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LAG Niedersachsen, 06.03.2002 - 6 Sa 882/01 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Eigenbeteiligung an der Umlage zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse; Geltungsvoraussetzungen für den Verweis auf die AVR der gliedkirchlich-diakonischen Arbeitsrechtsregelung; Beitritt der Einrichtung gemäß § 1 Abs. 2 ARRGD; Anwendbarkeit der AVR-K auf das ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eigenbeteiligung an der Umlage zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse; Geltungsvoraussetzungen für den Verweis auf die AVR der gliedkirchlich-diakonischen Arbeitsrechtsregelung; Beitritt der Einrichtung gemäß § 1 Abs. 2 ARRGD; Anwendbarkeit der AVR-K auf das ...
- Judicialis
AVR-DW-EKD § 1 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVR-DW-EKD § 1 a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 09.03.2001 - 7 Ca 619/00
- LAG Niedersachsen, 06.03.2002 - 6 Sa 882/01 B
- BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 311/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas
Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.03.2002 - 6 Sa 882/01
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Urteil vom 6.11.1996 - 5 AZR 334/95 - AP Nr. 1 zu § 10 a AVR Caritasverband entschieden, dass es bei tarifvertraglichen Regelungen nicht Sache der Gerichte ist zu prüfen, ob jeweils die gerechteste oder zweckmäßigste Regelung gefunden wurde.
- BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 311/02
Zurückweisung der Revision
Beklagter, Berufungskläger und Revisionsbeklagter, hat der Dritte S enat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17. Juni 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Reinecke, die Richter am Bundesarbeitsgericht Bepler und Breinlinger sowie die ehrenamtlichen Richter Born und Furchtbar für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. M ärz 2002 - 6 Sa 882/01 B - wird zurückgewiesen.