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   LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 6 Sa 980/07   

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https://dejure.org/2007,22131
LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 6 Sa 980/07 (https://dejure.org/2007,22131)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2007 - 6 Sa 980/07 (https://dejure.org/2007,22131)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2007 - 6 Sa 980/07 (https://dejure.org/2007,22131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Differenzierung bei der Zuordnung in die Entwicklungsstufen zwischen Studierenden einerseits und Auszubildenden und Beratungsanwärtern andererseits; Notwendigkeit einer Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes durch die Tarifvertragsparteien; Folgen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; TV-BA § 18 Abs. 2; ; TV-BA § 18 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung nach Abschluss der Ausbildung bei der Bundesagentur für Arbeit; unbegründete Feststellungsklage bei sachgerechter Unterscheidung zwischen Auszubildenden und Studierenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 6 Sa 980/07
    Dabei wird der Frage, ob sich diese Bindung aus einer unmittelbaren oder einer nur mittelbaren Geltung des Art. 3 Abs. 1 GG ergibt, vom Bundesarbeitsgericht für den Prüfungsmaßstab keine Bedeutung beigemessen (Urteil vom 27.05.2006 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8 = AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 zu B II der Gründe).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 6 Sa 980/07
    Vielmehr genügt es regelmäßig, wenn sich für ihre vereinbarte Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 zu B II 3 a der Gründe).
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 6 Sa 980/07
    Den Gerichten für Arbeitssachen ist es nur dann erlaubt, anstelle der Tarifvertragsparteien eine im Tarifvertrag entstandene Regelungslücke zu schließen, wenn nur eine einzige Regelung möglich ist, die dem Gleichheitssatz entspricht (BAG, Urteil vom 28.05.1996 - 3 AZR 752/95 - AP TVG Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 143 zu III 1 b der Gründe).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 491/96

    Eingruppierung nach der KAVO: Kindertagesstättenleiterin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 6 Sa 980/07
    Tarifvertragliche Regelungen sind zudem oft ein kompromisshaftes Ergebnis kontroverser Vertragsverhandlungen, weshalb an ihre Systemgerechtigkeit nur äußerst geringe Anforderungen gestellt werden können (BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 4 AZR 491/96 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 11 zu II 4 b a.E. der Gründe).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. September 2007 - 6 Sa 980/07 - wird als unzulässig verworfen.
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