Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 20.09.2002

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 20.08.2002 - 6 Sa 95/01   

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https://dejure.org/2002,19763
LAG Hamburg, 20.08.2002 - 6 Sa 95/01 (https://dejure.org/2002,19763)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20.08.2002 - 6 Sa 95/01 (https://dejure.org/2002,19763)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20. August 2002 - 6 Sa 95/01 (https://dejure.org/2002,19763)
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Anforderungen an dringende betriebliche Erfordernisse; Berücksichtigung aller Mitarbeiter bei der Sozialauswahl, wenn ein gemeinsamer Betrieb vorliegt; Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Konzern; Rechtmäßigkeit ...

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   LAG Hamburg, 20.09.2002 - 6 Sa 95/01   

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https://dejure.org/2002,31286
LAG Hamburg, 20.09.2002 - 6 Sa 95/01 (https://dejure.org/2002,31286)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2002 - 6 Sa 95/01 (https://dejure.org/2002,31286)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2002 - 6 Sa 95/01 (https://dejure.org/2002,31286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG München, 22.12.2008 - 6 TaBVGa 6/08

    Einstweilige Verfügung - Unterlassungsanspruch - Betriebsänderung - Umsetzung von

    Eine Verneinung des Unterlassungsanspruches bedeutete dagegen, den Betriebsrat hinsichtlich seiner Informations- und Beratungsrecht, einschließlich der Möglichkeit, den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung zu ersuchen (§§ 111 Satz 1, 112 Abs. 2 BetrVG) und/oder ggf. die Einigungsstelle seinerseits anzurufen, schutzlos zu stellen (im Ergebnis ebenso z.B. LAG Hamburg v. 20.9.2002 - 6 Sa 95/01; LAG Hamm v. 30.4.2008 - 13 TaBVGa 8/08; LAG Hamm v. 30.7.2007 - 13 TaBVGa 16/07; LAG Hamm v. 30.7.2007 - 10 TaBVGa 17/07, AuR 2008, 117; LAG Schleswig-Holstein v. 20.7.2007 - 3 TaBVGa 1/07, NZA-RR 2008, 188; LAG Thüringen v. 18.8.2003 - 1 Ta 104/03, LAGE BetrVG 2001 § 111 Nr. 1; LAG Thüringen v. 29.6.2000 - 1 TaBV 14/00, LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 17; ebenso DKK/Däubler, BetrVG 11. Aufl., § 112, 112a Rz. 23; ähnlich Lobinger, ZfA 2004, 101, der allerdings eine "Standschaft" des Betriebsrats für die Beschäftigten annimmt; teils einschränkend Richardi/Annuß, BetrVG 11. Aufl., § 111 Rz. 168, bis zum Abschluss der Beratung des Betriebsrats nach § 111 Satz 1 BetrVG; Matthes, Festschrift für Wlotzke, 1996, S. 393, 405).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010 - 3 TaBVGa 12/10

    Einstweilige Verfügung, Betriebsänderung, Unterlassung, Fremdvergabe,

    Eine Verneinung des Unterlassungsanspruches bedeutete dagegen, den Betriebsrat hinsichtlich seiner Informations- und Beratungsrechte, einschließlich der Möglichkeit, den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung zu ersuchen (§§ 111 Satz 1, 112 Abs. 2 BetrVG) und/oder ggf. die Einigungsstelle seinerzeit anzurufen, schutzlos zu stellen (im Ergebnis ebenso z. B. LAG Hamburg vom 20.09.2002 - 6 Sa 95/01; LAG Hamm vom 30.04.2008 - 13 TaBVGa 8/08; LAG Hamm vom 30.07.2007 - 13 TaBVGa 16/07; LAG Hamm vom 30.07.2007 - 10 TaBVGa 17/07, AUR 2008, 117; LAG Schleswig-Holstein vom 20.07.2007 - 3 TaBVGa 1/07, NZA-RR 208, 188; LAG Thüringen vom 18.08.2003 - 1 Ta 104/03 - LAGE BetrVG 2001 § 111 Nr. 1; LAG Thüringen vom 29.06.2000 - 1 TaBV 14/00, LAGE BetrVG 172, § 111 Nr. 17; LAG München vom 22.12.2008 - 6 TaBVGa 6/08; Hessisches LAG vom 19.04.2010 - 4 TaBVGa 3/10; ebenso DKK/Däubler, BetrVG, Rz. 23 zu §§ 112, 112 a).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 607/02

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung des verbliebenen Einzelbetriebes nach

    Die Revision des Klägers gegen das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. September 2002 - 6 Sa 95/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
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