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   LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10   

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LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10 (https://dejure.org/2010,4192)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.08.2010 - 6 Sa 789/10 (https://dejure.org/2010,4192)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 (https://dejure.org/2010,4192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 613 a BGB, 263, 264, 533 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang; Unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitsgeberin zur Betriebsstilllegung; Unzulässige Klageänderung in der Berufungsinstanz bei neuem Tatsachenvortrag und fehlender Sachdienlichkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitsgeberin zur Betriebsstilllegung; unzulässige Klageänderung in der Berufungsinstanz bei neuem Tatsachenvortrag und fehlender Sachdienlichkeit

  • rechtsportal.de

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitsgeberin zur Betriebsstilllegung; unzulässige Klageänderung in der Berufungsinstanz bei neuem Tatsachenvortrag und fehlender Sachdienlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10
    Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich daher systematisch aus (vgl. BAG vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollen, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (vgl. BAG vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01).

    Fehlt es daran, ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben, ohne dass es der Feststellung bedarf, dass der tragende Beweggrund für die Kündigung ein Betriebsübergang ist (vgl. BAG vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 158/07

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auszug aus LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich dieser Rechtsprechung ausdrücklich angeschlossen (vgl. BAG vom 22.01.2009 - 8 AZR 158/07 - sowie 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08).

    Eine bloße Funktionsnachfolge erfüllt auch bei solchen Betrieben nicht die Voraussetzungen eines Betriebsüberganges (vgl. BAG vom 22.01.2009 - 8 AZR 158/07).

  • BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 346/90
    Auszug aus LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10
    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks oder Teilzwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (vgl. BAG vom 31.01.1991 - 2 AZR 346/90; 22.01.1998 - 8 AZR 358/95).

    Im Kündigungsschutzprozess nach § 1 Abs. 2 KSchG hat demgegenüber der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, welche die Kündigung bedingen und es ist seine Aufgabe vorzutragen und nachzuweisen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (vgl. BAG vom 31.01.1991 - 2 AZR 346/90).

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10
    Eine auf eine Betriebsstilllegung gestützte Kündigung gehört zu den Kündigungen aus anderen Gründen im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BAG vom 28.04.1988 - 2 AZR 623/87; 19.06.1991 - 2 AZR 127/91).

    Sie liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (vgl. BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91).

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 954/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10
    Das wäre z. B. anders, wenn die bisherigen Feststellungen ohne Weiteres auch eine Entscheidung über die Klageänderung zulassen würden (vgl. BAG vom 27.09.2007 - 8 AZR 954/06, juris).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10
    Die Sachdienlichkeit ist aber regelmäßig zu verneinen, wenn in der Berufungsinstanz ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 733/00, juris m. w. N.).
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10
    In einem solchen Fall überwiegt das schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung das Interesse des Arbeitnehmers an der Weiterbeschäftigung (vgl. BAG vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85, juris).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

    Auszug aus LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10
    Eine Betriebsübernahme kann durchaus mit einer Betriebsverkleinerung einhergehen und auch betriebsbedingte Kündigungen nach dem Sanierungskonzept des Erwerbers ermöglichen (vgl. nur BAG vom 20.03.2003 - 8 AZR 97/02).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

    Auszug aus LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10
    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben hat die Rechtsprechung nämlich den immateriellen Betriebsmitteln, also Geschäftsbeziehungen zu Dritten, Kundenstamm und etwaigen Kundenlisten, Know How und der Einführung des Unternehmens am Markt besondere Bedeutung beigemessen (vgl. BAG vom 27.10.2005 - 8 AZR 568/04).
  • ArbG Bonn, 03.02.2010 - 2 Ca 1889/09

    Bestehen eines Übergangs eines vollständigen Betriebs bzw. Teilbetriebs in Form

    Auszug aus LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.02.2010 - 2 Ca 1889/09 EU - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:.
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98

    Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs

  • LAG Köln, 24.06.2010 - 6 Sa 133/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 331/05

    Betriebsübergang - M

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 358/95

    Betriebsstillegung: außerordentliche Kündigung bei Arbeitnehmer, dessen

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco

  • LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18

    Verdachtskündigung; Tatkündigung; Anhörung des Arbeitnehmers während der

    Das gilt aber dann nicht mehr, wenn eine erneute und nicht bereits offensichtlich rechtswidrige Folgekündigung erfolgt und - soweit es eine ordentliche Kündigung ist - deren Kündigungsfrist abgelaufen ist (BAG vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85, juris, Rz. 26 ff.; ebenso LAG Köln vom 12.08.2010 - 6 Sa 789/10, juris, Rz. 45).
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar ( BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913 ), die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen ( LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 -nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56 ).
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 120/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Köln, 22.03.2011 - 12 Sa 886/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei fehlender

    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks oder Teilzwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG vom 22.01.1998 - 8 AZR 358/95 - Rdnr. 32- nach Juris; LAG Köln vom 12.08.2010 - 6 Sa 789/10 - Rdnr. 29 nach Juris).

    Ein Betriebsübergang kann durchaus mit einer Betriebsverkleinerung einhergehen (LAG Köln v. 12.08.2010- 6 Sa 789/10 Rdnr. 39 nach Juris).

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2017 - 6 Sa 982/16

    Rechtliche Einordnung der Verweisung auf Tarifverträge, "soweit sie für den

    aa) Nach § 533 ZPO, der gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren Anwendung findet, ist eine Klageänderung in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn der Gegner einwilligt oder das Gericht dies für sachdienlich hält und diese auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO bzw. im Arbeitsgerichtsprozess gemäß § 67 ArbGG zugrunde zu legen hat (vgl. Hess LAG v. 31.10.2011 - 17 Sa 761/11 - Rn. 26; LAG L. v. 12.08.2010 - 6 Sa 789/10 - Rn. 41, juris).
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 123/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 116/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    36 2. Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 118/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 125/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 119/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

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