Rechtsprechung
   LAG Köln, 14.12.1995 - 6 Sa 933/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4466
LAG Köln, 14.12.1995 - 6 Sa 933/95 (https://dejure.org/1995,4466)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.12.1995 - 6 Sa 933/95 (https://dejure.org/1995,4466)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 6 Sa 933/95 (https://dejure.org/1995,4466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 615
    Annahmeverzug: Wegfall der Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitnehmer; Weiterbeschäftigung; Annahmeverzug; Arbeitgeber

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64

    Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.1995 - 6 Sa 933/95
    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, wenn er eine zumutbare Arbeit nicht annimmt, wobei die Frage der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben zu bestimmen ist (BAG, Urteil vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 -, AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit).
  • LAG Hamm, 18.10.1985 - 16 Sa 386/85

    Annahmeverzug des Arbeitgebers; Auslandsaufenthalt der Arbeitnehmers;

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.1995 - 6 Sa 933/95
    Nach anderer Meinung endet der Annahmeverzug des Arbeitgebers bereits dann, wenn dieser vorbehaltlos und ohne Befristung dem Arbeitnehmer die Erfüllung der vertraglichen Leistung anbietet, wobei ein Zusatz wie etwa "bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses" nicht als Befristung, sondern als Hinweis auf die Rechtslage auszulegen sein soll (so LAG Hamm, Urteil vom 18.10.1985, DB 1986, 1394).
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus LAG Köln, 14.12.1995 - 6 Sa 933/95
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bei einer Kündigung eine Beseitigung des Annahmeverzugs nur dadurch möglich, dass die vom Arbeitnehmer angebotene Leistung als die vom Schuldner aufgrund des noch bestehenden Vertrages zu erbringende Leistung akzeptiert wird, wobei eine Annahme der Arbeitsleistung als Erfüllung des Arbeitsvertrages dann nicht erfolgen kann, wenn der Arbeitgeber auf der Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung beharrt (BAG, Urteil vom 14.11.1985, EzA § 615 BGB Nr. 46 = DB 1986, 1878).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Zwar greift § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG bei außerordentlichen Kündigungen nicht ein (§ 102 Abs. 3 BetrVG); die Wertung des Gesetzes, daß die Weiterbeschäftigung nicht unzumutbar sein kann, wenn der Arbeitnehmer kraft Gesetzes ein entsprechendes Verlangen stellt, trifft aber auch auf den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch zu (vgl. LAG Köln 14. Dezember 1995 - 6 Sa 933/95 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 6; LAG München 9. Mai 2001 - 9 Sa 1207/00 - RzK I 13a Nr. 55; KR/Spilger 6. Aufl. § 11 KSchG Rn. 41; Erman/Belling BGB 10. Aufl. § 615 Rn. 45, 47; Staudinger/Richardi [1999] BGB § 615 Rn. 156 ff.; ferner Heinze Personalplanung, Einstellung und Kündigung 1982 Rn. 626; APS/Biebl § 11 KSchG Rn. 21 ff., 24 ff.; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1777).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99

    Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

    Welche Rechtsfolgen sich ergeben, wenn der Arbeitnehmer das Angebot des Arbeitgebers ablehnt, für die Dauer des Kündigungsschutzrechtsstreits die Arbeit vorläufig aufzunehmen, ist nicht zu entscheiden (vgl. BAG 14. November 1985 aaO; LAG Köln 14. Dezember 1995 - 6 Sa 933/95 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 6).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2021 - 19 Sa 51/20

    Prozessarbeitsverhältnis - Beschäftigung aufgrund Titel - zumutbare Arbeit -

    Die Ablehnung dieses Arbeitsangebots widerspricht dann dem vom Arbeitnehmer selbst geäußerten Wunsch auf Weiterbeschäftigung und stellt ein böswilliges Verhalten dar (LAG Köln 12. Dezember 1995 - 6 Sa 933/95 - Beck Online).
  • LAG München, 09.05.2001 - 9 Sa 1207/00

    Streit über das Bestehen eines Vergütungsanspruchs aus Annahmeverzug;

    Hierbei ist aber auch zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer einen Antrag auf Weiterbeschäftigung rechtshängig gemacht hat, denn damit lässt er erkennen, dass das Interesse an Weiterbeschäftigung dem an Rehabilitation vorgeht (LAG Köln AP Nr. 6 zu § 615 BGB Böswilligkeit).

    Das Berufungsgericht teilt die Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Köln (AP Nr. 6 zu § 615 BGB Böswilligkeit), dass ein Arbeitnehmer, der einen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellt, zu erkennen gibt, dass er die bisherige Arbeit auch vor dem rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses weitermachen möchte und er damit sein Weiterbeschäftigungsverlangen über ein ledigliches Rehabilitationsinteresse stellt.

  • LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98

    Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers bei Obsiegen des Klägers in 1. Instanz;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.12.1995 - 6 Sa 933/95 - LAGE Nr. 45 zu § 615 BGB .
  • LAG Brandenburg, 12.09.2000 - 2 Sa 195/00

    Arbeitsentgelt: Verzugslohn bei Versetzung ohne Beteiligung des Betriebsrats

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Literatur weitgehend geteilt wird, muss aus dem Gebot der § 615 Satz 2 BGB bzw. § 11 Satz 2 KSchG an den Arbeitnehmer, aus dem Annahmeverzug keinen Gewinn zu ziehen, für die Frage der Zumutbarkeit gerade auf die Umstände des Einzelfalles abgestellt werden (BAG AP Nr. 5 und Nr. 4 zu § 615 BGB Böswilligkeit; AP Nr. 32 zu § 2 KSchG 1969; vgl. auch LAG Köln, AP Nr. 6 zu § 615 BGB Böswilligkeit und KR-Spillger, § 11 KSchG Rdnr. 41 ff).
  • ArbG Berlin, 05.05.2004 - 7 Ca 32770/03

    Unzumutbarkeit eines dem Arbeitnehmer angebotenen Dauerarbeitsverhältnisses

    Die Frage der Zumutbarkeit ist eine Einzelfallfrage (ErfK/Ascheid, 4. Aufl. [2004], §KSchG Rn. 9), die unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben zu beantworten ist (BAG [14.11.1985] - 2 AZR 98/84 - AP § 615 BGB Nr. 39 ; BAG [18.06.1965] - 5 AZR 351/64 - AP § 615 BGB Böswilligkeit Nr. 2; LAG Köln [14.12.1995] = AP § 615 BGB Böswilligkeit Nr. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht