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   LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94   

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https://dejure.org/1994,7313
LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94 (https://dejure.org/1994,7313)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14.10.1994 - 6 Sa 89/94 (https://dejure.org/1994,7313)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14. Oktober 1994 - 6 Sa 89/94 (https://dejure.org/1994,7313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandlungstermin; Terminierung; Terminsverlegung; Erheblicher Grund; Antrag auf Terminverlegung; Versäumnisurteil; Verhandeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Antrag auf Terminsverlegung - Erlass eines Zweiten Versäumnisurteils

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ohne Rechtswegerschöpfung - Verletzung

    Auszug aus LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
    Ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhaltens, das aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleiten ist (BVerfG, Beschluß vom 05.03.1990 - 1 BvR 232/89 - NZA 1990, 579 zu II 2 b der Gründe), war nicht festzustellen.

    Darüber, ob eine verfahrensrechtliche Möglichkeit der Rechtsmittelzulassung besteht, haben die Fachgerichte jedoch selbst zu befinden (BVerfG, Beschluß vom 05.03.1990 - 1 BvR 232/89 - NZA 1990, 579 zu II 1 der Gründe).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
    Die Grenze hierzu ist vielmehr erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder das Gericht die Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (BVerfG, Beschluß vom 10.07.1990 - 1 BvR 984, 985/87 - BVerfGE 82, 286, 299 zu C II 2 der Gründe).
  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung

    Auszug aus LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
    Ebeno wie eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vom Revisionsgericht grundsätzlich nur auf entsprechende Rüge hin zu berücksichtigen ist (Erwin Marx, Der gesetzliche Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, 1969, S. 123; dahingestellt BAG, Urteil vom 28.09.1961 - 2 AZR 32/60 - BAGE 11, 276 = AP § 551 ZPO Nr. 3), müßte dies wohl auch im Rahmen einer analogen Anwendung des § 513 Abs. 2 ZPO verlangt werden, weil erst durch die schlüssige Darlegung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 513 Abs. 2 ZPO die Berufungsinstanz eröffnet wird.
  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Auszug aus LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
    Dies ist für den Fall einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG mit der Begründung abgelehnt worden, daß es in § 513 Abs. 2 ZPO lediglich um eine Regelung des Sonderfalls der Säumnis gehe, eine sonstige Verletzung des rechtlichen Gehörs dem jedoch nicht vergleichbar sei (BGH, Urteil vom 19.10.1989 - III ZR 111/88 - NJW 90, 838 zu II 3 b der Gründe).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
    Von Willkür kann nur die Rede sein, wenn sich die Entscheidung eines Gerichts bei Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG, Beschluß vom 30.06.1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45, 48 f zu II 1 der Gründe).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
    Dafür genügt zwar, daß eine solche Möglichkeit nicht auszuschließen ist (BVerfG, Urteil vom 20.03.1956 - 1 BvR 479/55 - BVerfGE 4, 412, 418 zu I 4 der Gründe).
  • BAG, 26.05.1961 - 1 AZR 592/59

    Besetzung des Landesarbeitsgerichts - Anzahl der Landesarbeitsrichter -

    Auszug aus LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
    Dabei steht es auch nicht im Ermessen des Vorsitzenden, ob er die ehrenamtlichen Richter an der Entscheidung beteiligt (vgl. BAG, Urteil vom 26.05.1961 - 1 AZR 592/59 - BAGE 11, 128 = AP § 16 ArbGG 1953 Nr. 1; unklar Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 1990, § 55 R 17).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
    Allerdings braucht der Termin zur mündlichen Verhandlung nicht stets mit der Antragstellung zu beginnen (BGH, Beschluß von 12.10.1989 - VII ZB 4/89 - BGHZ 109, 41 zu II 1 d der Gründe), und kann auch ohne Antragstellung in eine Verhandlung zur Sache eingetreten werden (LAG Berlin, Urteil vom 02.06.1992 - 11 Sa 28/92 - zu I 1 b der Gründe; Sydow/Busch/Krantz, ZPO, 20. Aufl. 1930, zu § 333).
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
    Dies wäre erst dann der Fall gewesen, wenn beim Kläger krankhafte Vorstellungen oder Empfindungen derart beherrschend geworden wären, daß eine Bestimmung seines Willens durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91 zu II der Gründe).
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84

    Krankheitsbedingte Verhinderung am Erscheinen zu einem Prozesstermin - Ausbleiben

    Auszug aus LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
    Zudem bestand aufgrund des zeitlichen Abstands von mehr als zwei Monaten bis zum Einspruchs-Kammertermin ausreichend Zeit, zumindest für eine dem Kläger zur Seite stehende anwaltliche Untervertretung am Gerichtsort zu sorgen, die sich unschwer in den bislang nur aus der Klageschrift bestehenden Prozeßstoff hätte einarbeiten können (vgl. BAG, Urteil vom 14.11.1985 - 2 AZR 652/84 - AP § 251 a ZPO Nr. 1 zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 08.04.1974 - 2 AZR 542/73

    Rechtsmittel - Berufung - Zweites Versäumnisurteil - Erste Instanz - Begründung -

  • BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 355/81

    Arglistige Täuschung - Anfechtung - Anfechtungsfrist

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

  • BVerfG, 17.01.1994 - 1 BvR 245/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung der

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • LAG Berlin, 02.06.1992 - 11 Sa 28/92

    Arbeitsgerichtsverfahren: streitige Entscheidung ohne Antrag

  • LAG Hessen, 04.10.2005 - 4 Ta 448/05

    Säumnis - Verkündungstermin

    Nach überwiegender Meinung enthält § 55 Abs. 1 ArbGG dagegen eine zwingende, die gesamte Instanz regelnde Zuständigkeitsentscheidung (LAG Berlin 14.10.1994 - 6 Sa 89/94 - LAGE ZPO § 513 Nr. 10, zu 1.3; 14.07.1997 - 9 Sa 52/97 - LAGE BGB § 626 Nr. 108, zu I. 1. b); LAG Rheinland-Pfalz 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96 - LAGE ArbGG 1979 § 68 Nr. 1, zu II. 2.; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 55 Rz 17, 22 a, § 59 Rz 40; Schütz in GK-ArbGG, Stand: September 2005, § 55 Rz 7, 8, § 59 Rz 44, 45; HWK-Ziemann, § 55 ArbGTG Rz 11; Baur in Gift/Baur, Das Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, E Rz 972; Zwanziger in Kittner/Zwanziger, Arbeitsrecht, 3. Aufl., § 166 Rz 184; Ascheid in Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 10 Rz 11; ErfK-Koch, 5. Aufl., § 55 Rz 4).

    Sie wäre auch mit der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (LAG Berlin 14.07.1997, a.a.O., zu I. 1. b); Germelmann, a.a.O., § 55 Rz 22 a; Schütz, a.a.O., § 55 Rz 7, 8, 18; Ziemann, a.a.O., § 55 ArbGG, Rz 1; Koch, a.a.O., § 55 ArbGG Rz 2, 4; zu Unrecht a.A. LAG Berlin 14.10.1994, a.a.O., zu 1.3; Helml, a.a.O., § 55 Rz 5).

  • OLG Bamberg, 24.08.1995 - 2 UF 56/95

    Berufung des Unterhaltspflichtigen wegen des Erlasses eines

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  • LAG Berlin, 20.06.1995 - 3 Sa 31/95

    Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach §§ 38 Abs. 1 , 15

    Da sich der Kläger im Termin an der ausführlichen Erörterung der Sach- und Rechtslage beteiligt hat, sich dann aber nach Scheitern des Versuchs einer vergleichsweisen Einigung dazu entschlossen hat, keinen Antrag zu stellen, ist es durchaus fraglich, ob er ungeachtet der Regelung des § 333 ZPO als säumig anzusehen gewesen ist (für fehlende Säumnis bei dieser Fallgestaltung: LAG Berlin 11 Sa 28/92 vom 02. Juni 1992, AuR 93, 376; LAG Berlin 6 Sa 89/94 vom 14. Oktober 1994).
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