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   LAG Berlin, 10.09.2004 - 6 Sa 994/04   

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https://dejure.org/2004,12677
LAG Berlin, 10.09.2004 - 6 Sa 994/04 (https://dejure.org/2004,12677)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10.09.2004 - 6 Sa 994/04 (https://dejure.org/2004,12677)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10. September 2004 - 6 Sa 994/04 (https://dejure.org/2004,12677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertragliche Heimzulage für die Betreuung einer Wohngemeinschaft mit sechs Behinderten; Abgrenzung zwischen einer eigenen und einer fremden Ordnung des Zusammenlebens; Anforderungen an das Bestehen einer Überwachungspflicht

  • Judicialis

    Protokollnotiz Nr. 1 zu Teil II Abschnitt G der Anlage 1 a zum BAT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02

    Heimzulage - Betreutes Wohnen

    Auszug aus LAG Berlin, 10.09.2004 - 6 Sa 994/04
    Hierbei handelt es sich um einschneidende Einschränkungen der persönlichen Lebensführung (BAG, Urteil vom 23.10.2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35 zu II 3 b, ee und ff der Gründe).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus LAG Berlin, 10.09.2004 - 6 Sa 994/04
    Die Erweiterung des Zahlungsbegehrens und die gleichzeitige Beschränkung auf eine bloße Feststellung ab einem bestimmten Monat war bereits gemäß §§ 264 Nr. 2, 525 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG zulässig, ohne dass es noch auf die Erfüllung der Voraussetzungen des § 533 ZPO ankam (dazu BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03 - NJW 2004, 2152 zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01

    Heimzulage - Jugendwohngemeinschaft

    Auszug aus LAG Berlin, 10.09.2004 - 6 Sa 994/04
    Eine Organisationsform, mit der im Wesentlichen nur begleitete Selbsthilfe erreicht werden soll, vermag diese Voraussetzung nicht zu erfüllen (BAG, Urteil vom 20.03.2002 - 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34 zu II 3 c, bb der Gründe).
  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

    Auszug aus LAG Berlin, 10.09.2004 - 6 Sa 994/04
    Auch ist der Heimcharakter nicht davon abhängig, dass die dort lebenden Bewohner im Sinne einer stationären Vollversorgung rund um die Uhr betreut werden (BAG, Urteil vom 27.09.2000 - 10 AZR 640/99 - ZTR 2001, 177 zu II B 2 b, bb der Gründe).
  • LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06

    Heimzulage

    Mit am 18. August 2005 beim Arbeitsgericht Berlin eingegangener Klage hat der Kläger insbesondere unter Berufung auf ein klagestattgebendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 10. September 2004 (6 Sa 994/04) betreffend einen anderen Mitarbeiter der Beklagten in einer Wohngemeinschaft die Zahlung der Heimzulage begehrt.
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Rechtsprechung
   LAG München, 25.01.2005 - 6 Sa 994/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18230
LAG München, 25.01.2005 - 6 Sa 994/04 (https://dejure.org/2005,18230)
LAG München, Entscheidung vom 25.01.2005 - 6 Sa 994/04 (https://dejure.org/2005,18230)
LAG München, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 6 Sa 994/04 (https://dejure.org/2005,18230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BGB § 242

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein 13. Monatsgehalt; Anspruch auf tarifvertraglich geregeltes Weihnachtsgeld; Betriebliche Übung bei betrieblichen Zusatzzahlungen

  • Judicialis

    BGB § 242

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

    Auszug aus LAG München, 25.01.2005 - 6 Sa 994/04
    Ein gewillkürtes Schriftformerfordernis kann zwar durch eine betriebliche Übung formlos abbedungen werden, für einen dahingehenden objektiven Erklärungswert der - klägerseits behaupteten - Betriebsübung ist jedoch nichts vorgetragen worden und auch nichts ersichtlich (vgl. BAG Urteil vom 27. März 1987, Az: 7 AZR 527/85 - BB 1987, 1885-1887 = EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 22).
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