 1; Bauer NZA 1995, 203, 205; Küttner/Bauer Personalbuch 5. Aufl. Rn. 35 zu Arbeitnehmerüberlassung Nr. 28; aA Feuerborn Gemeinsame Anm. zu BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - und 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - EzA § 1 AÜG Nr. 10; Hager Gemeinsame Anm. zu BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - und 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - SAE 2000, 317).
  • LAG Hamburg, 13.08.2002 - 3 Sa 88/01

    Feststellungsklage auf Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Folgen eines

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