Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5007
LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20 (https://dejure.org/2021,5007)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20 (https://dejure.org/2021,5007)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2021 - 6 Sa 824/20 (https://dejure.org/2021,5007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Urlaubsanspruch - Kurzarbeit

  • IWW

    § 96 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SGB III, § ... 128a ZPO, § 128a Abs. 1 ZPO, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. a) ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG, § 1 BUrlG, § 2 Satz 1 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 111 SGB III, § 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG, § 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 SGB III, § 95 SGB III, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Bei Kurzarbeit Null besteht keine Arbeitspflicht

  • Betriebs-Berater

    Kürzung Urlaubsanspruch - Kurzarbeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Coronabedingte Kürzung von Urlaubstagen

  • rewis.io
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Corona-Virus: Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 7 Abs. 1 EGRL 88/2003, § 1 BUrlG, § ... 3 BUrlG, § 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG, § 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 SGB III, § 128a ZPO Art. 7 Abs. 1 EGRL 88/2003, § 1 BUrlG, § 3 BUrlG, § 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG, § 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 SGB III, § 128a ZPO Art. 7 Abs. 1 EGRL 88/2003, § 1 BUrlG, § 3 BUrlG, § 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG, § 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 SGB III, § 128a ZPO Art. 7 Abs. 1 EGRL 88/2003, § 1 BUrlG, § 3 BUrlG, § 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG, § 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 SGB III, § 128a ZPO Art. 7 Abs. 1 EGRL 88/2003, § 1 BUrlG, § 3 BUrlG, § 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG, § 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 SGB III, § 128a ZPO
    Urlaubsanspruch - Kurzarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit ?Null?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (47)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit und Urlaubsansprüche

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Urlaub bei "Kurzarbeit Null"

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub - Corona-Virus

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kürzt die Kurzarbeit den Urlaub?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona: Urlaub in "Kurzarbeit Null" - Wenn keine Arbeitspflicht besteht, entsteht auch kein Urlaubsanspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anteilige Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit "Null"

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Kurzarbeit Null darf der Jahresurlaub gekürzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit und Urlaub

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen Urlaub bei Kurzarbeit Null anteilig kürzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf der Arbeitgeber für Zeiten von Kurzarbeit den Urlaub kürzen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaub in Corona-Zeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaub bei Kurzarbeit ?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit und Urlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit Null

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit?!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Arbeit, weniger Urlaub - Wie Kurzarbeit Null den Urlaubsanspruch verkürzt!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit Null

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Auswirkungen von Kurzarbeit Null auf den Urlaubsanspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubskürzung bei Kurzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weniger Urlaub wegen Kurzarbeit "Null"?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaub und Kurzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeitergeld: Einkommensteuer und Jahresurlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kurzarbeit Null kann zu anteiliger Kürzung des Jahresurlaubs führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzbarkeit von Urlaubsansprüchen während der Kurzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaubsanspruch während Kurzarbeit null

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf der Arbeitgeber bei Kurzarbeit Null den Urlaubsanspruch kürzen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch von Arbeitnehmern auf Urlaub für Zeiten von Kurzarbeit Null wg. Corona-Lockdown

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch und Kurzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf der Arbeitgeber den Urlaub wegen Kurzarbeit kürzen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit und Urlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    100 % Kurzarbeit kann sich negativ auf Urlaub auswirken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Kurzarbeit Null kein Urlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Jahresurlaubs bei Kurzarbeit zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit und Urlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit Null: Arbeitgeber darf Urlaub anteilig kürzen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit Null

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit Null verkürzt den Jahresurlaubsanspruch

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kürzerer Urlaub durch Kurzarbeit Null

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Urlaubskürzung bei Kurzarbeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub - LArbG lehnt Klage einer Arbeitnehmerin ab

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaub bei Kurzarbeit Null: Wer nicht arbeitet, braucht keine Erholung

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit Null

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1724
  • DB 2021, 1142

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20
    Im Hinblick darauf, dass Urlaub im Jahr 2020 nicht mehr genommen werden kann, ist der Antrag so zu verstehen, dass es der Klägerin um einen Anspruch auf Ersatz-Urlaub geht (vgl. BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 10).

    Der Vorrang der Leistungsklage gilt insoweit nicht (vgl. wiederum BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 10), da eine solche nur im Zusammenhang mit einem konkreten Urlaubsantrag gestellt werden könnte.

    bb) Der Urlaubsanspruch nach den §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG setzt - dem Grunde nach - allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses voraus (vgl. nur BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 21 ff.).

    Weder enthält § 1 BUrlG, nach dem jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, eine Ausnahmeregelung für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses noch nimmt § 2 Satz 1 BUrlG Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis kraft Abrede der Arbeitsvertragsparteien oder aufgrund tariflicher Anordnung ruht, vom Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes aus (st. Rspr., vgl. BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 21 sowie BAG v. 22.01.2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 28 m.w.N.).

    Vielmehr entsteht nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses der volle Urlaubsanspruch (BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 22; BAG v. 22.01.2019 - 9 AZR 10/17 - Rn.29).

    Unter Umständen muss daher die Urlaubsdauer im Kalenderjahr mehrfach berechnet werden (BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 12; BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 27).

    Dies gilt auch, wenn für einzelne Zeiträume eine Befreiung von der Arbeitsverpflichtung, also eine Arbeitszeit von "Null" vereinbart worden ist (vgl. BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 12; BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 35).

    Diese Berechnung des Urlaubsanspruchs steht mit Unionsrecht grundsätzlich im Einklang (hierzu ausführlich BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 36).

    So kann eine andere Berechnung durch anderweitige unionsrechtliche Vorgaben, die Arbeitnehmer besser stellende (nationale) Gesetze, kollektivrechtliche oder vertragliche Vereinbarungen veranlasst sein (BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 37).

    So ist § 3 Abs. 1 BUrlG richtlinienkonform dahin auszulegen, dass Arbeitnehmer, die mit dem Arbeitgeber das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, weil sie wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während des Bezugszeitraums ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen können, Arbeitnehmern gleichzustellen sind, die während dieses Zeitraums tatsächlich arbeiten (BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 37; BAG v. 22.01.2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 30).

    Entsprechendes gilt für Arbeitnehmerinnen, die wegen Mutterschaftsurlaubs ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Arbeitsverhältnisse nicht erfüllen können (BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 37).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Zeiten, in denen ein unbezahlter Sonderurlaub vereinbart wird (BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 -).

    Diese Begründung dürfte allerdings mit Aufgabe der früheren Rechtsprechung durch das Bundesarbeitsgericht (Urteil v. BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17, vgl. insbesondere Rn. 34) überholt sein.

    eee) Der Jahresurlaub der Klägerin für das Jahr 2020 ist damit nach folgender Formel zu berechnen (vgl. BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn.31):.

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20
    aa) Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen gelten die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes auch hinsichtlich des arbeitsvertraglich vereinbarten Mehrurlaubs, wenn die Arbeitsvertragsparteien keine von diesen Regelungen abweichende Vereinbarung getroffen haben (vgl. BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 38).

    aaa) § 3 Abs. 1 BUrlG bestimmt die Zahl der Urlaubstage ausgehend vom Erholungszweck des gesetzlichen Mindesturlaubs in Abhängigkeit von der Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht (BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 11).

    Um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu gewährleisten, ist die Anzahl der Urlaubstage unter Berücksichtigung der für das Urlaubsjahr maßgeblichen, vertraglich vorgesehenen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu ermitteln (allgemeine Meinung, vgl. nur BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 12).

    bbb) Abzustellen ist grundsätzlich auf die für das gesamte Urlaubsjahr arbeitsvertraglich vorgesehene Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 22).

    Unter Umständen muss daher die Urlaubsdauer im Kalenderjahr mehrfach berechnet werden (BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 12; BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 27).

    Dies gilt auch, wenn für einzelne Zeiträume eine Befreiung von der Arbeitsverpflichtung, also eine Arbeitszeit von "Null" vereinbart worden ist (vgl. BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 12; BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 35).

    Auch für die Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell steht einem Arbeitnehmer kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub zu (BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 -).

  • EuGH, 13.12.2018 - C-385/17

    Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Zweck des in Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG jedem Arbeitnehmer gewährleisteten Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH v. 13.12.2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 26).

    Ein Arbeitnehmer kann danach einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub gemäß Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG nur für die Zeiträume erwerben, in denen er Arbeitsleistungen erbracht hat (vgl. EuGH v. 13.12.2018 - C-385/17 [Hein] Rn. 27).

    Vielmehr hat der EuGH seine Rechtsprechung mit Urteil vom 13.12.2018 - C-385/17 - [Hein] für einen Sachverhalt bestätigt, in welchem ein Arbeitnehmer sich bei einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis vorübergehend für insgesamt 26 Wochen in Kurzarbeit befand.

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20
    Weder enthält § 1 BUrlG, nach dem jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, eine Ausnahmeregelung für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses noch nimmt § 2 Satz 1 BUrlG Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis kraft Abrede der Arbeitsvertragsparteien oder aufgrund tariflicher Anordnung ruht, vom Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes aus (st. Rspr., vgl. BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 21 sowie BAG v. 22.01.2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 28 m.w.N.).

    Vielmehr entsteht nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses der volle Urlaubsanspruch (BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 22; BAG v. 22.01.2019 - 9 AZR 10/17 - Rn.29).

    So ist § 3 Abs. 1 BUrlG richtlinienkonform dahin auszulegen, dass Arbeitnehmer, die mit dem Arbeitgeber das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, weil sie wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während des Bezugszeitraums ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen können, Arbeitnehmern gleichzustellen sind, die während dieses Zeitraums tatsächlich arbeiten (BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 37; BAG v. 22.01.2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 30).

  • ArbG Essen, 06.10.2020 - 1 Ca 2155/20

    Kürzung der Urlaubsansprüche bei "Kurzarbeit Null"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20
    I.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 06.10.2020 - Az.: 1 Ca 2155/20 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 06.10.2020 - AZ: 1 Ca 2155/20 - abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 06.10.2020 - 1 Ca 2155/20 - abzuändern und festzustellen, dass der Klägerin aus dem Jahr 2020 ein restlicher Urlaubsanspruch von 2, 5 Urlaubstagen (entsprechend fünf Werktagen) zusteht.

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20
    Soweit der EuGH in Entscheidungen vom 08.11.2012 - C-229/11 und C-230/11 - entschieden habe, dass eine Urlaubskürzung bei Kurzarbeit zulässig sei, habe dies ausschließlich für den Fall gegolten, dass eine entsprechende kollektivrechtliche Regelung bestehe.

    Faktisch sei die Situation der Kurzarbeiter mit derjenigen von Teilzeitbeschäftigten vergleichbar, so dass für ihren Anspruch auf Jahresurlaub der in Paragraf 4 Nr. 2 der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit vorgesehene Pro-rata-temporis-Grundsatz gelte (grundlegend EuGH v. 08.11.2012 - C-229/11 und C-230/11 - [Heimann und Totschin]).

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20
    Im Schrifttum wurde teilweise die gegenteilige Auffassung unter Berufung auf die damalige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Entstehen eines Urlaubsanspruchs während des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses (vgl. zuletzt BAG v. 06.05.2014 - 9 AZR 678/12 -) vertreten (so Oppermann in Hohmeister/Oppermann, § 11 BUrlG Rn. 63).
  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 5 Sa 626/17

    Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit "0"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20
    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass jedenfalls bei vollständiger Herabsetzung der Arbeitszeit durch Kurzarbeit "Null" im gesamten Kalenderjahr auf Grundlage eines Sozialplanes und unter Inanspruchnahme von Transferkurzarbeitergeld gem. § 111 SGB III kein Anspruch auf Urlaub entstehe (LAG Hamm v. 30.08.2017 - 5 Sa 626/17 -).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20
    Zum anderen kann einem sich in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer ohnehin kein Urlaub gewährt werden, weil keine Arbeitspflicht besteht (vgl. BAG v. 16.12.2008 - 9 AZR 164/08 -).
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 453/20

    Virtuelle Gerichtsverhandlungen - alles geht?

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20
    Die erkennende Kammer folgt vollumfänglich den zutreffenden Ausführungen des Urteils der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.01.2021 (12 Sa 453/20, juris, dort Rn. 76-81).
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

    Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. März 2021 - 6 Sa 824/20 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Osnabrück, 08.06.2021 - 3 Ca 108/21

    Gutschrift der vom Arbeitgeber gekürzten Urlaubstage auf dem Urlaubskonto des

    Im Übrigen ist die Beklagte der Auffassung, dass vorliegend eine vergleichbare Sachlage gegeben sei, die das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Entscheidung vom 12.03.2021 zum Aktenzeichen 6 Sa 824/20 beurteilt habe.

    Der Anspruch auf vollen Jahresurlaub setzt nach §§ 1,3 Abs. 1 BUrIG allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus ( LAG Düsseldorf 12.3.2021 - 6 Sa 824/20 m.w.N.).

    Dabei kann vorliegend dahinstehen bleiben, ob entsprechend der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20 , dort Randziffer 37 dieses auch dann für solche Kurzarbeitszeiten im Betrieb eines Arbeitgebers gilt, wenn für einzelne Zeiträume eine Befreiung von der Arbeitspflicht, also eine Arbeitszeit von "Null" vereinbart worden ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 9 Sa 1/21

    Reduzierung des Urlaubsanspruchs durch "Kurzarbeit Null"

    Das hat bereits das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 12. März 2021 - 6 Sa 824/20) überzeugend dargelegt; auf dieses Urteil wird ebenfalls Bezug genommen.

    § 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 SGB III läuft bei einer Kürzung des jährlichen Urlaubsanspruchs infolge Kurzarbeit "Null" auch nicht etwa ins Leere, denn der vor Beginn der Kurzarbeit anteilig erworbene Urlaubsanspruch bleibt dem Arbeitnehmer erhalten und kann unter den Voraussetzungen des § 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 SGB III vorrangig eingebracht werden (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2021 - 6 Sa 824/20 -, Rn. 48, juris).

    Zum anderen kann einem sich in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer ohnehin kein Urlaub gewährt werden, weil keine Arbeitspflicht besteht (vgl. BAG v. 16.12.2008 - 9 AZR 164/08 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2021 - 6 Sa 824/20 -, Rn. 52 - 53, juris).

    Aus diesem Grund ist es weder von Relevanz, ob die Freizeit trotz einer möglichen vorzeitigen Beendigung der Kurzarbeit planbar ist, noch ob Arbeitnehmer in der Zwischenzeit Auflagen der zuständigen Agentur für Arbeit zu erfüllen haben (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2021 - 6 Sa 824/20 -, Rn. 50, juris).

    Zudem ist unter dem Aktenzeichen 9 AZR 225/21 eine Revision gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 12. März 2021 - 6 Sa 824/20 anhängig.

  • ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20

    Kurzarbeitsklausel, AGB-Kontrolle einer Klausel zur Einführung von Kurzarbeit,

    Die Klägerin hat aber ein Interesse daran, unabhängig von einem derartigen konkreten Urlaubsantrag bereits vorab den Umfang des ihr zustehenden Urlaubs klären zu lassen (vgl. LAG Düsseldorf vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20 Rn. 23).

    Jedenfalls für die Fälle, in denen konjunkturbedingt für ganze Kalendermonate Kurzarbeit "Null" vereinbart worden ist, gilt nichts anderes (LAG Düsseldorf vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20 Rn. 35 ff., mit umfassender Darstellung des Meinungsstandes auch in der Literatur).

    Dieser Erholungszweck kann während der Monate, in denen Kurzarbeit "Null" vereinbart wurde, nicht eintreten (LAG Düsseldorf vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20).

    Soweit in § 11 Abs. 1 S. 3 BurlG geregelt ist, dass Verdienstkürzungen infolge Kurzarbeit bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht zu haben bleiben, betrifft dies nach Überschrift, Wortlaut und Gesetzessystematik nur die Höhe der Urlaubsvergütung, nicht die davon zu trennende Frage, wie viele Urlaubstage dem Arbeitnehmer zustehen (LAG Düsseldorf vom 12.03.2021 - 6 Sa 824/20 Rn. 42 f.).

    Für die Frage der Entstehung des Urlaubsanspruchs kommt es allein auf die Arbeitspflicht, nicht auf die Frage des konkreten Erholungserfolgs des jeweiligen Arbeitnehmers an (LAG Düsseldorf vom 12.3.2021 - 6 Sa 824/20 Rn. 46).

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    Dem Anspruch auf Zahlung des Urlaubsgelds steht es auch nicht entgegen, dass der Urlaubsanspruch der klägerischen Partei unter Umständen aufgrund der Anordnung der Kurzarbeit gekürzt wurde (vgl. hierzu Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu den Urteilen vom 30. November 2021 - 9 AZR 225/21, 9 AZR 234/21; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Mai 2021 - 9 Sa 1/21 - Rn. 65, NZA-RR 2021, 585; LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2021 - 6 Sa 824/20 - Rn. 40, juris).

    Auch die Kürzung des Urlaubsanspruchs im Falle der Kurzarbeit erfolgt über die Anwendung der gesetzlichen Regelung des § 3 BUrlG (vgl. hierzu Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu den Urteilen vom 30. November 2021 - 9 AZR 225/21, 9 AZR 234/21; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Mai 2021 - 9 Sa 1/21 - Rn. 65, NZA-RR 2021, 585; LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2021 - 6 Sa 824/20 - Rn. 40, juris).

  • LAG Hamm, 02.12.2021 - 5 Sa 824/21

    Urlaubsanspruch bei Arbeitslosengeldbezug im Rahmen der Gleichwohlgewährung

    Bestätigt werde diese Auffassung auch durch die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 12.03.2021 (6 Sa 824/20), welches auch bei Kurzarbeit von einer Suspendierung der Arbeitspflicht und damit dem Entfall von Urlaubsansprüchen ausgehe, wobei die Interessenlagen in beiden Konstellationen vergleichbar seien.

    b) Eine Kürzung der Urlaubsansprüche ergibt sich daher weder aus der Rechtsprechung des EuGH - und zwar auch und gerade nicht im Hinblick der aktuellen Entscheidung des LAG Düsseldorf zur Kurzarbeit (LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2021, 6 Sa 824/20, juris), noch der darauf basierenden bisher nur als Pressemitteilung veröffentlichten Entscheidung des BAG (Urteil vom 30. November 2021, 9 AZR 225/21, Vorinstanz LAG Düsseldorf wie vor), da der Unterschied des Schicksals des Urlaubsanspruchs bei Krankheit und Kurzarbeit geklärt ist.

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    Auch die Kürzung des Urlaubsanspruchs im Falle der Kurzarbeit erfolgt über die Anwendung der gesetzlichen Regelung des § 3 BUrlG (vgl. hierzu Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu den Urteilen vom 30. November 2021 - 9 AZR 225/21, 9 AZR 234/21; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Mai 2021 - 9 Sa 1/21 - Rn. 65, NZA-RR 2021, 585; LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2021 - 6 Sa 824/20 - Rn. 40, juris).
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 13/21

    Energiekostenrabatt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; tarifliche

    Mit diesem Verständnis liefe die Norm mangels relevanten Anwendungsbereichs ins Leere (vgl. bereits LAG Düsseldorf 13.01.2021 - 12 Sa 453/20, juris Rn. 76 ff.; LAG Düsseldorf 12.03.2021 - 6 Sa 824/20, juris Rn. 21 f.; wie hier auch MüKOZPO/G., 6. Aufl. 2020, § 128a Rn. 5; Klasen in Ory/Weth, jurisPK-ERV, Band 2, 1. Aufl., § 128a ZPO [Stand 01.09.2020] Rn. 9; Manz/Spoenle, MDR 2020, 637, 639; Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 128a Rn. 2; BeckOKZPO/von Selle, 39. Edition [Stand 01.12.2020], § 128a Rn. 6; Windau, AnwBl. 2021, 26, 28).
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 844/20

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage

    Mit diesem Verständnis liefe die Norm mangels relevanten Anwendungsbereichs ins Leere (vgl. bereits LAG Düsseldorf 13.01.2021 - 12 Sa 453/20, juris Rn. 76 ff.; LAG Düsseldorf 12.03.2021 - 6 Sa 824/20, juris Rn. 21 f.; wie hier auch MüKOZPO/Fritsche, 6. Aufl. 2020, § 128a Rn. 5; Klasen in Ory/Weth, jurisPK-ERV, Band 2, 1. Aufl., § 128a ZPO [Stand 01.09.2020] Rn. 9; Manz/Spoenle, MDR 2020, 637, 639; Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 128a Rn. 2; BeckOKZPO/von Selle, 39. Edition [Stand 01.12.2020], § 128a Rn. 6; Windau, AnwBl. 2021, 26, 28).
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 869/20

    Betriebliche Altersversorgung - Bemessungsgrundlage

    Mit diesem Verständnis liefe die Norm mangels relevanten Anwendungsbereichs ins Leere (vgl. bereits LAG Düsseldorf 13.01.2021 - 12 Sa 453/20, juris Rn. 76 ff.; LAG Düsseldorf 12.03.2021 - 6 Sa 824/20, juris Rn. 21 f.; wie hier auch MüKOZPO/Fritsche, 6. Aufl. 2020, § 128a Rn. 5; Klasen in Ory/Weth, jurisPK-ERV, Band 2, 1. Aufl., § 128a ZPO [Stand 01.09.2020] Rn. 9; Manz/Spoenle, MDR 2020, 637, 639; Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 128a Rn. 2; BeckOKZPO/von Selle, 39. Edition [Stand 01.12.2020], § 128a Rn. 6; Windau, AnwBl. 2021, 26, 28).
  • ArbG Ulm, 09.07.2021 - 6 Ca 597/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht