Rechtsprechung
OLG München, 23.04.2018 - 6 St (K) 12/18, 6 St K 12/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Burhoff online
Geplatzter Termin, Terminsgebühr, Erscheinen
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VV RVG Nr. 4121, Vorbem. 4 Abs. 3; RVG § 2 Abs. 2, § 33 Abs. 8, § 56 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
Terminsgebühr für einen sog. geplatzten Termin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfallen der Terminsgebühr für einen sog. geplatzten Termin
- Burhoff online
Geplatzter Termin, Terminsgebühr, Erscheinen
- Anwaltsblatt
§ 2 RVG, § 33 RVG, § 56 RVG
Geplatzter Termin: Terminsgebühr gibt"s nur bei Erscheinen im Gericht - Anwaltsblatt
§ 2 RVG, § 33 RVG, § 56 RVG
Geplatzter Termin: Terminsgebühr gibt"s nur bei Erscheinen im Gerich - rewis.io
Terminsgebühr für einen sog. geplatzten Termin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geplatzter Termin; Terminsgebühr; Erscheinen; Anwalt; Gerichtssaal; Rechtsanwalt; Termin
- rechtsportal.de
Erfallen der Terminsgebühr für einen sog. geplatzten Termin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Terminsgebühr
- beck-blog (Kurzinformation)
Ständige telefonische Erreichbarkeit des Anwalts gebührenrechtlich nachteilig
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 296
- AnwBl 2018, 555
- AnwBl Online 2018, 867
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 13.11.2007 - 1 Ws 986/07
Rechtsanwaltsvergütung: Entschädigung für einen geplatzten Termin, Begriff des …
Auszug aus OLG München, 23.04.2018 - 6 St (K) 12/18
Zu einem Termin erscheint ein Rechtsanwalt, wenn er im Gerichtsgebäude mit dem Ziel der Teilnahme an dem Gerichtstermin körperlich anwesend ist (Senat, Beschluss vom 14.3.2014, 6 St (k) 5/14; Beschluss vom 19.7.2013, 6 st (k) 15/13; OLG München, NStZ-RR 2008, 159).4 Abs. 3 Satz 2 VV RVG ist eine Ausnahmeregelung (OLG München, NStZ-RR 2008, 159), die eng auszulegen ist.
Wollte man bereits die Anreise zu einem Gerichtstermin für ein Erscheinen im Sinne der Vorschrift ausreichen lassen, führte dies zu erheblichen Abgrenzungsproblemen (dazu OLG München, NStZ-RR 2008, 159, 160).
- LG Magdeburg, 15.04.2020 - 21 Ks 5/19
Möglichkeit einer Terminsgebühr für einen sogenannten "geplatzten Termin"
Die Kammer folgt insoweit nicht der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, das eine solche erweiternde Auslegung ablehnt (vgl. nur OLG München, Beschl. v. 23.04.2018, Az. 6 St (K) 12/18; Beschl. v. 04.08.2014, Az. 6 St (K) 22/14; Beschl. v. 13.11.2007, Az. 1 Ws 986/07 ), denn diese Rechtsprechung vermag nicht zu überzeugen. - OLG Naumburg, 12.08.2020 - 1 Ws (s) 154/20
Rechtsanwaltsvergütung in Strafsachen: Entstehen der Terminsgebühr für sog. …
Wollte man bereits die Anreise zu einem Gerichtstermin für ein Erscheinen im Sinne der Vorschrift ausreichen lassen, würde dies zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen, vgl. OLG München, Beschluss vom 13. November 2007, Az.: 1 Ws 986/07, und Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 6 St (K) 12/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2011, Az.: 2 Ws 135/11, zitiert nach juris.