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   LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16   

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LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16 (https://dejure.org/2017,57165)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2017 - 6 Sa 983/16 (https://dejure.org/2017,57165)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 6 Sa 983/16 (https://dejure.org/2017,57165)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Voraussetzungen der Beantragung einer Betriebsrente wegen Erwerbsminderung

  • Betriebs-Berater

    Antragserfordernis bei einer Betriebsrente wegen Erwerbsminderung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 307 BGB, § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG
    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung - Antragserfordernis

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1
    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung; Antragserfordernis

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 ; BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der Voraussetzungen der Beantragung einer Betriebsrente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung ist auf Antrag rückwirkend zu gewähren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag ist rückwirkend zu gewähren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung - Antragserfordernis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung - Die Rente erst ab dem Tag des Antrags zu gewähren, kann Mitarbeiter unangemessen benachteiligen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Invalidenrente ist rückwirkend zu zahlen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrente bei Erwerbsminderung sofort

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pensionskasse und Firma müssen rückwirkend zahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1012
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16
    Darüber hinaus sind u.a. auch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrollfähig, die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden wesentlichen Rechte und Pflichten zum Nachteil des Vertragspartners einschränken (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30, juris).

    In vollem Umfang kontrollfähig sind Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen modifizieren, einschränken und aushöhlen (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30, juris; BGH v. 10.12.2013 - X ZR 24/13 - Rn. 16, juris).

    Abweichungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik unterliegen einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30, juris).

    Bei einer danach erforderlichen wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung der rechtlich anzuerkennenden Interessen der Vertragsparteien ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (vgl. BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 35, juris; BAG v. 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 22, juris).

    Eine geltungserhaltende Reduktion von Klauseln auf den zulässigen Inhalt durch die Gerichte findet grundsätzlich nicht statt (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 44, juris; BAG v. 24.08.2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 25, juris).

    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen - sog. blue-pencil-Test (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 -, Rn. 44, juris; BAG v. 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 43, juris).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist jedoch ausnahmsweise jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 -, Rn. 44, uris; BAG v. 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f., juris).

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16
    in welchem Umfang Ansprüche gegen ihn erhoben werden, um Planungssicherheit zu haben (vgl. hierzu BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 31, juris).

    Ein Antragserfordernis ist in diese Fällen grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 31, juris).

    Allerdings dürfen an die Antragstellung keine unangemessenen Anforderungen gestellt werden, wie dies insbesondere der Fall sein kann, wenn die Antragstellung zu ihrer Wirksamkeit der Beifügung von Unterlagen bedarf (vgl. BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 31, juris).

  • ArbG Solingen, 22.09.2016 - 3 Ca 459/16
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16
    3 Ca 459/16 lev - abgeändert.

    Nach einer mit Zustimmung der Beklagten erfolgten teilweisen Klagerücknahme hinsichtlich des Zinsbeginns beantragt der Kläger, das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 22.09.2016 - AZ: 3 Ca 459/16 lev - abzuändern und.

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16
    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist jedoch ausnahmsweise jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 -, Rn. 44, uris; BAG v. 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f., juris).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16
    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen - sog. blue-pencil-Test (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 -, Rn. 44, juris; BAG v. 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 43, juris).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16
    Eine geltungserhaltende Reduktion von Klauseln auf den zulässigen Inhalt durch die Gerichte findet grundsätzlich nicht statt (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 44, juris; BAG v. 24.08.2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 25, juris).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16
    In der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 22, juris).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16
    Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung haben unterschiedliche Voraussetzungen und können nicht miteinander gleichgestellt werden (vgl. BAG v. 17.03.2016 - 6 AZR 221/15 - Rn. 27, juris).
  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13

    Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16
    In vollem Umfang kontrollfähig sind Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen modifizieren, einschränken und aushöhlen (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30, juris; BGH v. 10.12.2013 - X ZR 24/13 - Rn. 16, juris).
  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16
    Bei einer danach erforderlichen wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung der rechtlich anzuerkennenden Interessen der Vertragsparteien ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (vgl. BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 35, juris; BAG v. 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 22, juris).
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 12.08.2022 - 6 Sa 85/22

    Betriebliche Invaliditätsrente; Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Der Kläger verweist auf eine Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 22.12.2017 - AZ: 6 Sa 983/16 -, die seine Rechtsauffassung stütze.

    Dem stehe das vom Kläger zitierte Urteil der erkennenden Kammer vom 22.12.2017 - 6 Sa 983/16 - nicht entgegen, da sich diese Entscheidung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen bezogen habe.

    (c) Aus dem Urteil der erkennenden Kammer vom 22.12.2017 - AZ: 6 Sa 983/16 - lässt sich entgegen der Ansicht des Klägers nichts Gegenteiliges ableiten.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2023 - 7 Sa 423/21

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsordnung - Auslegung - Antrag -

    Dies habe das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Jahr 2017 (22.12.2017 - 6 Sa 983/16) bereits mit überzeugender Begründung entschieden.

    Für das grundsätzliche Erfordernis einer Antragstellung besteht ein anerkennenswertes und billigenswertes Interesse der Beklagten (vgl. LAG Düsseldorf 22.12.2017 - 6 Sa 983/16 - Rn. 159).

    An die Antragstellung werden vorliegend auch keine unangemessenen Anforderungen gestellt, wie dies insbesondere der Fall sein kann, wenn die Antragstellung zu ihrer Wirksamkeit der Beifügung von Unterlagen bedarf (vgl. BAG 21.02.2017 -3 AZR 542/15 - Rn. 31; LAG Düsseldorf 22.12.2017 - 6 Sa 983/16 - Rn. 160 mwN.).

  • LAG Hamm, 21.09.2022 - 4 Sa 428/22

    Betriebliche Invalidenrente bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des LAG Düsseldorf vom 22.12.2017 (6 Sa 983/16 - juris) beruft, trifft es zu, dass zuletzt einige Landesarbeitsgerichte erwogen haben, ob eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von 307 Abs. 1 S. 1 BGB darin liegen kann, dass ein Arbeitgeber in allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zahlung einer Invaliditätsversorgung voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist (neben dem LAG Düsseldorf: LAG Niedersachen, Urteil vom 10.12.2019 - 3 Sa 422/19 B = NZA-RR 2020, 316 ff.; LAG München, Urteil vom 29.05.2020 - 3 Sa 10/20 = NZA-RR 2020, 596 ff.).
  • LAG Hamm, 17.11.2021 - 4 Sa 280/21

    Betriebliche Altersversorgung; Invalidität; Beendigung Arbeitsverhältnis;

    Soweit sich der Kläger erstinstanzlich auf ein Urteil des LAG Düsseldorf vom 22.12.2017 (6 Sa 983/16 - juris) berufen hat, trifft es zu, dass zuletzt einige Landesarbeitsgerichte erwogen haben, ob eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von 307 Abs. 1 S. 1 BGB darin liegen kann, dass ein Arbeitgeber in allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zahlung einer Invaliditätsversorgung voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist (neben dem LAG Düsseldorf LAG Niedersachen, Urteil vom 10.12.2019 - 3 Sa 422/19 B = NZA-RR 2020, 316 ff.; LAG München, Urteil vom 29.05.2020 - 3 Sa 10/20 = NZA-RR 2020, 596 ff.).
  • BAG - 3 AZR 207/18 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung - Antragserfordernis - AGB-Kontrolle

    Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22. Dezember 2017 - 6 Sa 983/16 -.
  • ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
    Soweit der Kläger auf die Entscheidung LAG Düsseldorf v. 22.12.2017 (AZ: 6 Sa 983/16) verweist, lag dieser Entscheidung ein anderer, nicht mit der hiesigen Fallgestaltung vergleichbarer Sachverhalt, zugrunde.
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