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   LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2006 - 6 Sa 996/05   

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https://dejure.org/2006,11771
LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2006 - 6 Sa 996/05 (https://dejure.org/2006,11771)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.08.2006 - 6 Sa 996/05 (https://dejure.org/2006,11771)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. August 2006 - 6 Sa 996/05 (https://dejure.org/2006,11771)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch - Anspruch auf Zuweisung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Beschäftigung eines schwer behinderten Menschen auf einem seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechenden und seine Behinderung berücksichtigenden Arbeitsplatz; Beschäftigungsanspruch eines zu 100 Prozent schwerbehinderten, auf dem Flughafen Ramstein ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
    Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz bei US-Streitkräften - unsubstantiierte Erwiderung der Beklagten bei Bereitschaft zu örtlich unbegrenztem Einsatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2006 - 6 Sa 996/05
    Nachdem das Landesarbeitsgericht unter Aufrechterhaltung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung die Klage abgewiesen hatte, ist durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 10.05.2005 - Az: 9 AZR 230/04 - die Revision insoweit als zulässig und begründet erachtet worden, als der Kläger in seinem Hilfsantrag die Beschäftigung auf konkret benannten Arbeitsposition gefordert hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07

    Schadenersatzanspruch wegen Nichtzuweisung eines behindertengerechten

    Das Landesarbeitsgericht hat daraufhin am 31.08.2006 (6 Sa 996/05) folgendes Urteil verkündet (Ziffer 1 des Tenors):.

    Außerdem wird auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akte 6 Sa 996/05 (früher: 6 Sa 1207/03) verwiesen.

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, die US-Streitkräfte seien aufgrund des rechtskräftigen Urteils des LAG vom 31.08.2006 (6 Sa 996/05) im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04) verpflichtet gewesen, ihm einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, geht dies über eine den Gläubigerverzug vermeidende Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers hinaus und kann einen Vergütungsanspruch nach § 615 BGB nicht begründen.

    Die US-Streitkräfte waren nach dem rechtskräftigen Urteil des LAG vom 31.08.2006 (6 Sa 996/05) im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 10.05.2005 (9 AZR 230/04), die der Beklagten mit Gründen versehen am 03.11.2005 zugestellt worden ist, verpflichtet, den Kläger auf einem der in Ziffer 1 des Tenors genannten Arbeitsplätzen zu beschäftigen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2007 - 5 Sa 184/07

    Schwerbehinderter, Krankenpfleger, Arbeitsplatz, leidensgerechter Arbeitsplatz,

    Ein Anspruch auf Beschäftigung nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX setzt voraus, dass der nach allgemeinem Recht darlegungsbelastete Arbeitnehmer spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht eine ärztliche Bescheinigung seines behandelnden Arztes vorlegt, aus der sich Art und Weise der empfohlenen Beschäftigung, Beschäftigungsbeschränkungen, Umfang der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Dauer der Maßnahme ergeben (BAG, Urt. v. 13.06.2006 - 9 AZR 229/05 -, AP Nr. 12 zu § 81 SGB IX; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.08.2006 - 6 Sa 996/05 -, zit. n. Juris).
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