Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2021 - 6 StR 128/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12799
BGH, 07.04.2021 - 6 StR 128/21 (https://dejure.org/2021,12799)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2021 - 6 StR 128/21 (https://dejure.org/2021,12799)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2021 - 6 StR 128/21 (https://dejure.org/2021,12799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB; § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rücktritt vom Versuch (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild; Rücktrittshorizont)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 24 StGB, § 63 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anordnung bei Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision des Angeklagten gegen die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur beim Scheitern einer Bestrafung wegen der rechtswidrigen Tat allein an der mangelnden Schuldfähigkeit ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfolgreiche Revision des Angeklagten gegen die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur beim Scheitern einer Bestrafung wegen der rechtswidrigen Tat allein an der mangelnden Schuldfähigkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 128/21
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist nur zulässig, wenn eine Bestrafung wegen der rechtswidrigen Tat allein an der mangelnden Schuldfähigkeit des Täters scheitert, nicht jedoch, wenn er mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurückgetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 135; Beschluss vom 8. August 2002 - 3 StR 239/02 Rn. 2, NStZ 2003, 101).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 128/21
    Hier fehlen Feststellungen zu dem insoweit maßgeblichen Vorstellungsbild des Angeklagten nach dem jeweiligen Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung (vgl. zum "Rücktrittshorizont' etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.).
  • BGH, 08.08.2002 - 3 StR 239/02

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; außertatbestandliches Handlungsziel);

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 128/21
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist nur zulässig, wenn eine Bestrafung wegen der rechtswidrigen Tat allein an der mangelnden Schuldfähigkeit des Täters scheitert, nicht jedoch, wenn er mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurückgetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 135; Beschluss vom 8. August 2002 - 3 StR 239/02 Rn. 2, NStZ 2003, 101).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 81/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Zwar ist die Strafkammer hinsichtlich des Tatgeschehens vom 25. Januar 2018 im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass eine hierauf gestützte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB nur zulässig ist, wenn eine Bestrafung wegen der rechtswidrigen Tat allein an der mangelnden Schuldfähigkeit des Täters scheitert, nicht jedoch, wenn er mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurückgetreten ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 128/21, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 13.07.2021 - 6 StR 268/21

    Rücktritt (Feststellungen zum Rücktrittshorizont; Abflauen der Aggressionen);

    Den Urteilsgründen ist auch nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte keine Möglichkeit mehr sah, S. zu verletzen, etwa mangels weiterer verfügbarer Gegenstände oder weil dieser sich zwischenzeitlich in Sicherheit gebracht hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 128/21 Rn. 7).
  • BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Anordnung dieser Maßregel zudem nur zulässig, wenn der Täter allein wegen der mangelnden Schuldfähigkeit nicht bestraft werden kann, nicht jedoch, wenn er mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurückgetreten ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 135; Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 2 StR 81/21 Rn. 21; vom 7. April 2021 - 6 StR 128/21 Rn. 6; vom 20. Juni 2019 - 5 StR 208/19 Rn. 5; vom 10. Juni 2015 - 1 StR 190/15 Rn. 10 und vom 8. August 2002 - 3 StR 239/02 Rn. 2).
  • BGH, 06.09.2022 - 6 StR 285/22

    Versuchte gefährliche Körperverletzung (Rücktrittshorizont)

    Deshalb kann der Senat nicht prüfen, ob der Angeklagte nach dem mit Körperverletzungsvorsatz geführten ersten Schlag keine Möglichkeit mehr sah, den Zeugen mit dem Spaten zu verletzen, etwa mangels weiterer verfügbarer Gegenstände oder weil dieser sich zwischenzeitlich in Sicherheit gebracht hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 128/21 Rn. 7).
  • BGH, 09.02.2022 - 6 StR 625/21

    Versuchte gefährliche Körperverletzung (Rücktrittshorizont)

    Die Urteilsgründe belegen deshalb nicht, dass der Angeklagte keine Möglichkeit mehr sah, die Nebenklägerin zu verletzen, etwa mangels weiterer verfügbarer Gegenstände oder weil sie sich zwischenzeitlich in Sicherheit gebracht hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 128/21 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht