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   LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19   

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LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19 (https://dejure.org/2019,42170)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2019 - 6 Sa 961/19 (https://dejure.org/2019,42170)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 6 Sa 961/19 (https://dejure.org/2019,42170)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    TVöD, Garantiebetrag, Auffüllbetrag, Anrechnung, Mindestentgelt + Gewinn

  • IWW

    TVöD § 17 Abs. 4, §§ ... 519 ZPO, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 66 Abs. 1 S. 1 und 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 und 5 ArbGG, §§ 520 Abs. 3 ZPO, § 64 Abs. 2 lit. b) ArbGG, § 259 ZPO, §§ 257, 258 ZPO, §§ 611 Abs. 1 BGB, 611a Abs. 2 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD § 17 Abs. 4
    TVöD ; Garantiebetrag; Auffüllbetrag; Anrechnung; Mindestentgelt + Gewinn

  • rechtsportal.de

    TVöD § 17 Abs. 4
    Höhe des Garantiebetrages gem. § 17 Abs. 4 TVöD -V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe des Garantiebetrages gem. § 17 Abs. 4 TVöD-V

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19
    (2) § 17 Abs. 4 S. 2 TVöD-V a.F. soll weiter nach dem Gesamtzusammenhang der Eingruppierungsregelungen sowie seinem Sinn und Zweck bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe durch Garantiebeträge einen Mindestentgeltgewinn sicherstellen ( vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L: BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14; BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11; vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT: BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14; BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12; vgl. zu § 16 Abs. 3 S. 2 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, EvKiDVtrO SN: BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 ).

    Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass der Garantiebetrag arbeitgeberseitig und abrechnungstechnisch unter Umständen auch dergestalt ausgewiesen wird, dass die Vergütung nach dem nunmehr zutreffenden neuen Tabellenentgelt erfolgt und der Garantiebetrag als noch verbleibender "Auffüllbetrag" in Höhe der noch verbleibenden Differenz ausgewiesen wird ( so ausdrücklich: BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 ).

    cc) Ob und in welcher Höhe ein Auffüllbetrag bis zur Höhe des Garantiebetrags im Sinne des § 17 Abs. 4 S. 2 TVöD-V a.F. konkret beansprucht werden kann, bestimmt sich im Übrigen nach einer zweistufigen Prüfung ( BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 ).

    Dies entspricht dem vorstehend geschilderten Sinn und Zweck des Garantiebetrags, der einen Mindestentgeltgewinn bezogen auf das Ergebnis der neuen Stufenzuordnung gewähren will ( BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 ).

    Ist dies der Fall, erhält der Mitarbeiter während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags den Garantiebetrag zusätzlich zum ursprünglichen Tabellenentgelt, dem Entgelt der Ausgangsentgeltgruppe ( BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 ).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZN 146/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19
    Eine Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).

    Dass eine Mehrzahl von Arbeitnehmern einer Arbeitgeberin unter den Geltungsbereich einer Norm fällt, kann eine allgemeine Bedeutung allenfalls dann begründen, wenn die zu klärende Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus in weiteren Fällen streitig und maßgeblich für eine Vielzahl bereits anhängiger oder konkret zu erwartender gleichgelagerter Prozesse ist ( BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 5. Oktober 2010 - 5 AZN 666/10 ).

  • ArbG Bochum, 08.05.2019 - 3 Ca 27/19
    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 8. Mai 2019 - 3 Ca 27/19 - abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 8. Mai 2019 -3 Ca 27/19 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19
    Hierzu zählen auch in Zukunft fällig werdende Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern ( BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 ).

    Daher sind die für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in den Antrag aufzunehmen, um einen Streit über die materiellen Voraussetzungen des Anspruchs nicht in das Zwangsvollstreckungsverfahren zu verlagern ( BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12; BAG 9. April 2008 - 4 AZR 104/07; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 ).

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19
    Eine Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZN 1232/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19
    Darauf ist im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2019 auch ausdrücklich hingewiesen worden, ohne dass der Kläger weitere Umstände, die eine grundsätzliche Bedeutung begründen könnten, vorgetragen hätte ( zur Darlegungslast: BAG 15. März 2011 - 9 AZN 1232/10 ).
  • BAG, 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19
    Eine Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19
    Dass eine Mehrzahl von Arbeitnehmern einer Arbeitgeberin unter den Geltungsbereich einer Norm fällt, kann eine allgemeine Bedeutung allenfalls dann begründen, wenn die zu klärende Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus in weiteren Fällen streitig und maßgeblich für eine Vielzahl bereits anhängiger oder konkret zu erwartender gleichgelagerter Prozesse ist ( BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 5. Oktober 2010 - 5 AZN 666/10 ).
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19
    (2) § 17 Abs. 4 S. 2 TVöD-V a.F. soll weiter nach dem Gesamtzusammenhang der Eingruppierungsregelungen sowie seinem Sinn und Zweck bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe durch Garantiebeträge einen Mindestentgeltgewinn sicherstellen ( vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L: BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14; BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11; vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT: BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14; BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12; vgl. zu § 16 Abs. 3 S. 2 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, EvKiDVtrO SN: BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 ).
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12

    Aufhebungsvereinbarung - (außer-) ordentliche Kündigung - Verzugslohn

    Auszug aus LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19
    Daher sind die für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in den Antrag aufzunehmen, um einen Streit über die materiellen Voraussetzungen des Anspruchs nicht in das Zwangsvollstreckungsverfahren zu verlagern ( BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12; BAG 9. April 2008 - 4 AZR 104/07; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 ).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

  • BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

  • BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 281/20

    Garantiebetrag im Tarifbereich der VKA

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2019 - 6 Sa 961/19 - wird zurückgewiesen.
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