Rechtsprechung
OLG München, 27.05.2019 - 6 St (K) 5/19, 6 St K 5/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Pauschgebühr, NSU-Verfahren, Nebenklägervertreter, mehrere Nebenkläger
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BRAGO § 134 Abs. 1; RVG § 51, § 60 Abs. 1, § 61 Abs. 1
Pauschgebühr für Nebenklägervertreter im NSU-Prozess
- IWW
§ 51 RVG, Nr. 4100 VV RVG
Pauschgebühr - Burhoff online
Pauschgebühr, NSU-Verfahren, Nebenklägervertreter, mehrere Nebenkläger
- Wolters Kluwer
Aufhebung; Eignung; Ermessen; Erledigung; eine Angelegenheit; Pauschbetrag; Festsetzung; Rechtsmittel; Pauschvergütung; Strafverfahren; Wa...
- rewis.io
Pauschgebühr für Nebenklägervertreter im NSU-Prozess
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung; Eignung; Ermessen; Erledigung; eine Angelegenheit; Pauschbetrag; Festsetzung; Rechtsmittel; Pauschvergütung; Strafverfahren; Wahlverteidigerhöchstgebühr
- rechtsportal.de
RVG § 51 Abs. 1 S. 1
Festsetzung einer Pauschvergütung für einen gerichtlich bestellten Nebenklägervertreter im sogenannten NSU-Prozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Hohe" Pauschgebühr im NSU-Verfahren
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06
Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel
Auszug aus OLG München, 27.05.2019 - 6 St (K) 5/19
In der Entscheidung NJW 2007, 769 hat er ebenfalls den Begriff der Angelegenheit in das Zentrum der Erwägungen gestellt und ausgeführt: "... § 61 I 1 RVG entspricht der aus § 134 I 1 BRAGO übernommen allgemeinen Übergangsvorschrift des § 60 I 1 RVG, die an den Zeitpunkt der Auftragserteilung anknüpft und auf diese Weise die Anwendung des neuen Gebührenrechts auf bereits bestehende Mandatsverhältnisse verhindert. - BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07
Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der …
Auszug aus OLG München, 27.05.2019 - 6 St (K) 5/19
Auf Stundensätze, die Erzielung eines bestimmten Mindesthonorars oder entgangene Möglichkeiten zur Pflichtverteidigertätigkeit in anderen (Groß-)Verfahren kommt es in diesem Zusammenhang von vornherein nicht an, da Sinn der Pflichtverteidigung nach bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung eben nicht darin besteht, dem Anwalt zu seinem eigenen Nutzen und Vorteil eine zusätzliche Gelegenheit beruflicher Betätigung zu verschaffen (BVerfG NJW 2007, 3420). - OLG Koblenz, 18.11.1999 - 1 Ws 717/99
Auszug aus OLG München, 27.05.2019 - 6 St (K) 5/19
Da eine Pauschvergütung nach § 51 RVG nicht neben, sondern an die Stelle der gesetzlichen Gebühren tritt, sind die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum bereits festgesetzten und ausbezahlten gesetzlichen Gebühren anzurechnen (vgl. OLG Koblenz, NStZ-RR 2000, 128). - BVerfG, 06.10.2008 - 2 BvR 1173/08
Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 12 Abs 1 S 1 durch die in § 97 …
Auszug aus OLG München, 27.05.2019 - 6 St (K) 5/19
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit seinem Beschluss vom 6. Oktober 2008 (2 BvR 1173/08) entschieden, dass Stichtagsregelungen im Vergütungsbereich nicht gegen die Verfassung verstoßen.