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   LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15   

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LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15 (https://dejure.org/2016,7350)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2016 - 6 Sa 765/15 (https://dejure.org/2016,7350)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 6 Sa 765/15 (https://dejure.org/2016,7350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Buchst. a ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 275 Abs. 1, Abs. 4, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB, § 9 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, § 7 Abs. 3, 4 BUrlG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 7 BUrlG, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Verzug des Arbeitgebers mit der Gewährung von Resturlaub

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Verzug des Arbeitgebers mit der Gewährung von Resturlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Verzug des Arbeitgebers mit der Gewährung von Resturlaub

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15
    Insbesondere besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 11).

    Dies gilt im Fall des Fehlens einer eigenständigen tariflichen Regelung auch für den tariflichen Mehrurlaubsanspruch (BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21).

    Tarifvertragsparteien können jedoch Urlaubsansprüche, die den Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21; BAG 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 23; BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19).

    Ein "Gleichlauf" ist nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tarifvertraglichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung bzw. zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG 22.05.2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 12; BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 22).

    Eine solche Teilabweichung, wenn sie denn überhaupt anzunehmen wäre, lässt nicht auf den Regelungswillen der Tarifvertragsparteien schließen, sich ansonsten vom Fristenregime des BUrlG lösen zu wollen, zumal sie hier den 31. März des Folgejahres aus der gesetzlichen Regelung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG übernommen haben (ähnlich BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 32).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15
    Tarifvertragsparteien können jedoch Urlaubsansprüche, die den Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21; BAG 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 23; BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19).

    Für einen Regelungswillen der Tarifvertragsparteien, den Mehrurlaub einem eigenen, von dem des Mindesturlaubs abweichenden Fristenregime zu unterstellen, müssen deutliche Anhaltspunkte vorliegen (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 37 ff.; BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 84).

    Auch der Tarifgeschichte (zur Mitmaßgeblichkeit der Tarifgeschichte - vgl. BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 51) lassen sich keine ausreichend deutlichen Anhaltspunkte für einen den aktuellen MTV betreffenden Regelungswillen der Tarifvertragsparteien entnehmen, den Mehrurlaub einem eigenen, von dem des Mindesturlaubs abweichenden Fristenregime zu unterstellen.

  • ArbG Detmold, 15.04.2015 - 2 Ca 1237/14

    Tariflicher Urlaubsanspruch nach Krankheit erfolgreich durchgesetzt

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 15.04.2015 - 2 Ca 1237/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Detmold hat der Klage mit Urteil vom 15.04.2015 - 2 Ca 1237/14 - stattgegeben.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 15.04.2015 - 2 Ca 1237/14 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15
    Für die Beantwortung der Frage, ob Tarifvertragsparteien das Fristenregime für den tariflichen Mehrurlaub eigenständig geregelt haben, ist (allein) die einschlägige tarifliche Bestimmung zum Fristenregime zu untersuchen (BAG 22.05.2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 24 - "eigenständige Prüfung").

    Dieser lässt sich aber bei den tariflichen Regelungen zur Übertragung und Befristung des Urlaubsanspruchs nach dem Inkrafttreten des BUrlG in den später abgeschlossenen Manteltarifverträgen nicht mehr feststellen (zur Erforderlichkeit deutlicher Anhaltspunkte für eine Regelungswillen der Tarifvertragsparteien auch bei Tarifverträgen vor Verkündung der "Schultz-Hoff"-Entscheidung des EuGH vgl. BAG 22.05.2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 23).

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10

    Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche (TVöD)

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15
    Ein "Gleichlauf" ist nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tarifvertraglichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung bzw. zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG 22.05.2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 12; BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 22).

    Hierin kann eine wesentliche Abweichung von § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG gesehen werden (so noch im Ergebnis LAG Hamm 31.01.1984 - 11 Sa 1570/83; ähnlich BAG 22.05.2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 14, im Hinblick auf eine tarifliche Regelung, wonach es ausreicht, dass der Urlaub im Übertragungszeitraum angetreten wird; ebenso BAG 16.07.2013 - 9 AZR 914/11 - Rn. 24).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15
    § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung so zu verstehen, dass gesetzliche Urlaubsansprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 59).

    Für einen Regelungswillen der Tarifvertragsparteien, den Mehrurlaub einem eigenen, von dem des Mindesturlaubs abweichenden Fristenregime zu unterstellen, müssen deutliche Anhaltspunkte vorliegen (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 37 ff.; BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 84).

  • BAG, 17.03.1961 - 5 AZR 429/59

    Urlaubsübertragungsanspruch - Geltendmacung im alten Urlaubsjahr - Angemessene

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung war auch anerkannt, dass das Erfordernis einer unverzögerten Geltendmachung des Urlaubsübertragungsanspruchs unter Berücksichtigung z.B. des UrlaubsG NRW in Tarifverträgen normiert werden konnte (BAG 17.03.1961 - 5 AZR 429/59 -, Rn. 15).
  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84

    Tarifvertrag - Urlaubsanspruch - Anspruch auf Urlaub - Befristung - Rechtsverlust

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15
    Ein Urlaubsanspruch sei nur dann wirksam geltend gemacht, wenn er erfüllt werden kann (BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84 - Rn. 15).
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15
    Tarifliche Ausschlussfristen sind auf Urlaubsansprüche regelmäßig nicht anwendbar (BAG 18.11.2003 - 9 AZR 95/03 - zu B II 1 d der Gründe).
  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12

    Urlaubsabgeltung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15
    Denn der Urlaubsanspruch unterliegt nach § 7 BUrlG und nach § 15 I. Nr. 7 MTV einem eigenständigen Fristenregime (BAG 12.11.2013 - 9 AZR 727/12 -, Rn. 20).
  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11

    Gesetzlicher Urlaub - tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz

  • BAG, 10.08.1967 - 5 AZR 81/67

    Teilurlaub - Wartezeit

  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 944/12

    Tarifliche Übertragung des Urlaubs auf das erste Quartal des Folgejahres ohne das

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

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