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   LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03   

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https://dejure.org/2003,10633
LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03 (https://dejure.org/2003,10633)
LAG München, Entscheidung vom 16.12.2003 - 6 Sa 849/03 (https://dejure.org/2003,10633)
LAG München, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 6 Sa 849/03 (https://dejure.org/2003,10633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der betrieblichen Übung; Entstehen einer betrieblichen Übung bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern; Regelmäßige stillschweigende Annahme der aus der betrieblichen Übung erwachsenden Ansprüche durch die Arbeitnehmer; Anforderungen an eine betriebliche Übung der ...

  • Judicialis

    DÜG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DÜG § 1
    Betriebliche Übung zur Erhöhung von Löhnen und Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung bei nicht tarifgebundenem Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03
    Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber kann eine betriebliche Übung zur Erhöhung von Löhnen und Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Betrieb nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (hier verneint in Anlehnung an BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 EzA § 259 ZPO Nr. 1).

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit dem Entstehen einer betrieblichen Übung bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern bereits grundlegend befasst (Urteil vom 16. Januar 2002 - 5 AZR 115/00 - AP Nr. 56 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und Urteil vom 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - EzA § 259 ZPO Nr. 1) und bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber das Entstehen einer betrieblichen Übung der Erhöhung von Löhnen und Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur angenommen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gebe, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen wolle; die jahrelange Übernahme der Tariflohnerhöhungen für sich genommen lasse eine solche betriebliche Übung noch nicht entstehen.

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (vgl. dazu BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - aaO, unter H. 1. und 2. der Gründe).

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit dem Entstehen einer betrieblichen Übung bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern bereits grundlegend befasst (Urteil vom 16. Januar 2002 - 5 AZR 115/00 - AP Nr. 56 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und Urteil vom 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - EzA § 259 ZPO Nr. 1) und bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber das Entstehen einer betrieblichen Übung der Erhöhung von Löhnen und Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur angenommen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gebe, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen wolle; die jahrelange Übernahme der Tariflohnerhöhungen für sich genommen lasse eine solche betriebliche Übung noch nicht entstehen.

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (st. Rspr. vgl zuletzt BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP Nr. 56 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; 16. September 1998-5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54; BAG 4. Mai 1999 -10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv).

    Mit den in Anlehnung an Tariflohnerhöhungen erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariflohnerhöhungen weiterzugeben (Senat 16. Januar 2002 aaO; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - nv).

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00

    Bezugnahme auf tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03
    Mit den in Anlehnung an Tariflohnerhöhungen erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariflohnerhöhungen weiterzugeben (Senat 16. Januar 2002 aaO; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - nv).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03
    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen muss, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (vgl. BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - BAGE 49, 290).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (st. Rspr. vgl zuletzt BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP Nr. 56 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; 16. September 1998-5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54; BAG 4. Mai 1999 -10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (st. Rspr. vgl zuletzt BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP Nr. 56 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; 16. September 1998-5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54; BAG 4. Mai 1999 -10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00

    Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem

    Auszug aus LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (st. Rspr. vgl zuletzt BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP Nr. 56 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; 16. September 1998-5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54; BAG 4. Mai 1999 -10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Dezember 2003 - 6 Sa 849/03 - wird in Höhe von 215, 39 Euro nebst Zinsen als unzulässig verworfen, im Übrigen zurückgewiesen.
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